Beschlussvorlage - 0151/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) Wohnbebauung Ergster Weg - NordEinleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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27.02.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.02.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.02.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.03.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.03.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 1/08 (597) Wohnbebauung Ergster Weg – Nord gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Ergster Weges und nördlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Berchum, Flur 2, und umfasst die Flurstücke 152, 221 bis 224, 236 teilw., 256, 257, 799, 800.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer
2008 die öffentliche Auslegung beschlossen und durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Trotz
allgemein sinkender Einwohnerzahlen gibt es aufgrund sich verändernder Haushaltsstrukturen
nach wie vor einen am Markt ablesbaren Bedarf an wohnformgerechten Bauflächen,
hier an Baugrundstücken für Einfamilienhäuser. Um insbesondere dieser Nachfrage
gerecht zu werden und um einer weiteren Abwanderung von Teilen der Bevölkerung
ins Umland zu begegnen, wurden Überlegungen angestellt, wo und in welchem
Umfang hierfür städtebaulich verträgliche Flächen bereitgestellt werden können.
Neben der Prüfung geeigneter städtischer Immobilien wurden auch Grundstücke
privater Eigentümer und Investoren in diese Untersuchung einbezogen.
Hierzu
gehören auch die Flächen westlich und nördlich des Ergster Weges in
Hagen–Berchum. Es handelt sich hier im Wesentlichen um Flächenreserven,
die schon im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen dargestellt sind,
bis heute aber aufgrund planungs- /erschließungsrechtlicher Rahmenbedingungen nicht
abschließend entwickelt wurden.
Mit
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28.04.2005 zur Einleitung eines Satzungsverfahrens
– Satzung nach § 34 Abs. 4 , Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) –
wurde die Verwaltung aufgefordert eine Ausweitung bzw. Arrondierung der Wohnbebauung
im Bereich Ergster Weg voranzutreiben. Das Verfahren wurde in Kooperation mit
der Berchumer Erschließungsgesellschaft (BEG) durchgeführt.
Das
Verfahren wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 14.06.2007 als Satzung
beschlossen. Damit könnte Baurecht für ca.20 Baugrundstücke geschaffen werden.
Gegen
die geplante Bebauung bildeten sich allerdings im Laufe des Verfahrens aus der
Nachbarschaft Widerstände, die letztendlich dazu führten, gegen die Planung
juristische Mittel in Form eines Normenkontrollantrages einzulegen. Die Gründe
der Ablehnung liegen im Wesentlichen in der Annahme
-
des nicht
zumutbaren zusätzlichen Verkehrsaufkommens im Ergster Weg und auch für Berchum
insgesamt und
-
der möglicher
Einschränkung der Nutzungen der Familienbildungsstätte.
Das
Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am 9.Oktober 2007 den Beschluss gefasst,
den Vollzug der Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr.3 BauGB „Ergster
Weg“ in Hagen Berchum bis zur gerichtlichen Entscheidung über das
Normenkontrollverfahren auszusetzen (Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6
VwGO).
Mit
dem jetzt einzuleitenden Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete und behutsame Entwicklung
in nördlichen Teil von Berchum zu gewährleisten. Durch den Bebauungsplan kann
Planungsrecht für ca. 6 Wohneinheiten (WE) geschaffen werden.
Die
Problematik des Nebeneinanders von Wohnen und der bestehenden Jugendbildungsstätte
ist bekannt und wird im Bebauungsplanverfahren abschließend bearbeitet. Die
Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen, hier die
bauordnungsrechtlich zulässigen und genehmigten Nutzungen, kann auch ohne
Erweiterung des Geltungsbereiches vermieden werden.
Die
für den Eingriff in Natur und Landschaft notwendigen Kompensationsmaßnahmen
werden im Verfahren ermittelt und im nächsten Verfahrenschritt (Beschluss zur
öffentlichen Auslegung) vorgestellt. Hierbei werden für den ermittelten
Kompensationsbedarf auch die dafür zur Verfügung gestellten
Kompensationsflächen benannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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