Beschlussvorlage - 0062/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Offenlegung des Rolandbaches
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beteiligt:
- SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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19.02.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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04.03.2008
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Sachverhalt
Im
Zuge der Bebauung an der Rolandstrasse soll ein Teilbereich des Hasper Baches
renaturiert werden.
Am 14.12.2006 hat der Rat der Stadt
Hagen die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/95 (473)
Rolandstraße/Rolandshöhe beschlossen. Im westlichen Bereich der vorgesehenen
Wohnbebauung verläuft der Rolandbach. Das Tal wurde Ende der 60-er, Anfang der
70-er Jahre verfüllt, seitdem ist der Rolandbach verrohrt. Die Verrohrung ist
im Planbereich mehr oder weniger stark beschädigt und bedarf der Sanierung. Ca.
50 Prozent der Verrohrung müsste gänzlich erneuert werden.
Gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
sollen nicht naturnah ausgebaute Gewässer so weit wie möglich wieder in einen
naturnahen Zustand zurück geführt werden. Entsprechend der europäischen
Wasserrahmenrechtlinie WRRL sollen die Gewässer geschützt, verbessert oder
saniert werden, um bis 2015 einen guten Zustand zu erreichen.
Im August 2007 wurde ein Ingenieurbüro
mit einer Studie zur Offenlegung des
Rolandbaches beauftragt. Diese Studie zeigt im Wesentlichen 2
Offenlegungsvarianten auf.
Variante
1:
Sie umfasst eine Offenlegung ausschließlich für den Bereich westlich der Rolandstraße.
Um hier jedoch eine Einschnitttiefe von ca. 4 m zu vermeiden, müsste oberhalb
der geplanten Offenlegung die Verrohrung auf einer Länge von ca. 40 m neu
verlegt werden, damit eine akzeptable Höhenlage des offenen Gewässers
ermöglicht wird. Die Tiefenlage des Gewässers würde ca. 1 m betragen. Die Böschungen
erhalten eine Neigung von 1:1,5 bis 1:2. Der Mittelwasserabfluss (Normalabfluss)
beträgt ca. 2-3 l/s, der rechnerische Hochwasserabfluss HQ100 einschließlich
Einleitungen aus der Regenwasserkanalisation 700 l/s. Bei HQ100 ergibt sich eine
Wassertiefe von 30 bis 40 cm, dabei wird ein Freibord von mehr als 50 cm eingehalten.
Die Länge der möglichen Offenlage beträgt 160 m (Siehe Anlage 1). Die
geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 100.000 €.
Variante
2:
Diese Variante schließt neben der Variante 1 den oberhalb liegenden Bereich des
Spielplatzes mit ein. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Verbindungsweg nordöstlich
des Spielplatzes verzichtbar ist bzw. durch einen schmaleren Unterhaltungsweg
ersetzt wird. Der Fuß- und Radverkehr könnte dann auch auf der anderen Seite
des Spielplatzes über die Pfälzer Straße erfolgen. Die Offenlegung würde im
Wesentlichen der aufzugebenden Wegeverbindung folgen, unterhalb des
Spielplatzes nach Westen verschenken, die Pfälzerstraße kreuzen und an die Variante
1 anschließen (Siehe Anlage 2). Die geschätzten Kosten dieser maximalen Offenlegungsvariante
von rund 210 m betragen ca. 135.000 €.
Beide Varianten setzen voraus, dass die
Offenlage auch im Parkplatzbereich, Ecke Schützenstraße erfolgt. Sollte im
Rahmen der zu erstellende Genehmigungsplanung nach § 31 WHG für die ca. 2 bis 3
entfallenden Stellplätze keine Ersatzplätze geschaffen werden können, würde
sich die Offenlegungsstrecke um ca. 60 m verkürzen und die Kosten um ca. 17.000
€ reduzieren. Diese Offenlegung könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt
realisiert werden.
Wegen der Altlastenproblematik wird in
der Studie für das Gerinne eine mineralische Abdichtung vorgeschlagen. In den
zuvor genannten Kostenschätzungen sind Ansätze für diese Dichtung vorgesehen,
ebenso Zuschläge für Bodendeponierungen. Letztendliche Aussagen zum Umgang mit
der Altlast und dem Bodenaushub sind jedoch erst nach weiteren Bodenuntersuchungen
möglich, die entweder parallel zum Wasserrechtsverfahren nach § 31 WHG oder im
Rahmen der Bauausführung durchzuführen sind.
Für den Bereich A, geplante
Wohnbebauung westlich der Rolandstraße des Bebauungsplangebietes Nr. 3/95,
wurde in dem Grünordnungsplan eine externe Ausgleichsmaßnahme „Auf dem
Krebsberge / Osterhalle“ festgesetzt, aber bis dato noch nicht umgesetzt.
Die geplante und gesetzlich gebotene Offenlegung direkt am Ort des Eingriffes
wird von der Fachabteilung für Freiraum- und Grünordnungsplanung der Stadt
Hagen als sinnvollere Ausgleichsmaßnahme bewertet und entsprechend als
Ausgleichsmaßnahme befürwortet.
Für den Bereich A wurden 35.319 €
als Ausgleichsmaßnahmen festgeschrieben, davon dienen 3.995 € für den
Eingriff / Ausgleich öffentlicher Erschließungsmaßnahmen. Somit können 31.324
€ über die künftigen Bauherren refinanziert werden.
Renaturierungsmaßnahme werden bis zu 80 Prozent vom Land NRW bezuschusst. Für
die ökologisch sinnvolle und gebotene Offenlegung des Gewässers ist je nach
Berücksichtigung der Ausgleichsmittel von der Stadt Hagen nur ein geringer Eigenanteil
zu finanzieren.
Bei einer Erneuerung und Sanierung der
vorhandenen Verrohrung würden keine öffentlichen Mittel und keine Ersatzgelder
zu Verfügung stehen, die Stadt Hagen hätte die geschätzten Sanierungskosten von
rund 70.000 € gänzlich zu tragen.
Mit der geplanten Offenlegung des
Rolandbaches im Rahmen der geplanten Bebauung wird wieder ein landschaftlich
reizvolles Kleinod entstehen, das Wasser als lebenswichtiges Grundelement in
das Bewusstsein des Menschen zurückgeholt und erlebbar gemacht.
Für die geplante Offenlegung wird von
der SEH eine Genehmigungsplanung nach § 31 WHG beauftragt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,1 kB
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2
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97,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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862,9 kB
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04.03.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Variante 2 die Planung weiterzuführen.
Ergänzung:
Der Stadtentwicklungsausschuss fordert die
Verwaltung auf, für den möglichen Fortfall der 3 Stellplätze, im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens alternative Parkplätze auszuweisen und zu realisieren.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |