Beschlussvorlage - 0062/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Variante 2 die Planung weiterzuführen.

 

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Sachverhalt

Im Zuge der Bebauung an der Rolandstrasse soll ein Teilbereich des Hasper Baches renaturiert werden.

 

 

 


Am 14.12.2006 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöhe beschlossen. Im westlichen Bereich der vorgesehenen Wohnbebauung verläuft der Rolandbach. Das Tal wurde Ende der 60-er, Anfang der 70-er Jahre verfüllt, seitdem ist der Rolandbach verrohrt. Die Verrohrung ist im Planbereich mehr oder weniger stark beschädigt und bedarf der Sanierung. Ca. 50 Prozent der Verrohrung müsste gänzlich erneuert werden.

Gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sollen nicht naturnah ausgebaute Gewässer so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurück geführt werden. Entsprechend der europäischen Wasserrahmenrechtlinie WRRL sollen die Gewässer geschützt, verbessert oder saniert werden, um bis 2015 einen guten Zustand zu erreichen.

Im August 2007 wurde ein Ingenieurbüro mit einer Studie zur Offenlegung des Rolandbaches beauftragt. Diese Studie zeigt im Wesentlichen 2 Offenlegungsvarianten auf.

 

Variante 1: Sie umfasst eine Offenlegung ausschließlich für den Bereich westlich der Rolandstraße. Um hier jedoch eine Einschnitttiefe von ca. 4 m zu vermeiden, müsste oberhalb der geplanten Offenlegung die Verrohrung auf einer Länge von ca. 40 m neu verlegt werden, damit eine akzeptable Höhenlage des offenen Gewässers ermöglicht wird. Die Tiefenlage des Gewässers würde ca. 1 m betragen. Die Böschungen erhalten eine Neigung von 1:1,5 bis 1:2. Der Mittelwasserabfluss (Normalabfluss) beträgt ca. 2-3 l/s, der rechnerische Hochwasserabfluss HQ100 einschließlich Einleitungen aus der Regenwasserkanalisation 700 l/s. Bei HQ100 ergibt sich eine Wassertiefe von 30 bis 40 cm, dabei wird ein Freibord von mehr als 50 cm eingehalten. Die Länge der möglichen Offenlage beträgt 160 m (Siehe Anlage 1). Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 100.000 €.

 

Variante 2: Diese Variante schließt neben der Variante 1 den oberhalb liegenden Bereich des Spielplatzes mit ein. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Verbindungsweg nordöstlich des Spielplatzes verzichtbar ist bzw. durch einen schmaleren Unterhaltungsweg ersetzt wird. Der Fuß- und Radverkehr könnte dann auch auf der anderen Seite des Spielplatzes über die Pfälzer Straße erfolgen. Die Offenlegung würde im Wesentlichen der aufzugebenden Wegeverbindung folgen, unterhalb des Spielplatzes nach Westen verschenken, die Pfälzerstraße kreuzen und an die Variante 1 anschließen (Siehe Anlage 2). Die geschätzten Kosten dieser maximalen Offenlegungsvariante von rund 210 m betragen ca. 135.000 €.

 

Beide Varianten setzen voraus, dass die Offenlage auch im Parkplatzbereich, Ecke Schützenstraße erfolgt. Sollte im Rahmen der zu erstellende Genehmigungsplanung nach § 31 WHG für die ca. 2 bis 3 entfallenden Stellplätze keine Ersatzplätze geschaffen werden können, würde sich die Offenlegungsstrecke um ca. 60 m verkürzen und die Kosten um ca. 17.000 € reduzieren. Diese Offenlegung könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

 

Wegen der Altlastenproblematik wird in der Studie für das Gerinne eine mineralische Abdichtung vorgeschlagen. In den zuvor genannten Kostenschätzungen sind Ansätze für diese Dichtung vorgesehen, ebenso Zuschläge für Bodendeponierungen. Letztendliche Aussagen zum Umgang mit der Altlast und dem Bodenaushub sind jedoch erst nach weiteren Bodenuntersuchungen möglich, die entweder parallel zum Wasserrechtsverfahren nach § 31 WHG oder im Rahmen der Bauausführung durchzuführen sind.

 

Für den Bereich A, geplante Wohnbebauung westlich der Rolandstraße des Bebauungsplangebietes Nr. 3/95, wurde in dem Grünordnungsplan eine externe Ausgleichsmaßnahme „Auf dem Krebsberge / Osterhalle“ festgesetzt, aber bis dato noch nicht umgesetzt. Die geplante und gesetzlich gebotene Offenlegung direkt am Ort des Eingriffes wird von der Fachabteilung für Freiraum- und Grünordnungsplanung der Stadt Hagen als sinnvollere Ausgleichsmaßnahme bewertet und entsprechend als Ausgleichsmaßnahme befürwortet.

Für den Bereich A wurden 35.319 € als Ausgleichsmaßnahmen festgeschrieben, davon dienen 3.995 € für den Eingriff / Ausgleich öffentlicher Erschließungsmaßnahmen. Somit können 31.324 € über die künftigen Bauherren refinanziert werden. Renaturierungsmaßnahme werden bis zu 80 Prozent vom Land NRW bezuschusst. Für die ökologisch sinnvolle und gebotene Offenlegung des Gewässers ist je nach Berücksichtigung der Ausgleichsmittel von der Stadt Hagen nur ein geringer Eigenanteil zu finanzieren.

Bei einer Erneuerung und Sanierung der vorhandenen Verrohrung würden keine öffentlichen Mittel und keine Ersatzgelder zu Verfügung stehen, die Stadt Hagen hätte die geschätzten Sanierungskosten von rund 70.000 € gänzlich zu tragen.

 

Mit der geplanten Offenlegung des Rolandbaches im Rahmen der geplanten Bebauung wird wieder ein landschaftlich reizvolles Kleinod entstehen, das Wasser als lebenswichtiges Grundelement in das Bewusstsein des Menschen zurückgeholt und erlebbar gemacht.

 

Für die geplante Offenlegung wird von der SEH eine Genehmigungsplanung nach § 31 WHG beauftragt.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.02.2008 - Bezirksvertretung Haspe

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04.03.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Variante 2 die Planung weiterzuführen.

 

Ergänzung:

Der Stadtentwicklungsausschuss fordert die Verwaltung auf, für den möglichen Fortfall der 3 Stellplätze, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens alternative Parkplätze auszuweisen und zu realisieren.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen