Beschlussvorlage - 0151/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 1/08 (597) Wohnbebauung Ergster Weg – Nord gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet befindet sich westlich des Ergster Weges und nördlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Berchum, Flur 2, und umfasst die Flurstücke 152, 221 bis 224, 236 teilw., 256, 257, 799, 800.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer 2008 die öffentliche Auslegung beschlossen und durchgeführt werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.


 

Begründung

 

Trotz allgemein sinkender Einwohnerzahlen gibt es aufgrund sich verändernder Haus­haltsstrukturen nach wie vor einen am Markt ablesbaren Bedarf an wohnformgerechten Bauflächen, hier an Baugrundstücken für Einfamilienhäuser. Um insbesondere dieser Nachfrage gerecht zu werden und um einer weiteren Abwanderung von Teilen der Be­völkerung ins Umland zu begegnen, wurden Überlegungen angestellt, wo und in wel­chem Umfang hierfür städtebaulich verträgliche Flächen bereitgestellt werden können. Neben der Prüfung geeigneter städtischer Immobilien wurden auch Grundstücke priva­ter Eigentümer und Investoren in diese Untersuchung einbezogen.

 

Hierzu gehören auch die Flächen westlich und nördlich des Ergster Weges in Hagen–Berchum. Es handelt sich hier im Wesentlichen um Flächenreserven, die schon im gülti­gen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen dargestellt sind, bis heute aber aufgrund planungs- /erschließungsrechtlicher Rahmenbedingungen nicht abschließend entwickelt wurden.

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28.04.2005 zur Einleitung eines Sat­zungsverfahrens – Satzung nach § 34 Abs. 4 , Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) – wurde die Verwaltung aufgefordert eine Ausweitung bzw. Arrondierung der Wohnbe­bauung im Bereich Ergster Weg voranzutreiben. Das Verfahren wurde in Kooperation mit der Berchumer Erschließungsgesellschaft (BEG) durchgeführt.

 

Das Verfahren wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 14.06.2007 als Sat­zung beschlossen. Damit könnte Baurecht für ca.20 Baugrundstücke geschaffen werden.

Gegen die geplante Bebauung bildeten sich allerdings im Laufe des Verfahrens aus der Nachbarschaft Widerstände, die letztendlich dazu führten, gegen die Planung juristische Mittel in Form eines Normenkontrollantrages einzulegen. Die Gründe der Ablehnung liegen im Wesentlichen in der Annahme

 

-          des nicht zumutbaren zusätzlichen Verkehrsaufkommens im Ergster Weg und auch für Berchum insgesamt und

-          der möglicher Einschränkung der Nutzungen der Familienbildungsstätte.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am 9.Oktober 2007 den Beschluss ge­fasst, den Vollzug der Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr.3 BauGB „Ergster Weg“ in Hagen Berchum bis zur gerichtlichen Entscheidung über das Normenkontrollverfahren auszusetzen (Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO).

 

Mit dem jetzt einzuleitenden Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete und behutsame Entwicklung in nördlichen Teil von Berchum zu gewährleisten. Durch den Bebauungsplan kann Planungsrecht für ca. 6 Wohneinheiten (WE) geschaffen werden.

 

Die Problematik des Nebeneinanders von Wohnen und der bestehenden Jugendbildungs­stätte ist bekannt und wird im Bebauungsplanverfahren abschließend bearbeitet. Die Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen, hier die bauordnungsrechtlich zulässigen und genehmigten Nutzungen, kann auch ohne Erweiterung des Geltungsbereiches vermieden werden.

 

Die für den Eingriff in Natur und Landschaft notwendigen Kompensationsmaßnahmen werden im Verfahren ermittelt und im nächsten Verfahrenschritt (Beschluss zur öffentli­chen Auslegung) vorgestellt. Hierbei werden für den ermittelten Kompensationsbedarf auch die dafür zur Verfügung gestellten Kompensationsflächen benannt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.02.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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27.02.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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28.02.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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04.03.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen