Beschlussvorlage - 1239/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Städten Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm zur Kooperation im Bereich der amtlichen Lebensmitteluntersuchung seitens der Stadt Hagen wird zugestimmt.

 

Umsetzung bis zum 01.04.2008.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Träger der Untersuchungseinrichtungen der Städte Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm schließen mit dem Land NRW als Träger des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Arnsberg den angefügten Vertrag.

 

Die von den Untersuchungseinrichtungen wahrgenommenen Aufgaben im Rahmen der „Amtlich-hoheitlichen Lebensmittelüberwachung und -untersuchung“ werden von den Vertragspartnern arbeitsteilig koordiniert und kooperativ durchgeführt.

Ziel ist es, den Verbraucherschutz deutlich zu verbessern und zugleich eine effiziente und wirtschaftliche Aufgabenerledigung zu sichern.

 

Dieser Vertrag wird von den Vertragspartnern zudem als ein erster Schritt zur angestrebten Entwicklung einer rechtlich selbständigen Untersuchungseinrichtung im Regierungsbezirk Arnsberg angesehen.

 

Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen den Untersuchungsumfang und die Aufteilung der auszutauschenden Leistungen, er berücksichtigt die Qualitätssicherung, er macht Aussagen zur Probenlogistik sowie zum Kosten- und Leistungsausgleich sowie zur Einverständnisnahme weiterer Vertragspartner. Der Vertrag soll zum 01. April 2008 in Kraft treten und im Amtsblatt des Regierungsbezirks Arnsberg bekannt gemacht werden.      

 

 

 

Begründung

Derzeitige Situation:

 

Zentrale Aufgabe der Untersuchungseinrichtungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist die Untersuchung der amtlich entnommenen Proben nach  dem neuesten Stand der Wissenschaft unter Berücksichtigung der Belange der Qualitätssicherung. Bedingt durch die Neuausrichtung der Lebensmittelüberwachung und -untersuchung in der EU und den Vorgaben der EG-Kontroll-VO 882 hat das Land NRW eine Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der Untersuchungsämter unter Mitwirkung aller Beteiligten sowie von Städtetag und Landkreistag im MUNLV eingerichtet. Grundlage hierfür war ein Wirtschaftlichkeitsgutachten der Firma BDO, das als Ergebnis vorschlägt, die Untersuchungsaufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes landesweit in drei bzw. fünf integrierten Untersuchungseinrichtungen als wirtschaftlichste Lösung zu realisieren.

Dies hat die Landesregierung aufgegriffen und ein Gesetz zur Errichtung Integrierter Untersuchungsanstalten auf Basis einer Anstalt öffentlichen Rechts (AÖR) vorgelegt, das zum 1.1.2008 in Kraft getreten ist.

 

Im Regierungsbezirk Arnsberg arbeiten z.Zt. vier kommunale Chemische Unter-suchungsämter (CUÄ) und das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt (SVUA) auf dem Sektor der Lebensmitteluntersuchung.

Es existieren derzeit zwei Kooperationsverbände: eine Kooperation bestehend aus den CUÄ Hagen und Hamm und dem SVUA Arnsberg sowie eine Kooperation bestehend aus den CUÄ Bochum und Dortmund.

 

Bildung eines Kooperationsverbundes:

 

Die Beigeordneten der Trägerstädte und die Leiter der Untersuchungsämter haben unter Beteiligung des Landes im Dezember 2006 folgende Vereinbarung getroffen: „die Mehrheit der Anwesenden unterstützt als gemeinsames Ziel die Errichtung eines integrierten Untersuchungsamtes im Regierungsbezirk Arnsberg – langfristig mit einem Standort.“

Ein erster Schritt hierzu ist die Zusammenarbeit der Träger, wie sie der beigefügte Kooperationsvertrag vorsieht.

 

Ziel ist die Neuverteilung der Arbeitsgebiete und eine kurzfristig herbeigeführte Spezialisierung, um Doppelarbeit zu vermeiden und um Investitionen zielgerichtet zu betreiben.  Es müssen laufend neue Problemstoffe analytisch aufwendig bearbeitet werden, was nur durch eine Spezialisierung der einzelnen Standorte möglich ist. Die effektivere und intensivere Untersuchung, der rationelle Einsatz aufwendiger Analysentechnik, die Durchführung von Serienuntersuchungen führt insgesamt zu einer konsequenteren und besseren Ausnutzung vorhandener Ressourcen. Zudem ergeben sich wirtschaftliche Vorteile bei der   Beschaffung  teurer Chemikalien, die nur noch an jeweils einem Standort benötigt werden.

Synergien ergeben sich vor allem im Bereich der teuren Investitionen in hochtechnische Analysengeräte. Diese müssen nur einmal im Verbund vorgehalten werden. Hinzu kommt die gemeinsame Probenlogistik, die von allen 12 angeschlossenen Kreisordnungsbehörden gemeinsam finanziert wird.

Der Kooperationsverbund kann danach insgesamt fachlich kompetenter und wirtschaftlicher arbeiten.

 

Die fachlichen Belange des Vertrags wurden von den Leitern der Untersuchungseinrichtungen im Rahmen einer AG „fachliche Integration“ unter der Koordination des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitet.

Die Rechtsämter der Träger haben den Vertrag erarbeitet und geprüft; in der Sitzung mit den zuständigen Beigeordneten am 21. Nov. 2007 wurde er abschließend als Entwurfsvorlage für die politische Beratung akzeptiert.

 

Die geplante Kooperation ab 01.04.2008 berührt nicht die Personal-, Organisations- und Finanzhoheit der beteiligten Träger. Vielmehr geht es um die rein fachliche Zusammenarbeit mit Schwerpunktsetzung und wirtschaftlicher Nutzung der Ressourcen und stellt insoweit eine konsequente Fortsetzung der bereits bestehenden interkommunalen Zusammenarbeit dar.

 

Zukünftige Planung:

 

Die beteiligten fünf Untersuchungseinrichtungen beabsichtigen, nach Bildung der Kooperation zum 01.04.2008 die darauf folgende Zeit zu nutzen, um den Kooperationsverbund in absehbarer Zeit in eine integrierte Untersuchungseinrichtung (AöR) zu überführen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.01.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen