Beschlussvorlage - 0146/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage zur Errichtung eines freistehenden Wohnhauses und drei Doppelhäusern auf dem Grundstück Leimstraße 65 zustimmend zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

 

Auf dem ehemaligen Grundstück des evangelischen Gemeindezentrums (Flurstück 227) und den angrenzenden Flurstücken 229 und 46 ist die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses und drei Doppelhäusern geplant.

 

Baugesuchskonferenz vom 7.2.2008.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.

 

 In der Baugesuchskonferenz vom 7.2.08 wurde dem Vorhaben nach § 34 BauGB zugestimmt, da sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

  • Entlang der Berliner Straße wurden in den letzten Jahren fünf Doppelhäuser errichtet.
  • Entlang der Rolandstraße befinden sich freistehende Wohnhäuser.

 

Geplant sind:

  • zwei Doppelhäuser, die von der Leimstraße aus erschlossen werden.
  • ein Doppelhaus und ein freistehendes Einfamilienhaus, die von der Berliner Straße aus erschlossen werden.

 

Anmerkung:

  • Auf dem Flurstück 46 befand sich ein Fachwerkhaus.
  • Auf dem Flurstück befindet sich noch das Gebäude des ev. Gemeindezentrums.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.02.2008 - Bezirksvertretung Haspe