Beschlussvorlage - 0146/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage zur Errichtung eines freistehenden Wohnhauses und drei Doppelhäusern auf dem Grundstück Leimstraße 65Gemarkung Haspe, Flur 16, Flurstücke 229,227,46AZ.: 2/63/A/0008/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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19.02.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Auf dem ehemaligen
Grundstück des evangelischen Gemeindezentrums (Flurstück 227) und den
angrenzenden Flurstücken 229 und 46 ist die Errichtung eines freistehenden
Einfamilienhauses und drei Doppelhäusern geplant.
Baugesuchskonferenz vom
7.2.2008.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im
Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.
Es ist hinsichtlich seiner
Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.
In der Baugesuchskonferenz vom 7.2.08 wurde
dem Vorhaben nach § 34 BauGB zugestimmt, da sich das Bauvorhaben nach Art und
Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist.
- Entlang der Berliner Straße wurden in den
letzten Jahren fünf Doppelhäuser errichtet.
- Entlang der Rolandstraße befinden sich
freistehende Wohnhäuser.
Geplant sind:
- zwei Doppelhäuser, die von der Leimstraße aus
erschlossen werden.
- ein Doppelhaus und ein freistehendes
Einfamilienhaus, die von der Berliner Straße aus erschlossen werden.
Anmerkung:
- Auf dem Flurstück 46 befand sich ein
Fachwerkhaus.
- Auf dem Flurstück befindet sich noch das Gebäude
des ev. Gemeindezentrums.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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455,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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570 kB
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