Beschlussvorlage - 0125/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.         Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweisung von Mountainbikerouten im             Hagener Stadtgebiet zu. In einem ersten Schritt werden zwei Routen       ausgewiesen. Eine Ausweitung des Routennetzes wird angestrebt.

 

2.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die dauerhafte Kontrolle und Pflege sowie für die Ausweitung des Routennetzes jährlich 3.000 Euro in den Haushalt    einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, sich um weitere Sponsorengelder zu bemühen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Seit Anfang 2007 wurde in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Verwaltung, Politik, Wirtschaftsförderung und Stadtsportbund die Machbarkeit eines Mountainbike- Routennetzes geprüft und ein Konzept mit z.Zt. zwei möglichen Routen im Hagener Stadtwald erarbeitet.

 

Die Privatwaldbesitzer sind derzeit noch mit den Folgeschäden, die der Sturm „Kyrill“ im vergangenen Jahr verursacht hat, beschäftigt. Dies trifft vor allem auch auf den Zustand der Wald- und Wanderwege zu. Daher sollen zunächst nur zwei Routen auf überwiegend städtischen Wegen im Bereich des Hagener Stadtwaldes ausgewiesen werden. Für 2008 sind jedoch auch noch im Stadtwald umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an den Wegen erforderlich.

 

Neben dem touristischen Mehrwert, den dieses Angebot bietet, wurde im Besonderen Wert auf die Klärung der Verkehrssicherungspflicht gelegt.

Das Konzept ist von der EU im Rahmen des CRII (Cities Regain Identity and Image) als förderungswürdig eingestuft und kann bis zum 22.5.2008 umgesetzt werden. Daneben konnte die AOK als dauerhafter Partner im Projekt gewonnen werden.

 

 

Begründung

 

1. Einleitung

 

Mountainbiken ist heute keine Trendsportart mehr, sondern ein fester Bestandteil der Sportlandschaft, und das nicht erst, seit es olympisch geworden ist. Mit Blick auf die stetig wachsende Gruppe von Freizeitsportlern, die nicht in Vereinen gebunden sind, sondern Sport, Erholung und Naturerlebnis auf individuelle Weise in der Nutzung des Waldes suchen, sollte eine Stadt, die mit ihrem großen Waldanteil wirbt, Angebote schaffen, die sowohl den touristischen Reiz erhöhen als auch den unterschiedlichsten Interessensgruppen (Jogger, Wanderer, Reiter und Mountainbikern) Möglichkeiten der konfliktfreien gemeinsamen Nutzung bieten. Die topographischen Gegebenheiten in Hagen legen die Erschließung des landschaftlich reizvollen Hagener Südens für freizeitorientierte und Erholung suchende Radfahrer, die das Gebiet abseits der asphaltierten Straßen mit einem Mountainbike „erfahren“ wollen, nahe.

In anderen Regionen Deutschlands, vor allem in den touristischen Destinationen, gibt es diese Angebote bereits seit einigen Jahren.

 

Bereits im Zukunftsmeeting „Natur und Wellness“ herrschte breiter Konsens der Entscheider und Multiplikatoren, künftig in den Bereichen der Vermarktung der Hagener Flächen mit hohem Freizeitwert (Wälder, Wege, Seen und Flüsse) enger zusammenzuarbeiten und reizvolle Angebote zu schaffen.

Wander- und Reitwege sowie Nordic Walking-Strecken gibt es bereits. Dagegen bleibt sich der revierunkundige Mountainbiker nach wie vor selbst überlassen.

 

Das Routennetz soll als Angebot für die Hagener Bürgerinnen und Bürger, aber auch vor allem als regionales Angebot verstanden werden, das dazu beitragen soll, eine andere Perspektive in der Sicht auf die Stadt Hagen einzunehmen. Das Alleinstellungsmerkmal des Waldreichtums soll vermittelt werden, und so auch eine Erweiterung des Imagespektrums der Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Besucher erreicht werden.

 

Die Routenplanung sieht verschiedene Routen vor, die sich insbesondere durch

ihren sportlichen Anspruch und die Streckenlängen unterscheiden (vgl. Anlage 1).

 

Seit Juni 2007 wird das Konzept von der EU im Rahmen des Projektes: „Sport und Gesundheit in der Stadt“ gefördert. Beteiligte Partnerstädte sind Leverkusen, Southampton und Brügge. Dabei ist Hagen die einzige Stadt, in der die Möglichkeit besteht, dass Mountainbike-Strecken direkt an die Innenstadt angrenzen.

 

Ursprünglich waren drei und mehr Routen geplant, die aber aufgrund des sehr hohen Privatwaldanteils zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu realisieren sind. Die Gespräche mit den Waldbesitzern konnten erst in diesem Jahr aufgenommen werden, da die Beseitigung der durch den Sturm Kyrill ausgelösten Schäden nach wie vor die ganze Aufmerksamkeit der Waldbesitzer erfordert und es nach Einschätzung der Verwaltung und auch des Regionalforstamtes im Recklinghausen eine nicht zumutbare zusätzliche Belastung wäre, sich jetzt Gedanken um die Ausweisung von Radwegen im Wald zu machen.

 

Im ersten Schritt werden nun nur zwei Routen ausgewiesen, die sich überwiegend auf städtischem Waldgebiet befinden.

 

2. Rechtliche Grundlagen und Verkehrssicherungspflicht

 

Nach dem Landesforstgesetz für das Land NW (§ 2. Abs. 2) und dem Landschaftsgesetz NW (§ 49 Abs. 2) ist das Radfahren im Wald grundsätzlich nur auf Straßen und befestigten Wegen gestattet.

 

Das gilt ebenso für Fußgänger, Reiter und Rollstuhlfahrer. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass sich  Wanderer durch Radfahrer gestört fühlen und dass sie fälschlicher Weise der Meinung sind, Radfahrer hätten im Wald vom Rad zu steigen.

Das Gesetz sieht zwar vor, dass Radfahrer auf die andern Nutzer des Waldes Rücksicht nehmen müssen, es ist jedoch grundsätzlich erlaubt, im Wald auf Straßen und befestigen Wegen Rad zu fahren.

 

Wenn also eine Kommune Routenempfehlungen für Mountainbiker ausspricht, muss sie zum einen Lösungen für eine Entschärfung der Konfliktsituation suchen und zum anderen muss sie auch der berechtigten Sicherheitserwartung des Radfahrers entgegenkommen. Das erstere soll im Sinne einer Transparenz der gesetzlichen Regelung sowie der kontrollierten Führung von Radfahrern durch den Wald gelöst werden. D.h. dort, wo Wege ausgeschildert werden, wird deutlich darauf hingewiesen, dass der Radfahrer unbedingt Rücksicht zu nehmen hat, dem Wanderer wird jedoch im Umkehrschluss auch klar, dass er nicht das exklusive Waldbetretungsrecht besitzt.

Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. hat hierzu bereits vor vielen Jahren 6 Regeln für das Verhalten des Mountainbikers im Wald formuliert (vgl. Anlage 2). Diese Regeln werden sich auf den Übersichtstafeln an markanten Stellen wiederfinden.

 

Zum zweiten ist ein wichtigstes Thema bei der Planung von Radrouten in Waldgebieten die erhöhte Verkehrssicherungspflicht.  Um einen evtl. Schadensersatzanspruch durch Dritte auszuschließen, muss die Stadt Hagen die regelmäßig kontrollierte, radtaugliche Beschaffenheit der empfohlenen Routen nachweisen.

 

Verkehrssicherungspflichten sind in den meisten Fällen im Gesetz nicht geregelt, sie sind von der Rechtsprechung entwickelt worden. Die Rechtsprechung besteht aus

einer umfangreichen Einzelfallrechtsprechung.

Verkehrssicherungspflichtig ist – vereinfacht ausgedrückt – derjenige, welcher einen Verkehr (hier also die spezielle Nutzung durch Mountainbiker) eröffnet. „Bezogen auf Straßen und Wege besteht die Verkehrssicherungspflicht darin, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise die Gefahren zu beseitigen, die ein sorgfältiger Benutzer bei zweckentsprechender Inanspruchnahme (hier also als Mountainbikefahrer) nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann. Das Ausmaß der Verkehrssicherungspflicht wird auch von der berechtigten Erwartungshaltung des Benutzers bestimmt.

Dabei ist aber eine absolute Gefahrlosigkeit nicht erreichbar; dies wird von der Rechtsprechung auch nicht gefordert.“ (Quelle: Bergmann/Schumacher: Die Kommunalhaftung)

 

Die Verkehrssicherungspflicht kann auch auf Dritte übertragen werden. Der ursprüngliche Verkehrssicherungspflichtige behält aber eine Kontrollpflicht.

 

Der zu beauftragende Dritte muss folgende Kriterien erfüllen:

- Gewährleistung der erforderlichen fachlichen Kompetenz

- Gewährleistung der erforderlichen personellen Ausstattung

- Durchführung der Kontrollen in vorgegebenen Intervallen

- Nachweis ausreichenden Haftpflichtdeckungsschutzes.

 

Für den Fall, dass Schäden festgestellt werden, muss deren Beseitigung im Einzelfall geklärt werden. D.h. wenn sich die Schadensbehebung im Bereich des vorhandenen Budgets bewegt, ist die Verwaltung gehalten, diese vorzunehmen. Sollte die Schadensbehebung nur mit großem finanziellem Aufwand möglich sein, so wird die Route an dieser Stelle für Radfahrer gesperrt. Das Unterlassen der Beseitigung erkannter Gefahrenstellen führt bei Schadenfällen zu einer Haftungsverpflichtung.

Da es sich jedoch zum größten Teil um breite gut befestigte Waldwege und auch asphaltierte Straßen handelt, ist die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Schäden ausgesprochen gering.

 

Voraussetzung für die Ausweisung von Mountainbikerouten ist im Hagener Stadtgebiet ist also, dass sowohl für die städtischen als auch für die privaten Flächen den erhöhten Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht Rechnung getragen und dadurch Haftungsverpflichtungen für Drittschäden, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung als Mountainbikeroute ereignen, ausgeschlossen werden.

Des Weiteren müssen die privaten Waldbesitzer einverstanden sein. Es ist davon auszugehen, dass sie auf einer vertraglichen Haftungsfreistellung durch die Stadt bestehen werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Entwicklung des Konzeptes sowie Einrichtung der Routen und Herstellung der Schilder entstehen der Stadt Hagen keine Kosten. Diese Kosten werden durch die EU (CRII) übernommen. Die Stadt hat jedoch in gleicher Höhe Personalkosten nachzuweisen und für den Eröffnungsevent einmalig 2.000,- Euro bereitzustellen. Diese sind bereits im Haushalt OB/A (Abteilung Marketing) für 2008 eingeplant.

Darüber hinaus stellt die EU die Bedingung, dass das Projekt im Mai 2008 umgesetzt ist.

 

Bei 24 wird ein jährliches Budget in Höhe von 3.000 Euro angelegt, dass für die Erfüllung der Bedingungen der erhöhten Verkehrssicherungspflicht genutzt wird (Beauftragung eines externen Unternehmens zur Streckenkontrolle). Aus diesem Budget sollen auch evtl. anfallende Schadensbeseitigungen bezahlt werden. Das Budget ist mit Sponsorengeldern anzufüllen oder wenn möglich durch sie zu ersetzen.

 

Mit möglichen Sponsoren werden derzeit Gespräche geführt. Die AOK steht bereits als dauerhafter Partner zur Verfügung und unterstützt das Projekt mit jährlich 2.000,- Euro.

 

4. Ausblick

 

Am 22.5.2008 sollen die ersten beiden Routen mit einem Event im Stadtwald eingeweiht werden.

 

Darüber hinaus befasst sich die Verwaltung in Zukunft mit zwei weiteren Projekten im Bereich des Fun-Radsports.

Zum einen wird z. Zt. geprüft, ob es möglich ist, im Stadtwald an geeigneter Stelle ein Areal auszuweisen, das explizit den „Downhillern“ und „Dirtbikern“ zur Verfügung gestellt wird. Zum anderen wird langfristig eine große Radroute „rund um Hagen“ (unter Einbeziehung der Hagener Gastronomie) erarbeitet.

 

Ersteres richtet sich an vorwiegend jüngere Mountainbiker, die weniger konditionell als viel mehr technisch anspruchsvolle Strecken suchen und Letzteres ist auf die touristischen Besonderheiten der Stadt ausgerichtet. Die Tourismus-Route ist durch ihre Länge (rd. 80 km) sowohl für den reisenden Radtouristen interessant (der auch Übernachtungen mit einplant) als auch für den sportlich ambitionierten Radfahrer, der über die Distanz einen Anreiz bekommt.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Mittelbedarf

x

 Einnahmen

2.000

 EUR

x

 Sachkosten

3.000

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Sachkonten:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

414 800

2.000

2.000

2.000

2.000

2.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

414 800

5.000

3.000

3.000

3.000

3.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  4. Finanzierung

x

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

x

 Mehreinnahme(n) bei dem Sachkonto

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

414 800

2.000

2.000

2.000

2.000

2.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kreditaufnahme

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.02.2008 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.02.2008 - Bezirksvertretung Haspe

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20.02.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

1.         Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweisung von Mountainbikerouten im             Hagener Stadtgebiet zu. In einem ersten Schritt werden zwei Routen       ausgewiesen. Eine Ausweitung des Routennetzes wird angestrebt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 0

 

 

2.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die dauerhafte Kontrolle und Pflege sowie für die Ausweitung des Routennetzes jährlich 3.000 Euro in den Haushalt    einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, sich um weitere Sponsorengelder zu bemühen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

 

Zusatzbeschluss:

 

3.         Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus Ihren bezirksbezogenen Mitteln einen Betrag in Höhe von 200,00 Euro für dieses Projekt zur Verfügung.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 4

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Frau Hanemann weist hinsichtlich der Beratungsfolge in der Vorlage auf den Fehler hin, dass die Vorlage am 27.02.2008 nicht im Kultur- und Weiterbildungsausschuss, sondern im Landschaftsbeirat beraten werde.

 

 

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21.02.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweisung von Mountainbikerouten im Hagener Stadtgebiet zu. In einem ersten Schritt werden zwei Routen ausgewiesen. Eine Ausweitung des Routennetzes wird angestrebt. In die Konzeption sollen der Sauerländische Gerbirgsverein (SGV) und die Vereinigung der Freizeitreiter mit eingebunden werden.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die dauerhafte Kontrolle und Pflege sowie für die Ausweitung des Routennetzes jährlich 3.000 Euro in den Haushalt einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, sich um weitere Sponsorengelder zu bemühen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 1

 

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26.02.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

1.         Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweisung von Mountainbikerouten im             Hagener Stadtgebiet zu. In einem ersten Schritt werden zwei Routen       ausgewiesen. Eine Ausweitung des Routennetzes wird angestrebt. In die         Konzeption sollen der Sauerländische Gebirgsverein (SGV) und die          Vereinigung der Freizeitreiter mit eingebunden werden.

 

2.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die dauerhafte Kontrolle und Pflege sowie für die Ausweitung des Routennetzes jährlich 3.000 Euro in den Haushalt    einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, sich um weitere Sponsorengelder zu bemühen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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27.02.2008 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat behandelt die Vorlage als erste Lesung.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

          6

Dagegen:

          7

Enthaltungen:

          0

 

Zum Beschlussvorschlag Nr. 1 der Vorlage:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

          9

Dagegen:

          4

Enthaltungen:

          0

 

Zum Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

          7

Dagegen:

          6

Enthaltungen:

          0

 

 

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28.02.2008 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.         Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweisung von Mountainbikerouten im             Hagener Stadtgebiet zu. In einem ersten Schritt werden zwei Routen       ausgewiesen. Eine Ausweitung des Routennetzes wird angestrebt.
            In die Konzeption sollen der Sauerländische Gebirgsverein (SGV) und die
           Vereinigung der Freizeitreiter mit eingebunden werden.

 

2.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die dauerhafte Kontrolle und Pflege sowie für die Ausweitung des Routennetzes jährlich 3.000 Euro in den Haushalt    einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, sich um weitere Sponsorengelder zu bemühen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   4

 

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04.03.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1.         Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweisung von Mountainbikerouten im             Hagener Stadtgebiet zu. In einem ersten Schritt werden zwei Routen       ausgewiesen. Eine Ausweitung des Routennetzes wird angestrebt. In die  Konzeption sollen der Sauerländische Gebirgsverein (SGV und die Vereinigung der Freizeitreiter mit eingebunden werden.     

 

2.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die dauerhafte Kontrolle und Pflege sowie für die Ausweitung des Routennetzes jährlich 3.000 Euro in den Haushalt    einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, sich um weitere Sponsorengelder zu bemühen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweisung von Mountainbikerouten im             Hagener Stadtgebiet zu. In einem ersten Schritt werden zwei Routen       ausgewiesen. Eine Ausweitung des Routennetzes wird angestrebt. In die         Konzeption sollen der Sauerländische Gebirgsverein (SGV) und die          Vereinigung der Freizeitreiter mit eingebunden werden.

 

2.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die dauerhafte Kontrolle und Pflege sowie für die Ausweitung des Routennetzes jährlich 3.000 Euro in den Haushalt    einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, sich um weitere Sponsorengelder zu bemühen.

 

3.         Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für fünf Jahre die im Haushalt            eingestellten städtischen Mittel durch Sponsoren gedeckt sind.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen