Beschlussvorlage - 0114/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradstreifen in der Voerder Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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19.02.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Weil die
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden können, soll
in der Voerder Straße statt eines durchgehenden Fahrradstreifens die Straßenquerung
„Im Kettelbach“ für den Radverkehr verbessert werden.
Begründung
Die Bezirksvertretung Haspe hat in
ihrer Sitzung am 21.11.2007 und auf Anregung des „Fachforums Radverkehr
der Zukunftsschmiede Gevelsberg e. V.“ die Markierung eines
Fahrradstreifens entlang der Voerder Straße zwischen der Einmündung „Im
Lonscheid“ und dem Übergang auf die ehemalige Straßenbahntrasse oberhalb
der Einmündung „Im Kettelbach“ beschlossen.
Der Arbeitskreis Rad, bestehend aus
Vertretern aller beteiligten Fachbereiche und Ämter der Verwaltung sowie der
Polizei, hat sich eingehend mit dem Vorschlag eines Radfahrschutzstreifens auf
der Voerder Straße befasst und dazu auch einen Vertreter des ADFC hinzugezogen.
Der Arbeitskreis beurteilt danach den Vorschlag wie folgt:
- Die laut VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung) erforderlichen Mindestbreiten werden
unterschritten, insbesondere können die Sicherheitsabstände zum ruhenden
Verkehr nicht eingehalten werden. Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 7,00
– 7,50 m, die Parkstreifen sind 1,75 m bzw. 2,0 m breit.
- Schutzstreifen sollen laut Erfahrung ADFC nicht nur das
Mindestmaß von 1,25 m sondern die empfohlenen 1,60 m Breite aufweisen.
Ansonsten wird eine nur scheinbare Sicherheit für den Radfahrer
suggeriert.
- Durch „Mindestmaß“ - Schutzstreifen (1,25 m)
kommt es oft zu Konflikten im Überholverhalten mit Lkw.
- Ein sinnvoller Netzschluss des Hagener Radwegenetzes könnte
nur erreicht werden, indem auch auf dem unteren Teil der Voerder Straße
ein Schutzstreifen markiert würde. Dort ist der Straßenquerschnitt
allerdings noch schmaler (teilweise nur etwa 6,50 m) und entspricht somit
nicht den Anforderungen der VwV-StVO.
Der Arbeitskreis schlägt allerdings eine
aus seiner Sicht hilfreiche Maßnahme zur Verbesserung und Erleichterung des
Radverkehrs in der Voerder Straße vor:
Durch eine Abbiegehilfe an der Einmündung
„Im Kettelbach“ in Fahrtrichtung Ennepetal könnte das Linksabbiegen
in Richtung Talsperrenweg erleichtert bzw. sicherer gestaltet werden. Dies wäre
bei Nutzung der vorhandenen Querungshilfen möglich. Dazu müsste der Bordstein
entsprechend abgesenkt und der Gehweg für Radfahrer frei gegeben werden. Der
Gehweg ist in diesem Abschnitt 2 m breit und sollte nur Richtung stadtauswärts für
den Radverkehr frei gegeben werden. Die
Kosten für diese Maßnahme (Bordsteinabsenkung und Beschilderung) werden auf
€ 2.000,00 geschätzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,9 kB
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