Beschlussvorlage - 0094/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage zur Errichtung von 15 Einfamilienhäusern usw. auf dem Grundstück Voeder Straße 83 zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Auf dem ehemaligen Gelände der Andreasbrauerei  Voerder Straße 83 (Gemarkung Haspe, Flur 36, Flurstücke 290 und 326) ist die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern, Garagen und Stellplätzen geplant.

 

Baugesuchskonferenz vom 24.1.2008.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/05 (575) –Haspe -Voerder Straße / ehem. Brauhaus Andreas-.  Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit somit z.Z. nach § 34 BauGB i.S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen. Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist es, dieses Grundstück einer geordneten städtebaulichen Ordnung in Anlehnung an die sie umgebende Bebauung –Wohnen und nicht störendes Gewerbe etc. vorzuhalten.

 

 

In der Baugesuchskonferenz vom 24.1.2008 wurde dem Vorhaben planungsrechtlich grundsätzlich zugestimmt, da sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Folgende Regelungen sind allerdings noch zutreffen:

  • Die 15 im Hang geplanten Stellplätze sind auf den Baugrundstücken nachzuweisen und entfallen somit an dieser Stelle.
  • Die teilweise noch vorhandene Einfriedigung des ursprünglichen Villengrundstückes aus Natursteinmauern und schmiedeeisernen Zaunanlagen wird nicht unter Denkmalschutz gestellt. Da es sich um wertvolle Bausubstanz handelt, soll diese möglichst erhalten werden.  Eine Zusage der Architektin hierzu liegt vor, es wird jedoch noch als Hinweis in den Vorbescheid aufgenommen werden.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.02.2008 - Bezirksvertretung Haspe