Beschlussvorlage - 0134/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrierte Handlungskonzept als Aufnahmeantrag für das Förderprogramm Soziale Stadt beim Land einzureichen.

3.      Nach einer positiven Entscheidung des Landes wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmeplan ergebenden Förderanträge zu stellen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die aktive Unterstützung des Verstetigungsprozesses in Altenhagen zu beantragen.

5.      Die Beschlüsse unter 1 – 4 werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Prioritätenliste und einer Kreditlinie durch die Bezirksregierung gestellt.

6.      Die Beschlüsse werden bis zum 31.12.2008 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Durch Beschluss der Vorlage 0577/2006 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, den Stadtteil Wehringhausen für die Aufnahme in das Förderprogramm Soziale Stadt anzumelden.

Die Vorlage beinhaltet als Anlage das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan für die Umsetzung des Konzeptes.

Das Integrierte Handlungskonzept ist Grundlage für die die Entscheidung des Landes zur Aufnahme des Stadtteils in das Förderprogramm Soziale Stadt.

 

Unter förderrechtlichen Gesichtspunkten entfallen dabei 8,3 Mio. auf investive Maßnahmen, 2,2 Mio. auf nicht-investive Maßnahmen.

Für den NKF Haushalt entfallen bis zum Jahre 2013 insgesamt 5,9 Mio. € auf den investiven Bereich (Eigenanteil 1,18 Mio. €), als Aufwand sind 4,6 Mio. € (Eigenanteil 1,18 Mio. €) zu veranschlagen. Insgesamt ist für den NKF Haushalt ein durchschnittlicher Eigenmitteleinsatz im investiven Bereich von 200.000 € jährlich zu berücksichtigen.

 

Begründung

 

  1. Auftragsgrundlage:

 

Im Rahmen der letzten Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzept Soziale Stadt für den Stadtteil Altenhagen (Vorlage 0577 / 2006) hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, „den Stadtteil Wehringhausen für das Landesprogramm Soziale Stadt anzumelden und den Prozess der Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes unter Beteiligung der QuartiersbewohnerInnen und er Multiplikatoren vor Ort zu initiieren“. Weiterhin wurde ein schrittweiser Übergang nach Abstimmung mit dem Landesministerium bereits in den Jahren 2007 / 2008 beauftragt. Über den Umsetzungsstand wurde der Bezirksvertretung Mitte am 21.08.2007 ein Zwischenbericht vorgestellt.

 

  1. Ämterübergreifende Arbeitsgruppe

 

Durch eine Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters wurde eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe in der Bestandsanalyse, der Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie der Entwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes und der späteren Umsetzung der geförderten Maßnahmen besteht.

Die Grundlagen (Stadtteilanalyse, Stärken / Schwächen) des dieser Vorlage beigefügten Konzeptes ist das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit der hier beteiligten Fachämter. Mit der Einrichtung der Projektgruppe war keine Personalausweitung verbunden.



  1. Analyse des Stadtteils

Die Analyse des Stadtteils ist eine wesentliche Beurteilungsgrundlage für die Aufnahme des Stadtteils in das Förderprogramm des Landes. Entscheidend ist hierbei, dass die aufbereiteten Daten (Sozialstruktur, demografische Entwicklung, Wohnen, Grün- und Freiflächen, Verkehrsbelastung, Einzelhandel etc.) des Stadtteils Wehringhausen jeweils im Vergleich zum gesamtstädtischen Durchschnitt den besonderen Unterstützungs- und Entwicklungsbedarf verdeutlichen. Die Erhebung und Bewertung der erforderlichen Daten ist umfassend vorhanden, die den Stadtteil skizzierenden Daten sind im Integrierten Handlungskonzept aufbereitet. Die erhobenen Daten  belegen die Notwendigkeit der Aufnahme des Stadtteils in das Förderprogramm Soziale Stadt.

 

  1. Abstimmung mit dem Ministerium

 

Mit dem Ministerium ist das Übergangsszenario vom Stadtteil Altenhagen zum Stadtteil Wehringhausen erörtert worden. Auf Grund der positiven Erfahrungen des Übergangs von Vorhalle nach Altenhagen wurde dieser Weg ausdrücklich unterstützt.

Bei einem Ortstermin in Hagen fand mit dem Vertreter des Ministeriums auch eine Besichtigung des Stadtteils Wehringhausen statt.

Das Land erwartet das Integrierte Handlungskonzept für Wehringhausen zur Überprüfung und Entscheidung bis zum März 2008. Die interministerielle Arbeitsgruppe des Landes wird dann über die Aufnahme neuer Stadtteile entscheiden.

 

 

  1. Externe Unterstützung

 

Mit Beschluss der Vorlage 0577/2006 wurden für die Begleitung und Dokumentation der Beteiligungsprozesse sowie zur Unterstützung bei der Gestaltung des Integrierten Handlungskonzeptes sowie für die Durchführungskosten der Beteiligungsveranstaltungen jeweils 15.000 € Planungskosten für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 veranschlagt. Für die dargestellten Aufgaben wurde der Auftrag an das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Paul G. Jansen GmbH, Köln, vergeben. Das Planungsbüro hat neben der Begleitung und Dokumentation der Bürgerbeteiligung den Konzeptentwurf auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe und der Beteiligungsprozesse erarbeitet.

 

  1. Entwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes / Bürgerbeteiligung

 

Zur Entwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes mit den Bürgern und Multiplikatoren des Stadtteils wurden drei Stadtteilwerkstätten durchgeführt:

¨      1. Workshop am 8.9.2007, 09.00 – 16.30 Uhr in der AWO Begegnungsstätte, Bachstr. 26

¨      2. Workshop am 20.10.2007, 09.00 – 16.30 Uhr in der Kath. Kirchengemeinde St. Michael

¨      3. Workshop 12.01.2008 mit Konzeptpräsentation in der AWO Begegnungsstätte

¨      Ergänzend hierzu fanden weitere Gespräche mit Einzelhändlern (Wir in Wehringhausen), freien Trägern, Runder Tisch Wehringhausen etc. statt. Eine weitere Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft wird in Kürze folgen.

 

  1. Maßnahmen- und Finanzierungsplan

 

Für das Integrierte Handlungskonzept ist für den Zeitraum von fünf Jahren ein Maßnahmen- und Finanzierungsplan erforderlich. Bei der Erstellung dieser Planung wurde sowohl auf die zeitliche Realisierbarkeit (Starterprojekte, Antrags-, Planungs- und Beteiligungsvorlauf) als auch auf eine vertretbare finanzielle Belastung in den einzelnen Haushaltsjahren geachtet.

Für die Umsetzung des Konzeptes sind bis zum Ende des Jahres 2013 insgesamt 10,5 Mio. € veranschlagt, der Eigenanteil der Stadt beträgt 20 %.

 

Unter förderrechtlichen Gesichtspunkten entfallen dabei 8,3 Mio. auf investive Maßnahmen, 2,2 Mio. auf nicht-investive Maßnahmen. Dieses Verhältnis entspricht dem vom Ministerium für Bauen und Verkehr im Rahmen des Programms Soziale Stadt akzeptierten Förderschwerpunkte.

 

Für den NKF Haushalt entfallen bis zum Jahre 2013 insgesamt 5,9 Mio. € auf den investiven Bereich (Eigenanteil 1,18 Mio. €), als Aufwand sind 4,6 Mio. € (Eigenanteil 1,18 Mio. €) zu veranschlagen. Insgesamt ist für den NKF Haushalt ein durchschnittlicher Eigenmitteleinsatz im investiven Bereich von 200.000 € jährlich zu berücksichtigen. Die Jahresverteilung ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Verstetigungsprozess Altenhagen

 

Auch nach Auslaufen der Förderung soll das Engagement der Bürger die weitere Stadtteilentwicklung positiv beeinflussen. Von den Kommunen wird erwartet, dass sie diesen Prozess aktiv unterstützen.

Der Prozess der Verstetigung in den Programmgebieten der „Sozialen Stadt“ erfordert eine jeweils individuelle Lösung für die betroffenen Stadtteile.

 

Am 26.01.2008 fand unter externer Moderation ein erster Workshop mit Vertretern des Stadtteilforums AltenHAgen, Vertretern der BV-Mitte und Mitarbeitern der Stadtverwaltung statt.

Folgende Notwendigkeiten für den Prozess der Arbeit am Verstetigungskonzept wurden von den TeilnehmerInnen formuliert:

 

·        Die Weiterarbeit am Verstetigungsprozess muss finanziell gesichert sein. Hier sollen Fördermittel aus dem Modellvorhaben  „Wir setzen Zeichen“ genutzt werden. Ein Antrag soll für das Jahr 2009 gestellt werden.

·        Eine Absicherung der organisatorischen Geschäftsführung des Altenhagener Forums muss dauerhaft gesichert werden. (verwaltungsinterne Lösung)

·        Das Forum muss seine künftigen Aufgaben und Zuständigkeiten definieren.

·        Das Stadtteilforum erwartet von der Verwaltung aktive, interdisziplinäre Unterstützung.

 

Für die weitere Entwicklung in Altenhagen ist festzustellen, dass im Jahre 2009 weiterhin bereits geförderte und finanzierte Maßnahmen im sozialen Bereich fortgeführt werden. Weiterhin besteht auch künftig noch die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Bundesprogramm Soziale Stadt (z.B. LOS, Modellvorhaben etc.) zu akquirieren. Eine neue Förderkulisse wird ggf. durch die Einordnung des Programmgebietes Altenhagen als Ziel II Gebiet eröffnet.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, bei Bewilligung entsprechender Fördermittel die Verstetigungsphase in Altenhagen befristet für ein Jahr durch eine Mitarbeiterin und die Beibehaltung der bekannten Räumlichkeiten zu unterstützen.

Finanzierungsplan 2009

Die erforderlichen Eigenmittel zur Kofinanzierung der Gesamtkosten betragen abhängig vom Förderzugang 8.900 (10 %ige Förderung) oder 17.800 € (20%ige Förderung. Die Gesamtkosten enthalten die Personalkosten, pauschalierte Kosten des Arbeitsplatzes, Miete und Mietnebenkosten sowie das Stadtteilbudget.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Die finanziellen Auswirkungen sind gesondert aufgeführt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.02.2008 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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21.02.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrierte Handlungskonzept als Aufnahmeantrag für das Förderprogramm Soziale Stadt beim Land einzureichen.

3.      Nach einer positiven Entscheidung des Landes wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmeplan ergebenden Förderanträge zu stellen.

4.      entfällt

5.      Die Beschlüsse unter 1 – 3 werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Prioritätenliste und einer Kreditlinie durch die Bezirksregierung gestellt.

6.      Die Beschlüsse werden bis zum 31.12.2008 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1

 

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26.02.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

1.        Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrierte Handlungskonzept als Aufnahmeantrag für das Förderprogramm Soziale Stadt beim Land einzureichen.

3.        Nach einer positiven Entscheidung des Landes wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmeplan ergebenden Förderanträge zu stellen.

4.        entfällt

5.        Die Beschlüsse unter 1 – 3 werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Prioritätenliste und einer Kreditlinie durch die Bezirksregierung gestellt.

6.        Die Beschlüsse werden bis zum 31.12.2008 umgesetzt.

 

2.      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln als Anschubfinanzierung und zur Entlastung der städtischen Eigenmittel 20.000 € einmalig zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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04.03.2008 - Jugendhilfeausschuss

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04.03.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrierte Handlungskonzept als Aufnahmeantrag für das Förderprogramm Soziale Stadt beim Land einzureichen.

3.      Nach einer positiven Entscheidung des Landes wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmeplan ergebenden Förderanträge zu stellen.

4.      (fällt weg)

5.      Die Beschlüsse unter 1 – 3 werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Prioritätenliste und einer Kreditlinie durch die Bezirksregierung gestellt.

6.      Die Beschlüsse werden bis zum 31.12.2008 umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrierte Handlungskonzept als Aufnahmeantrag für das Förderprogramm Soziale Stadt beim Land einzureichen.

 

3.      Nach einer positiven Entscheidung des Landes wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmeplan ergebenden Förderanträge zu stellen.

 

4.      entfällt

 

5.      Die Beschlüsse unter 1 – 3 werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Prioritätenliste und einer Kreditlinie durch die Bezirksregierung gestellt.

 

6.      Die Beschlüsse werden bis zum 31.12.2008 umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen