Vorschlag zur Tagesordnung - 0435/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnbebauung Baukloh - Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
- Bearbeitung:
- Dieter Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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09.06.2004
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Sachverhalt
Am 14.11.2000 hat die
Bezirksvertretung Haspe u.a. bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes
“Wohngebiet Baukloh –Süd” einstimmig beschlossen, dass vor
Abschluss des Erschließungsvertrages eine Vereinbarung mit dem Bauträger zu
treffen ist, dass durch Einbauten in die Vogelsanger Straße eine
Verkehrsberuhigung und Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht wird. Die
Kosten dafür sind vom Bauträger zu übernehmen.
Diese Regelung ist möglichst noch in
den Erschließungsvertrag aufzunehmen oder durch eine rechtlich verbindliche
Zusatzerklärung abzusichern.
Daraufhin gab es zur Sitzung der BV
Haspe am 13.12.2000 eine Ergänzung der Vorlage Nr. 600169/00 (Erschließungsvertrag
Baukloh-Süd) mit folgendem Text:
Der Erschließungsträger verpflichtet
sich, auf der Vogelsanger Str. im
Bereich des neuen Erschließungsgebietes eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme in
Form eines Fahrbahnteilers oder einer ähnlichen Überquerungshilfe in Abstimmung
mit der Stadt (Straßen- und Brückenbauamt) durchzuführen und die Kosten hierfür
zu übernehmen.
Diese Vorlage mit der Ergänzung wurde
ebenfalls einstimmig beschlossen.
Da der damalige Erschließungsträger
Insolvenz angemeldet hat und es mittlerweile einen Nachfolger gibt möge die Verwaltung berichten, ob der
Nachfolger vollständig in den
Erschließungsvertrag eintritt und wann mit der Realisierung der Maßnahme auf
der Vogelsanger Straße gerechnet werden kann.

09.06.2004 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe legt noch einmal Wert darauf, dass bei
Weiterverkauf der Flächen und Änderung des Erschließungsvertrages mit der Stadt
Hagen, die Überschreithilfe in diesem Bereich zwingend Gegenstand des
Erschließungsvertrages wird.