Beschlussvorlage - 0017/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 850 Mio. Euro festgesetzt.

 

Umsetzungstermin: 08.02.2008

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

 

Laut § 89 (2) der Gemeindeordnung NRW kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2007 wurde von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt. Die zuletzt bekannt gemachte Haushaltssatzung ist die Haushaltssatzung 2006. In beiden Haushaltssatzungen (2006 und 2007)  wurde in § 4 eine Kassenkreditermächtigung von 700 Mio. Euro festgesetzt.

 

Der städtische Kassenkreditbedarf entwickelte sich in den letzten fünf Jahren  wie folgt:

 

2003

2004

2005

2006

2007

285

400

451

510

661

(Stand jeweils 31.12. in Mio. Euro)

 

Mit rd. 661 Mio. Euro sind damit zum 31.12.2007  rund 94,4 % der Ermächtigung nach § 4 der Haushaltssatzung in Anspruch genommen worden. Die Planungen für 2008 und die Folgejahre zeigen schon jetzt, dass eine Erhöhung der Kassenkreditermächtigung zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit unabweisbar ist. Allein im Haushaltsjahr 2008 liegt der zusätzliche Liquiditätsbedarf deutlich über 100 Mio. Euro.

 

Da sich der Zeitpunkt des Überschreitens der derzeitigen Kassenkreditermächtigung nur schwer einschätzen lässt, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht ratsam, mit der Erhöhung des Kassenkreditrahmens bis zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2008 zu warten. Die Höhe des Liquiditätsbedarfes hängt stark von der Einnahmeentwicklung – hier insbesondere der Steuereinnahmen – ab.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kassenkreditermächtigung bereits jetzt auf einen Betrag von

 

 850 Mio. Euro

 

zu erhöhen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

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Beschlüsse

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24.01.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.02.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen