Beschlussvorlage - 1231/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen HandlungsfähigkeitIntensivere Überwachung des ruhenden VerkehrsMaßnahme 32-M-02-1Ergänzung zur Vorlage: 0885/2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Hans Sporkert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.02.2008
|
Beschlussvorschlag
- Der ergänzende
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der
Beschlußempfehlung der Bezirksvertretung Haspe vom 21.11.2007 wird nicht
gefolgt.
- Die Verwaltung
wird beauftragt,
die zuletzt für 15 Monate befristeten fünf zusätzlichen
Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die
zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet
einzurichten.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Die Bezirksvertretung Haspe
hat in ihrer Sitzung am 21.11.2007 einstimmig eine Ergänzung des in der o.a.
Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlages beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen zu
beschließen, dass alle jetzt – auch für die Zukunft – unbefristet
einzustellenden Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs Verstöße nach der
Gebietsordnung, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem
Landeshundegesetz sowie der Abfallsatzung gleichrangig zur Überwachung
des ruhenden Verkehrs feststellen und ahnden.“
Zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs ist das Stadtgebiet in verschiedene
Überwachungsbezirke aufgeteilt. Die Überwachung erfolgt in unterschiedlicher
Intensität. Dort wo zu erwarten ist,
dass die öffentliche Ordnung durch besonders viele Verstöße gestört wird, wird
auch häufiger kontrolliert. Bis 2003 umfasste die Tätigkeit im wesentlichen die
Kontrolle der Park- und Halteverbotszonen, der Parkscheinautomaten und
Parkscheibenregelungen sowie der angeordneten Verkehrsverbote, das Anordnen und
Durchführen von Abschleppmaßnahmen sowie die Kontrolle abgemeldeter Fahrzeuge.
Seit
2003 nehmen die Überwachungskräfte, neben den genannten Haupttätigkeiten, auch
Aufgaben aus dem Bereich der Stadtsauberkeit wahr. Sie kümmern sich um
Verunreinigung von Anlagen und Gehwegen durch Hunde bzw. um nicht angeleinte
Hunde, die Fütterung von verwilderten Haustauben, das Urinieren und Koten in
der Öffentlichkeit, wildes Plakatieren, die Reinhaltung der Umgebung von
Imbissbetrieben/Trinkhallen, das Abstellen von Sammelgut, die Reinigung der
Gehwege sowie das Abstellen v. Abfallbehältern, gelben Säcken oder Sperrmüll
außerhalb des Abfuhrtages.
Diese
Erweiterung der Zuständigkeit war der erste Schritt, Synergieeffekte in
Bereichen des Außendienstes des Amtes 32 zu nutzen. Durch diese
partielle Erweiterung der Arbeitsbereiche wird dem Bürger nicht nur eine
breitere Zuständigkeit und damit mehr Service geboten, sondern sowohl durch
aufklärende Gespräche als auch durch Ahndung der Verstöße eine größere
Akzeptanz für den Problembereich Stadtsauberkeit und Verkehrssicherheit erreicht.
Bereits im Februar 2005 beauftragte der
Oberbürgermeister die Zentrale Steuerung, sämtliche Außendienste der
allgemeinen Ordnungsbehörde und der bei der Stadt Hagen existierenden
Sonderordnungsbehörden zu untersuchen, um Maßnahmen bzw. Organisationsveränderungen
aufzuzeigen, die geeignet sind, das subjektive Sicherheitsgefühl deutlich zu
verbessern und im Bereich der Stadtsauberkeit stadtweit eine Verbesserung zu
erreichen.
Eine erweiterte
Ausweitung der Tätigkeiten der Außendienstkräfte zur Überwachung des ruhenden
Verkehrs auf die Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen die Gebietsordnung
sowie das
Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz wurde damals vom Untersucher als
kontraproduktiv beurteilt. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs sollte
weiterhin konzentriert als Hauptaufgabe mit den entsprechenden
Einnahme-/Überschussmöglichkeiten für die Stadt betrieben werden.
Die Anbindung der Aufgabe Stadtsauberkeit ist als
„Mitnahmegeschäft“ weiterhin sinnvoll. Eigene Ermittlungen und das Verhängen von
Verwarngeldern sollten sich jedoch auf Standardsituationen beschränken
(Eindeutigkeit des Verstoßes und des Verursachers, z.B. die vor den Augen der
Überwachungskraft fortgeworfene Zigarettenkippe oder der nicht angeleinte Hund
im bebauten Bereich).
Die Überwachungskräfte sind angelernte Kräfte und
verfügen über keinerlei Verwaltungsausbildung, es handelt sich i.d.R. um
ehemalige Reinigungsfrauen, Küchenhilfen etc. Allein aus diesem Grund sollte
sich die Tätigkeit außerhalb der Überwachung des ruhenden Verkehrs im
Wesentlichen auf die Meldung von Tatbeständen an die zuständigen Stellen
beschränken. Dies wird bereits jetzt so praktiziert.
Die Spezialisierung auf die Überwachung des ruhenden
Verkehrs hat den Vorteil, dass dank der automatisierten Verarbeitung (bis hin
zur Erstellung und Versand des Bescheides und der kassentechnischen Abwicklung)
eine effektive Bearbeitung möglich ist. Es fallen keine zeitaufwendigen
Ermittlungen an, da es sich um klare bewertbare Tatbestände handelt.
Die genannte Überprüfung mündete in eine Vorlage an
den Rat der Stadt Hagen (0726/2006) Unter Ziffer 2 Satz 4 heißt es dort:
„Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt weiterhin in Form eines
separaten Außendienstes.“
Im Fall einer gleichrangigen Abwicklung der
Bereiche Überwachung ruhender Verkehr und Stadtsauberkeit könnten weder die in
der Vorlage 0885/2007 dargestellten Langzeiterfolge in punkto
Verkehrssicherheit noch die beträchtlichen Konsolidierungserfolge erreicht
werden.
