Beschlussvorlage - 1231/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der ergänzende Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Beschlußempfehlung der Bezirksvertretung Haspe vom 21.11.2007 wird nicht gefolgt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

die zuletzt für 15 Monate befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet einzurichten.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

 

Die Bezirksvertretung Haspe hat in ihrer Sitzung am 21.11.2007 einstimmig eine Ergänzung des in der o.a. Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlages beschlossen:

 

„Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen zu beschließen, dass alle jetzt – auch für die Zukunft – unbefristet einzustellenden Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs Verstöße nach der Gebietsordnung, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem Landeshundegesetz sowie der Abfallsatzung gleichrangig zur Überwachung des ruhenden Verkehrs feststellen und ahnden.“

 

Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist das Stadtgebiet in verschiedene Überwachungsbezirke aufgeteilt. Die Überwachung erfolgt in unterschiedlicher Intensität. Dort  wo zu erwarten ist, dass die öffentliche Ordnung durch besonders viele Verstöße gestört wird, wird auch häufiger kontrolliert. Bis 2003 umfasste die Tätigkeit im wesentlichen die Kontrolle der Park- und Halteverbotszonen, der Parkscheinautomaten und Parkscheibenregelungen sowie der angeordneten Verkehrsverbote, das Anordnen und Durchführen von Abschleppmaßnahmen sowie die Kontrolle abgemeldeter Fahrzeuge.

Seit 2003 nehmen die Überwachungskräfte, neben den genannten Haupttätigkeiten, auch Aufgaben aus dem Bereich der Stadtsauberkeit wahr. Sie kümmern sich um Verunreinigung von Anlagen und Gehwegen durch Hunde bzw. um nicht angeleinte Hunde, die Fütterung von verwilderten Haustauben, das Urinieren und Koten in der Öffentlichkeit, wildes Plakatieren, die Reinhaltung der Umgebung von Imbissbetrieben/Trinkhallen, das Abstellen von Sammelgut, die Reinigung der Gehwege sowie das Abstellen v. Abfallbehältern, gelben Säcken oder Sperrmüll außerhalb des Abfuhrtages.       

Diese Erweiterung der Zuständigkeit war der erste Schritt, Synergieeffekte in Bereichen des Außendienstes des Amtes 32 zu nutzen. Durch diese partielle Erweiterung der Arbeitsbereiche wird dem Bürger nicht nur eine breitere Zuständigkeit und damit mehr Service geboten, sondern sowohl durch aufklärende Gespräche als auch durch Ahndung der Verstöße eine größere Akzeptanz für den Problembereich Stadtsauberkeit und Verkehrssicherheit erreicht.

Bereits im Februar 2005 beauftragte der Oberbürgermeister die Zentrale Steuerung, sämtliche Außendienste der allgemeinen Ordnungsbehörde und der bei der Stadt Hagen existierenden Sonderordnungsbehörden zu untersuchen, um Maßnahmen bzw. Organisationsveränderungen aufzuzeigen, die geeignet sind, das subjektive Sicherheitsgefühl deutlich zu verbessern und im Bereich der Stadtsauberkeit stadtweit eine Verbesserung zu erreichen.

Eine erweiterte Ausweitung der Tätigkeiten der Außendienstkräfte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs auf die Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen die Gebietsordnung sowie das  Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz wurde damals vom Untersucher als kontraproduktiv beurteilt. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs sollte weiterhin konzentriert als Hauptaufgabe mit den entsprechenden Einnahme-/Überschussmöglichkeiten für die Stadt betrieben werden.

Die Anbindung der Aufgabe Stadtsauberkeit ist als „Mitnahmegeschäft“ weiterhin sinnvoll.  Eigene Ermittlungen und das Verhängen von Verwarngeldern sollten sich jedoch auf Standardsituationen beschränken (Eindeutigkeit des Verstoßes und des Verursachers, z.B. die vor den Augen der Überwachungskraft fortgeworfene Zigarettenkippe oder der nicht angeleinte Hund im bebauten Bereich).

Die Überwachungskräfte sind angelernte Kräfte und verfügen über keinerlei Verwaltungsausbildung, es handelt sich i.d.R. um ehemalige Reinigungsfrauen, Küchenhilfen etc. Allein aus diesem Grund sollte sich die Tätigkeit außerhalb der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Wesentlichen auf die Meldung von Tatbeständen an die zuständigen Stellen beschränken. Dies wird bereits jetzt so praktiziert.

Die Spezialisierung auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs hat den Vorteil, dass dank der automatisierten Verarbeitung (bis hin zur Erstellung und Versand des Bescheides und der kassentechnischen Abwicklung) eine effektive Bearbeitung möglich ist. Es fallen keine zeitaufwendigen Ermittlungen an, da es sich um klare bewertbare Tatbestände handelt.

Die genannte Überprüfung mündete in eine Vorlage an den Rat der Stadt Hagen (0726/2006) Unter Ziffer 2 Satz 4 heißt es dort: „Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt weiterhin in Form eines separaten Außendienstes.“

Im Fall einer gleichrangigen Abwicklung der Bereiche Überwachung ruhender Verkehr und Stadtsauberkeit könnten weder die in der Vorlage 0885/2007 dargestellten Langzeiterfolge in punkto Verkehrssicherheit noch die beträchtlichen Konsolidierungserfolge erreicht werden.

 

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Beschlüsse

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07.02.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen