Beschlussvorlage - 1215/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht in Münster vorzuschlagen:

 

  1. _______________________________

 

 

  1. _______________________________

 

Der Beschluss erfolgt mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl.

 

Der Beschluss wird am Tage nach der Ratssitzung ausgeführt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Für die ab 01.02.2009 beginnende Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster sind von der Stadt Hagen 2 Personen vorzuschlagen.

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) läuft am 31.01.2009 ab.

 

Gem. § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) in der zurzeit geltenden Fassung haben die Kreise und kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Richter durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen.

 

Die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personenzahl wird vom Wahlausschuss des OVG bestimmt. Es sind demnach von der Stadt Hagen 2 Personen vorzuschlagen.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die Bestimmungen der §§ 20 bis 23 und 28 VWGO, die gem. § 34 VWGO für das Oberverwaltungsgericht entsprechend gelten, zu beachten.

 

Diese Vorschriften sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Insbesondere wird auf § 22 Nr. 3 VWGO hingewiesen, wonach Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst – soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind – nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können. Zum öffentlichen Dienst zählt auch die Tätigkeit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen).

 

Das OVG in Münster hat gebeten, die jetzt vorzuschlagenden Personen nicht zusätzlich in die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht in Arnsberg aufzunehmen, weil es dadurch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung gekommen ist.

 

Im Übrigen bittet das OVG, „nur Personen vorzuschlagen, die zur Übernahme des ehrenamtlichen Richteramts bereit sind“.


 

Die Vorschlagsliste muss folgende Angaben enthalten:

 

-          Name und Vorname,

-          Geburtstag und Geburtsort,

-          Beruf,

-          Vollständige Anschrift,

-          Die benennende Partei oder sonstige Organisation,

-          Die Angabe, ob der Vorgeschlagene einer kommunalen Vertretungskörperschaft angehört.

 

Bei der Berufsbezeichnung bittet das OVG, Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter usw. zu vermeiden; bei Rentnern und Pensionären ist die frühere Berufsbezeichnung ebenfalls anzugeben.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates der Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich (§ 28 Satz 4 VWGO).

 

Bei der letzten Aufstellung der Vorschlagslisten sind durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 29.01.2004

 

Frau Petra Priester-Büdenbender und die Herren Jürgen Gläser, Hans-Jochen Vaupel, und Ernst Escher aufgenommen worden.

 

Von den Vorgeschlagenen wurden durch den Wahlausschuss beim OVG Frau Priester-Büdenbender und Herr Gläser zu ehrenamtlichen Richtern gewählt.

 

Um einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Hagen wird gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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07.02.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen