Beschlussvorlage - 1215/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht in Münster
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.02.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende
Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen
Richter beim Oberverwaltungsgericht in Münster vorzuschlagen:
- _______________________________
- _______________________________
Der Beschluss erfolgt mit 2/3 der Stimmen der
anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der Stimmen der
gesetzlichen Mitgliederzahl.
Der Beschluss wird am Tage nach der Ratssitzung
ausgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die ab 01.02.2009
beginnende Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster
sind von der Stadt Hagen 2 Personen vorzuschlagen.
Begründung
Die Amtszeit der
ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) läuft am 31.01.2009 ab.
Gem. § 28
Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) in der zurzeit geltenden Fassung haben die
Kreise und kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen
Richter durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen.
Die Zahl der in die
Vorschlagsliste aufzunehmenden Personenzahl wird vom Wahlausschuss des OVG
bestimmt. Es sind demnach von der Stadt Hagen 2 Personen vorzuschlagen.
Bei der Aufstellung
der Vorschlagsliste sind die Bestimmungen der §§ 20 bis 23 und 28 VWGO, die
gem. § 34 VWGO für das Oberverwaltungsgericht entsprechend gelten, zu beachten.
Diese Vorschriften
sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Insbesondere wird auf
§ 22 Nr. 3 VWGO hingewiesen, wonach Beamte und Angestellte im öffentlichen
Dienst – soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind – nicht zu
ehrenamtlichen Richtern berufen werden können. Zum öffentlichen Dienst zählt
auch die Tätigkeit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des
öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen).
Das OVG in Münster
hat gebeten, die jetzt vorzuschlagenden Personen nicht zusätzlich in die
Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht in
Arnsberg aufzunehmen, weil es dadurch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten
bei der Amtswahrnehmung gekommen ist.
Im Übrigen bittet das
OVG, „nur Personen vorzuschlagen, die zur Übernahme des ehrenamtlichen
Richteramts bereit sind“.
Die Vorschlagsliste
muss folgende Angaben enthalten:
-
Name und
Vorname,
-
Geburtstag und
Geburtsort,
-
Beruf,
-
Vollständige
Anschrift,
-
Die benennende
Partei oder sonstige Organisation,
-
Die Angabe, ob
der Vorgeschlagene einer kommunalen Vertretungskörperschaft angehört.
Bei der
Berufsbezeichnung bittet das OVG, Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter
usw. zu vermeiden; bei Rentnern und Pensionären ist die frühere
Berufsbezeichnung ebenfalls anzugeben.
Für die Aufnahme in
die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
des Rates der Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl erforderlich (§ 28 Satz 4 VWGO).
Bei der letzten
Aufstellung der Vorschlagslisten sind durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen
vom 29.01.2004
Frau Petra
Priester-Büdenbender und die Herren Jürgen Gläser, Hans-Jochen Vaupel, und
Ernst Escher aufgenommen worden.
Von den
Vorgeschlagenen wurden durch den Wahlausschuss beim OVG Frau
Priester-Büdenbender und Herr Gläser zu ehrenamtlichen Richtern gewählt.
Um einen entsprechenden
Beschluss des Rates der Stadt Hagen wird gebeten.
