Beschlussvorlage - 0101/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der II. Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte anlässlich der Veranstaltungen „Bauernmarkt“, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

 

 

Die Vorlage wird zum 29.08.2008 realisiert.

 

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Sachverhalt

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hohenlimburg Mitte aus Anlass des Bauernmarktes am 12.10.2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 06.07.1995 beschlossen, dass die Verkaufsstellen im Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte aus Anlass des Bauernmarktes am ersten Sonntag im Oktober eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

 

Der Bauernmarkt soll in diesem Jahr an dem Wochenende 11.10.bis 12.10.2008 stattfinden. Da der verkaufsoffene Sonntag in der Regel an die Ausrichtung der Veranstaltung gekoppelt ist, beantragt die Werbegemeinschaft die Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages.

 

Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 


Anlage:

 

II. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte vom 08.08.1995

 

 

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -  LÖG NRW) vom 16. November 2006 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .............. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

 

Artikel I

 

§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Oktober eines jeden Jahres für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg vom 08.08.1995 erhält folgende Fassung:

 

Verkaufsstellen im Stadtteil Hohenlimburg  Mitte dürfen aus Anlass des Bauernmarktes am 12.10.2008  in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

Zukünftig dürfen Verkaufsstellen im Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte an einem Sonn- oder Feiertag im September oder Oktober eines jeden Jahres aus Anlass des Bauernmarktes in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 

 

Artikel II

 

Die Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.02.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen