Beschlussvorlage - 0101/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
II. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte vom 08.08.1995
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.02.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.03.2008
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der II. Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte anlässlich der Veranstaltungen „Bauernmarkt“, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.
Die Vorlage wird zum 29.08.2008 realisiert.
Sachverhalt
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg hat beantragt, die
Geschäfte im Stadtteil Hohenlimburg Mitte aus Anlass des Bauernmarktes am
12.10.2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am
06.07.1995 beschlossen, dass die Verkaufsstellen im Stadtteil Hagen
Hohenlimburg Mitte aus Anlass des Bauernmarktes am ersten Sonntag im Oktober
eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein
dürfen.
Der Bauernmarkt soll in diesem Jahr an dem Wochenende
11.10.bis 12.10.2008 stattfinden. Da der verkaufsoffene Sonntag in der Regel an
die Ausrichtung der Veranstaltung gekoppelt ist, beantragt die
Werbegemeinschaft die Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages.
Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte
Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlage:
II. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an
Sonntagen für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte vom 08.08.1995
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -
LÖG NRW) vom 16. November 2006 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur
Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747) und der §§ 1, 27 und
30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980
(GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005
(GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .............. folgende
Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
Artikel I
§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Oktober eines jeden Jahres
für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg vom 08.08.1995 erhält folgende Fassung:
Verkaufsstellen im Stadtteil Hohenlimburg Mitte dürfen aus Anlass des Bauernmarktes am
12.10.2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein.
Zukünftig dürfen Verkaufsstellen im
Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte an einem Sonn- oder Feiertag im September
oder Oktober eines jeden Jahres aus Anlass des Bauernmarktes in der Zeit von
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Artikel II
Die Verordnung tritt eine
Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft
