Beschlussvorlage - 0093/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 2. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten von Verkaufsstellen im Stadtgebiet Hagen Hohenlimburg aus Anlass der Osterkirmes im Jahr 2008.

 

Die Vorlage wird zum 08.03.2008 realisiert.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hohenlimburg Mitte aus Anlass der Osterkirmes am 09. März 2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 16.03.2001 beschlossen, dass die Verkaufsstellen im Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte aus Anlass der Osterkirmes in jedem Jahr am dritten Sonntag vor Ostern geöffnet werden dürfen.

 

In diesem Jahr würde es sich um den 24.02.2008 handeln. Da dieser Termin für die Veranstalter der Osterkirmes und die Werbegemeinschaft zu früh ist, beantragt die Werbegemeinschaft die Verlegung sowohl der Kirmes als auch des verkaufsoffenen Sonntages auf den 09.03.208.

 

 

Der Bereich des Stadtteils Hagen Hohenlimburg umfasst folgendes Gebiet: Stennertstraße, Grünrockstraße, Preinstraße, Freiheitstraße, Herrenstraße, Lohmannstraße, Gaußstraße, Dieselstraße und Bahnstraße.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Ein besonderer Anlass ist für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages ist nicht mehr Voraussetzung.

 

Die Verbände - Industrie- und Handelskammer, Gewerkschaft und Einzelhandelsverband - wurden grundsätzlich für die Festsetzung des verkaufsoffenen Sonntages  angehört und eine erneute Anhörung für die Verlegung ist nicht erforderlich, auch weil eine grundlegende Beteiligung nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.

 

Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

2. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten  vom 16.03.2001, für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte, vom

 

 

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -  LÖG NRW) vom 16. November 2006 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .............. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

 

Artikel I

 

§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte vom 16.03.2001 erhält folgende Fassung:

 

Verkaufsstellen im Stadtteil Hohenlimburg Mitte dürfen aus Anlass der Osterkirmes am 09.03.2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

Artikel II

 

Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrem Beschluss in Kraft.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.02.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen