Beschlussvorlage - 0044/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
1) Teiländerung Nr. 78 - Gummi Becker – zum Flächennutzungsplan Ergänzender Beschluss zum Verfahren2) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker" Ergänzender Beschluss zum Verfahrenhier: Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 10.12.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Martin Schaefer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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30.01.2008
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Haspe bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 10.12.2007
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu 1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Ergänzung des Umweltberichtes vom 29.11.2007 zum Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 78 – Gummi Becker - .
Die Ergänzung des Umweltberichtes ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Ergänzung der Begründung vom 29.11.2007 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker".
Die Ergänzung der Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat bei der
Prüfung der eingereichten Unterlagen zur FNP-Teiländerung Nr. 78 - Gummi Becker - bemängelt, dass der Umweltbericht sowohl zur
FNP-Teiländerung als auch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04
(565) Enneper Straße "Gummi
Becker" keine Aussagen zur Umweltüberwachung (Monitoring) enthalte. Mit
dieser Vorlage wird der Umweltbericht zu beiden Verfahren um Aussagen zum Monitoring
ergänzt.
Begründung
Mit der Planung wurde das Projekt
"Revitalisierung der Gewerbebrache – Gummi Becker –"
vorbereitet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist seit dem 29.05.2006
rechtskräftig. Die Baugenehmigung wurde am 20.06.2007 erteilt. Der Abriss der
Altgebäude wurde bereits durchgeführt.
Die erforderliche FNP-Teiländerung wurde der
Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat
bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen bemängelt, dass der Umweltbericht
sowohl zur FNP-Teiländerung als auch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker" keine Aussagen zur Umweltüberwachung
(Monitoring) enthalte. Mit dieser Vorlage wird der Umweltbericht zu beiden
Verfahren um folgende Aussagen zum Monitoring ergänzt.
Begründung der
Dringlichkeit
Die Dringlichkeit ist
darin begründet, dass eine Sitzung der Bezirksvertretung Haspe bis zur nächsten
Ratssitzung nicht mehr stattfindet. Die nächsten Sitzungen von
Bezirksvertretung und Rat finden erst wieder Ende Januar bzw. Anfang Februar
statt. Insofern könnte eine Aussage an die Bezirksregierung auch erst im
Februar erfolgen. Eine Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung würde sich
bis dahin verzögern, ist jedoch dringend erforderlich.
