Beschlussvorlage - 1225/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenhier: Stirnwand mit Mosaik der Wohn- und Geschäftshäuser Enneper Str. 122 und 128
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63 Baurodnungsamt
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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30.01.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stirnwände mit Mosaik der Wohn- und Geschäftshäuser Enneper Str. 122
und Enneper Str. 128, Gemarkung Westerbauer, Flur 5, Flurstücke 296 und 289
sind als Baudenkmäler (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im
Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz - DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S.
226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen
gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz einzutragen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eintragung der Stirnwände mit Mosaik
der Wohn- und Geschäftshäuser Enneper Str. 122 und 128 als Baudenkmäler in die
Denkmalliste der Stadt Hagen
Begründung
Der Denkmalwert der Stirnwände mit
Mosaik der Wohn- und Geschäftshäuser Enneper Str. 122 und 128 wurde gemeinsam
mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen - LWL Münster, geprüft. Dieses
Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung der Baudenkmäler in die Denkmalliste
der Stadt Hagen am 27.09.2007 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz
hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung
geteilt.
Die Voraussetzungen für die Eintragung
gemäß §§ 2, 3 des Denkmalschutzgesetzes liegen vor. Die Baudenkmäler sind
deshalb in die Denkmalliste einzutragen.
Das denkmalrechtliche Verfahren wurde
eingeleitet.
Die Begründung der Denkmalfähigkeit
und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung der Denkmäler ergibt sich aus den
beigefügten Entwürfen der Denkmallisten - Karteikarten. Sie sind Bestandteil
der Vorlage.
Die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10
Abs. 2 Buchst. t der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. b der
Gemeindeordnung NRW.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,6 kB
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60,9 kB
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(wie Dokument)
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68,5 kB
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