Beschlussvorlage - 1237/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Möbelhauses Sonneborn in Lüdenscheidhier: Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.02.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.02.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Lüdenscheid
plant die Erweiterung des vorhandenen Möbelhauses Sonneborn.
Das Büro Junker und Kruse
hat eine Verträglichkeitsanalyse erstellt, die keine nachweisbaren,
rechnerischen Umsatzumverteilungen in zentrenrelevanten Warengruppen sowie für
die zentralen Versorgungsbereiche festgestellt hat. Negative städtebauliche
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Nach Prüfung der
vorliegenden Unterlagen bestehen aus Sicht der Verwaltung für die beabsichtigte
Erweiterung keine Bedenken.
Begründung
Erweiterung des Möbelhauses Sonneborn in Lüdenscheid
Verfahren zur Änderung des V+E - Planes
„Anschlussstelle Lüdenscheid Süd
an der BAB 45“,
sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Vorhaben– und Erschließungsplan
„Anschlussstelle Lüdenscheid Süd an der BAB 45“, bildet die
Grundlage für das dort ansässige Einrichtungshaus der Firma Sonneborn, in dem
er ein Sondergebiet der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel der
Möbelbranche“ ausweist.
Die Stadt Lüdenscheid plant
die Erweiterung dieses Einrichtungshauses (derzeit 19.760m² VK) um eine
Verkaufsfläche von ca. 6.300m².
Um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen, ist die 1. Änderung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
In der Legende zur Änderung
des V+E – Planes wurde planungsrechtlich festgesetzt, dass die
Gesamtverkaufsfläche innerhalb des Sondergebietes 26.000m² nicht überschreiten
darf. Ferner wurde festgesetzt, dass das gesamte zentrenrelevante Randsortiment
eine maximale Verkaufsfläche von 2.350m² nicht übersteigen darf. Die einzeln
aufgeführten zentrenrelevanten Randsortimente sind jeweils mit maximalen
Verkaufsflächenobergrenzen versehen, die ebenfalls einzuhalten sind.
Die Auswirkungen der
geplanten Verkaufsflächenerweiterung sowie die gewünschte Ausweitung der
zentrenrelevanten Randsortimente um ca. 650m² auf den Einzelhandelsbesatz in
der Innenstadt von Lüdenscheid und auf die zentralen Versorgungsbereiche in den
Nachbarkommunen wurden vom Büro Junker und Kruse aus Dortmund durch ein Einzelhandelsgutachten
untersucht.
Für die Nachbarkommunen sind
nach den Ergebnissen der
„Raumordnerischen und städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse der
geplanten Erweiterung des Möbelmarktes Sonneborn in Lüdenscheid“, August
2007, keine nachweisbaren, rechnerischen Umsatzumverteilungen in
zentrenrelevanten Warengruppen sowie für die zentralen Versorgungsbereiche
festzustellen. Negative städtebauliche Auswirkungen sind hier nicht zu
erwarten.
Die im „Regionalen
Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“
vereinbarten Prüfkriterien sind für dieses Erweiterungsvorhaben nicht zu
berücksichtigen, da die Stadt Lüdenscheid nicht Mitglied der regionalen
Vereinbarung ist.
Nach Prüfung der
vorliegenden Unterlagen bestehen aus Sicht der Verwaltung für die beabsichtigte
Erweiterung keine Bedenken.
