Beschlussvorlage - 1237/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Zustimmung gemäß den Ausführungen der Verwaltung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadt Lüdenscheid plant die Erweiterung des vorhandenen Möbelhauses Sonneborn.

Das Büro Junker und Kruse hat eine Verträglichkeitsanalyse erstellt, die keine nachweisbaren, rechnerischen Umsatzumverteilungen in zentrenrelevanten Warengruppen sowie für die zentralen Versorgungsbereiche festgestellt hat. Negative städtebauliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

 

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen bestehen aus Sicht der Verwaltung für die beabsichtigte Erweiterung keine Bedenken.

 

 

Begründung

 

Erweiterung des Möbelhauses Sonneborn in Lüdenscheid

Verfahren zur Änderung des V+E - Planes „Anschlussstelle Lüdenscheid Süd

an der BAB 45“,  sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der  Vorhaben– und Erschließungsplan „Anschlussstelle Lüdenscheid Süd an der BAB 45“, bildet die Grundlage für das dort ansässige Einrichtungshaus der Firma Sonneborn, in dem er ein Sondergebiet der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel der Möbelbranche“ ausweist.

Die Stadt Lüdenscheid plant die Erweiterung dieses Einrichtungshauses (derzeit 19.760m² VK) um eine Verkaufsfläche von ca. 6.300m².

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, ist die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

In der Legende zur Änderung des V+E – Planes wurde planungsrechtlich festgesetzt, dass die Gesamtverkaufsfläche innerhalb des Sondergebietes 26.000m² nicht überschreiten darf. Ferner wurde festgesetzt, dass das gesamte zentrenrelevante Randsortiment eine maximale Verkaufsfläche von 2.350m² nicht übersteigen darf. Die einzeln aufgeführten zentrenrelevanten Randsortimente sind jeweils mit maximalen Verkaufsflächenobergrenzen versehen, die ebenfalls einzuhalten sind.

 

Die Auswirkungen der geplanten Verkaufsflächenerweiterung sowie die gewünschte Ausweitung der zentrenrelevanten Randsortimente um ca. 650m² auf den Einzelhandelsbesatz in der Innenstadt von Lüdenscheid und auf die zentralen Versorgungsbereiche in den Nachbarkommunen wurden vom Büro Junker und Kruse aus Dortmund durch ein Einzelhandelsgutachten untersucht.


 

Für die Nachbarkommunen sind nach den Ergebnissen  der „Raumordnerischen und städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse der geplanten Erweiterung des Möbelmarktes Sonneborn in Lüdenscheid“, August 2007, keine nachweisbaren, rechnerischen Umsatzumverteilungen in zentrenrelevanten Warengruppen sowie für die zentralen Versorgungsbereiche festzustellen. Negative städtebauliche Auswirkungen sind hier nicht zu erwarten.

 

Die im „Regionalen Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ vereinbarten Prüfkriterien sind für dieses Erweiterungsvorhaben nicht zu berücksichtigen, da die Stadt Lüdenscheid nicht Mitglied der regionalen Vereinbarung ist.

 

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen bestehen aus Sicht der Verwaltung für die beabsichtigte Erweiterung keine Bedenken.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.02.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.02.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen