Beschlussvorlage - 0804/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbaustandards bei der Verkehrsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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06.02.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Da die Behördenplanungen auf rechtlich vorgeschriebenen Grundlagen basieren, besteht nur ein geringer Planungsspielraum.
Durch die politischen Beschlussvorlagen werden die Planungen immer vorgestellt und können ggf. auch modifiziert werden.
Begründung
Zunächst einmal wird darauf hingewiesen werden, dass im
Vorstandsbereich 5 die Fachbereiche 61 und 66 bei der Verkehrsplanung eng
zusammenarbeiten, da die Vorplanungen bei 61 und die Ausbauplanung so wie die
spätere Realisierung bei 66 angesiedelt sind.
Grundsätzlich beziehen sich die Planungen bei der Stadt Hagen so wie bei allen öffentlichen Planungen auf die Regelwerke der Technik, die damit auch den (rechtlichen) Stand der Technik widerspiegeln. Hier sind insbesondere zu nennen:
- EAHV (Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen)
- EAE (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen)
für in erster Linie die Lageparameter einer Straße (s. Abb. 1), so wie die
- RSTO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen)
für den Aufbau von Verkehrsflächen.
Neben diesen Hauptrichtlinien und Empfehlungen gibt es eine Vielzahl weiterer Richtlinien der maßgebenden FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen), an die die öffentliche Hand zwingend gebunden ist.
Schon von daher ist der Planungsspielraum äußerst gering.
Auch die Prüf- und Aufsichtsbehörden legen diese Maßstäbe bei der Beurteilung an (z.B. bei Zuschussmaßnahmen).
Die Ausbauplanung von neuen Verkehrsflächen basieren fast ausnahmslos auf der planungsrechtlichen Grundlage bzw. den entsprechenden Festsetzungen von Bebauungsplänen. Bereits im Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne werden bei der Dimensionierung von Straßen und Wegen die o.a. angesprochenen Regelwerke zugrunde gelegt. Sowohl bei der politischen Beratung des Bebauungsplanentwurfs als auch beim Satzungsbeschluss unterliegen die entsprechenden Parameter einer politischen Wertung durch BV, STEA und Rat. Somit werden die Verkehrsflächen bereits in den Bauleitplanverfahren im Grundsatz festgelegt und festgesetzt.
Zur Dimensionierung von Straßen und zur Prognose von Verkehrsbelastungen werden zwei Verfahren herangezogen:
Das zu erwartende Verkehraufkommen in Erschließungsstraßen wird als Verkehrserzeugung anhand der geplanten Anzahl der Wohneinheiten und allgemein anerkannter Kenngrößen über das Verkehrsverhalten (Anzahl der Wege, Verkehrsmittelwahl, PKW-Besetzungsgrad) ermittelt.
Hauptverkehrsstraßen sind Bestandteil des Verkehrs-Simulationsmodells der Stadt Hagen; hier werden die aktuellen, jährlich fortgeschriebenen Verkehrsbelastungen im gesamten Straßennetz berechnet, die Verkehrsbelastungen geplanter Netzergänzungen (Beispiel Ortsumgehung Boele) werden unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen im Netz prognostiziert.
Die gewählten Verkehrsflächenbreiten resultieren also aus den Anforderungen, die an die jeweilige Verkehrsfläche gestellt werden.
Zum Thema „Ausbaustandards“ gibt es auch wiederholt verwaltungsinterne Abstimmungstermine mit 61, 66, 67 und 32, in denen Straßenbreiten und Straßenquerschnitte diskutiert werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Regelfall verwendeten Breiten:
Ausbaustandards von
Straßen nach den o. g. Regelwerken und internen Abstimmungen (Breite in m)
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(1) Hauptverkehrs straßen |
(2) Erschließungs straßen Gewerbegebiete |
(3) Sammel- und Erschließungs straßen |
(4) reine Erschließungs straßen Wohngebiete |
|
Fahrspur |
3,50 |
3,50 |
3,25 |
5,50 |
|
Geh-/+Radweg |
1,65 / 2,50 |
1,65 / 2,50 |
1,65 / 2,50 |
1,65 / 2,50 |
|
Park- streifen |
2,00 |
2,70 |
2,00 (Senkrecht: 5.50 – 6,00) |
2,00 (Senkrecht: 5,50 – 6,00) |
In der Anlage werden neben der Abb. 1 als Beispiele für die verschiedenen Straßenkategorien vier Regelquerschnitte dargestellt.
Abschließend werden die in der Verwaltung erarbeiteten Planungslösungen daher auch den politischen Gremien (Bezirksvertretungen oder StEA) zur Beschlussfassung vorgelegt, um genau diese Anforderungen, die ja auch immer subjektiv behaftet sind, abzugleichen. Für einen Großteil der Straßenplanungen werden dazu auch Bürgerinformationsveranstaltungen abgehalten, um die Wünsche und Anregungen der BürgerInnen zur Verkehrsplanung entgegen zu nehmen und ggfl. einzuarbeiten.
In manchen Bereichen ergibt sich durch den lange Planungsvorlauf und die Frist zwischen Planung und Realisierung beispielsweise wegen nicht ausreichender Haushaltsmittel eine Zeitspanne von mehreren Jahren. Dadurch werden die ursprünglichen, im Rahmen der Bauleitplanung definierten Planungsziele, die zwischenzeitlich ggf. eine Änderung erfahren haben, aktuell nicht immer „wiedererkannt“.
Ein Beispiel dafür ist, wie im Antrag auch aufgeführt, der Gewerbepark Kückelhausen (Konrad -Adenauer -Ring, Eugen- Richter- Straße und Hördenstraße): Hier sollte großzügig Infrastruktur, Grün und „sauberes“ Gewerbe nebeneinander stattfinden. Hierzu gab es ein Gestaltungshandbuch. Besonders die Seitenbereiche der Straßen als durchlaufende kombinierte Geh- Radwege mit 3,00 m Breite waren so gewünscht. Diese Pläne wurden auch so politisch beschlossen.
Man darf auch nicht verkennen, dass Verkehrswegeplanungen gewissen „Moden“ und „Strömungen“ unterworfen sind. So wurde in den 60er und 70er Jahren eine großzügige Bemessung der Verkehrswege favorisiert, während in den 80er Jahren die „Verkehrsberuhigungswelle“ einzog. Auch wurden z.B. die Radwegeplanungen erst ab Mitte der 80er Jahre verstärkt. Ein gutes Beispiel für die wechselnden Planungsanforderungen ist die Renaissance des Kreisverkehrs.
Die im Antrag aufgeführte Brockhauser Straße erscheint mit einer Querschnittsbreite von 5,50 m (einschl. eines 1,00 m breiten, abmarkierten Gehweges) als Erschließung für das Wasserschloss Werdringen und für die Campingplätze und Yachtschule Baukey) auch aktuell angemessen.
Als Fazit ist festzuhalten, dass Verkehrsanlagenplanungen
auf der Grundlage einschlägiger Regelwerke aufgestellt werden. Für die
Planungsträger bedeutet dies, dass der Planungsspielraum der Verwaltung und der
Mandatsträger bei sachgerechter Abwägung relativ gering ist.
Sowohl bei der Aufstellung der Bebauungspläne, als auch bei
der Beschlussfassung über Straßenausbaupläne werden die politischen Gremien mit
Plänen und Vorlagen eingebunden. Auf Grundlage dieser Verfahrensweise ist mehrfach die Möglichkeit zur Modifikation
durch die Politik bei Straßenplanungen
gegeben. Falls zwischen Vorstellung der „letzten Planung“
und Realisierung eine Zeitspanne von
über 2 Jahren liegt, ist es für die Zukunft angebracht, die Planung zeitnah vor
Baubeginn nochmals in den politischen Gremien berichtsmäßig in Erinnerung zu
rufen. Hier wäre eine analoge Anwendung des Ratsbeschlusses vom 09.11.2006
sinnvoll, der in diesen Fällen eine kurze Stellungnahme der Fachverwaltung
einfordert. Diese könnte dann in die Bezirksvertretungen bzw. in den
Stadtentwicklungsausschuss eingebracht werden, ob die Planung oder die
Beschlussfassung aus heutiger Sicht noch sinnvoll sei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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73 kB
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