Beschlussvorlage - 0017/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Kassenkreditermächtigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.01.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.02.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Laut § 89 (2) der Gemeindeordnung NRW
kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur
Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten
Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen
Haushaltssatzung.
Das Haushaltssicherungskonzept 2007
wurde von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt. Die zuletzt bekannt gemachte
Haushaltssatzung ist die Haushaltssatzung 2006. In beiden Haushaltssatzungen
(2006 und 2007) wurde in § 4 eine Kassenkreditermächtigung
von 700 Mio. Euro festgesetzt.
Der städtische Kassenkreditbedarf
entwickelte sich in den letzten fünf Jahren
wie folgt:
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
285 |
400 |
451 |
510 |
661 |
(Stand
jeweils 31.12. in Mio. Euro)
Mit rd. 661 Mio. Euro sind damit zum
31.12.2007 rund 94,4 % der Ermächtigung
nach § 4 der Haushaltssatzung in Anspruch genommen worden. Die Planungen
für 2008 und die Folgejahre zeigen schon jetzt, dass eine Erhöhung der Kassenkreditermächtigung
zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit unabweisbar ist. Allein im
Haushaltsjahr 2008 liegt der zusätzliche Liquiditätsbedarf deutlich über
100 Mio. Euro.
Da sich der Zeitpunkt des
Überschreitens der derzeitigen Kassenkreditermächtigung nur schwer einschätzen
lässt, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht ratsam, mit der Erhöhung des
Kassenkreditrahmens bis zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2008 zu warten.
Die Höhe des Liquiditätsbedarfes hängt stark von der Einnahmeentwicklung
– hier insbesondere der Steuereinnahmen – ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die
Kassenkreditermächtigung bereits jetzt auf einen Betrag von
850 Mio. Euro
zu
erhöhen.
