Beschlussvorlage - 0033/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Überstunden der Objektbetreuer(Auftrag aus der Sitzung des Betriebsausschusses GWH vom 15.11.2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Entscheidung
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22.01.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Als Basis für die folgenden Daten dienen die bis zum
08.01.2008 erfassten Überstunden der Objektbetreuer, die im Jahr 2007
angefallen sind.
Aus tariflichen Gründen ist es den Mitarbeitern
möglich, innerhalb von sechs Monaten einen Anspruch auf Auszahlung der
Überstundenvergütung geltend zu machen, wenn diese nicht im Rahmen der Arbeitszeit
abgefeiert werden können, so dass zum Erhebungsdatum 08.01.2008 nicht alle
Überstunden erfasst worden sind. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, dass
die später eingereichten Überstunden auf Grund ihrer geringen Anzahl
vernachlässigt werden können.
Die Anzahl der Überstunden ergibt aus der Nutzung des
jeweiligen Objektes, bzw. aus den Anforderungen der Hausherrenämter und kann
daher durch die GWH nur in Einzelfällen beeinflusst werden.
Zum
08.01.2008 wurden insgesamt 14.326 Überstunden für alle durch die GWH-Mitarbeiter
betreuten Objekte ermittelt.
·
Nach Art der Nutzung
Der größte Anteil der ermittelten Überstunden (94 %)
ist auf Grund fachlicher Nutzung angefallen. Unter fachlicher Nutzung ist
hierbei die Nutzung im Rahmen der grundsätzlichen Bestimmung des jeweiligen
Objektes (z.B. Schulen für den Schulbetrieb, Sportstätten für den Sportbetrieb,
usw.) zu verstehen.
Zudem fällt in einigen Objekten eine sogenannte
„außerfachliche Nutzung“ an. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
Räumlichkeiten für Veranstaltungen von Vereinen genutzt werden.
Außerdem fallen Überstunden im Rahmen des Winterdienstes
an.

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Nach Objektgruppen
Bei der Verteilung der angefallenen Überstunden auf
die drei großen Bereiche Schule, Sport und sonstige Gebäude
(Verwaltungsobjekte, Kindergärten, etc.) wird deutlich, dass mit mehr als 54 %
der größte Anteil auf den Sportbereich entfällt.
Im Schulbereich fallen 31,57 % und für die sonstigen
Objekte lediglich 13,96 % der Überstunden an.

Die Ursache hierfür liegt in der unterschiedlichen
Nutzung der Objekte. Während im Schulbereich und auch in den sonstigen Objekten
in der Regel die Zeit der Nutzung in die Arbeitzeit des Objektbetreuers fällt,
übersteigt die Nutzungsdauer der Sportstätten die wöchentliche Arbeitszeit
eines Objektbetreuers (46,5 Std. inkl. Arbeitsbereitschaft) oder kann bei den
großen Sportstätten auch nicht durch den Einsatz von zwei Objektbetreuern im
Schichtbetrieb abgedeckt werden.
Dies ergibt sich insbesondere durch die intensive
Nutzung durch den Spielbetrieb an den Wochenenden. Auf Grund dieser
Gegebenheiten beabsichtigt das Sportamt, eine größere Anzahl von Sportstätten
für den Spielbetrieb an Wochenenden in Schlüsselgewalt zu geben. Entsprechende
Beschlüsse sind bereits durch den Rat gefasst worden [0005/2007 und 0006/2007].
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Top 10
Ein Drittel der Überstunden entfallen allein auf die
10 Objekte mit den jeweils meisten Überstunden. Acht dieser 10 Objekte sind
Sportobjekte, zudem gehören hierzu das Rathaus 1 auf Grund seiner besonderen
Anforderungen und die Hauptschule Ernst Eversbusch. In diesem Schulobjekt wird
mehrmals innerhalb der Woche muttersprachlicher Ergänzungsunterricht durchgeführt.

