Beschlussvorlage - 0033/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Betriebsausschuss der GWH nimmt den Bericht der GWH über die Überstunden der Objektbetreuer (betreute Objekte dargestellt nach Art der Nutzung und Objektgruppen) zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Als Basis für die folgenden Daten dienen die bis zum 08.01.2008 erfassten Überstunden der Objektbetreuer, die im Jahr 2007 angefallen sind.

 

Aus tariflichen Gründen ist es den Mitarbeitern möglich, innerhalb von sechs Monaten einen Anspruch auf Auszahlung der Überstundenvergütung geltend zu machen, wenn diese nicht im Rahmen der Arbeitszeit abgefeiert werden können, so dass zum Erhebungsdatum 08.01.2008 nicht alle Überstunden erfasst worden sind. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, dass die später eingereichten Überstunden auf Grund ihrer geringen Anzahl vernachlässigt werden können.

 

Die Anzahl der Überstunden ergibt aus der Nutzung des jeweiligen Objektes, bzw. aus den Anforderungen der Hausherrenämter und kann daher durch die GWH nur in Einzelfällen beeinflusst werden.

 

Zum 08.01.2008 wurden insgesamt 14.326 Überstunden für alle durch die GWH-Mitarbeiter betreuten Objekte ermittelt.


·        Nach Art der Nutzung

 

Der größte Anteil der ermittelten Überstunden (94 %) ist auf Grund fachlicher Nutzung angefallen. Unter fachlicher Nutzung ist hierbei die Nutzung im Rahmen der grundsätzlichen Bestimmung des jeweiligen Objektes (z.B. Schulen für den Schulbetrieb, Sportstätten für den Sportbetrieb, usw.) zu verstehen.

 

Zudem fällt in einigen Objekten eine sogenannte „außerfachliche Nutzung“ an. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Räumlichkeiten für Veranstaltungen von Vereinen genutzt werden.

 

Außerdem fallen Überstunden im Rahmen des Winterdienstes an.

 

 

·        Nach Objektgruppen

 

Bei der Verteilung der angefallenen Überstunden auf die drei großen Bereiche Schule, Sport und sonstige Gebäude (Verwaltungsobjekte, Kindergärten, etc.) wird deutlich, dass mit mehr als 54 % der größte Anteil auf den Sportbereich entfällt.

 

Im Schulbereich fallen 31,57 % und für die sonstigen Objekte lediglich 13,96 % der Überstunden an.

 

 

Die Ursache hierfür liegt in der unterschiedlichen Nutzung der Objekte. Während im Schulbereich und auch in den sonstigen Objekten in der Regel die Zeit der Nutzung in die Arbeitzeit des Objektbetreuers fällt, übersteigt die Nutzungsdauer der Sportstätten die wöchentliche Arbeitszeit eines Objektbetreuers (46,5 Std. inkl. Arbeitsbereitschaft) oder kann bei den großen Sportstätten auch nicht durch den Einsatz von zwei Objektbetreuern im Schichtbetrieb abgedeckt werden.

 

Dies ergibt sich insbesondere durch die intensive Nutzung durch den Spielbetrieb an den Wochenenden. Auf Grund dieser Gegebenheiten beabsichtigt das Sportamt, eine größere Anzahl von Sportstätten für den Spielbetrieb an Wochenenden in Schlüsselgewalt zu geben. Entsprechende Beschlüsse sind bereits durch den Rat gefasst worden [0005/2007 und 0006/2007].

 

 

 

·        Top 10

 

Ein Drittel der Überstunden entfallen allein auf die 10 Objekte mit den jeweils meisten Überstunden. Acht dieser 10 Objekte sind Sportobjekte, zudem gehören hierzu das Rathaus 1 auf Grund seiner besonderen Anforderungen und die Hauptschule Ernst Eversbusch. In diesem Schulobjekt wird mehrmals innerhalb der Woche muttersprachlicher Ergänzungsunterricht durchgeführt.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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22.01.2008 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft