Beschlussvorlage - 0026/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation in der Rathausstraße zwischen Potthofstraße und Friedrich-Ebert-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.01.2008
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Ausweisung der
Rathausstraße zwischen Potthofstraße und Fußgängerzone als verkehrsberuhigter Bereich
bleibt bestehen, denn nur so werden alle erforderlichen Nutzungen ohne großen
Verwaltungsaufwand ermöglicht. Rechtswidriges Parken soll durch möglichst
intensive Kontrollen unterbunden werden.
Begründung
Die Bezirksvertretung
Hagen-Mitte fasste in ihrer Sitzung am 30.10.2007 folgenden Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung bis zur
übernächsten Sitzung einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem der motorisierte
Verkehr sowie das Parken/ Halten von Fahrzeugen in dem bezeichneten
Straßenabschnitt deutlich reduziert wird. Dabei ist auch die Ausweisung als
Fußgängerzone zu prüfen.“
Verkehrsberuhigter Bereich
Gegenwärtige Situation:
Die Rathausstraße - zwischen
Potthofstraße und Fußgängerzone - ist als verkehrsberuhigter Bereich mit
Zeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgewiesen. Das bedeutet:
- Fußgänger dürfen die Fläche in ihrer ganzen
Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit
einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder
gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht
unnötig behindern.
- Das
Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig,
ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
- Darüber
hinaus sind schwerbehinderte Menschen mit dem Vermerk aG (außergewöhnlich
Gehbehindert) oder Blinde berechtigt, in verkehrsberuhigten Bereichen auch
außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken.
Die folgenden Nutzungen sind
auf einer relativ kurzen Strecke von ca. 80 m z.Zt. dauerhaft und ohne
zeitliche Beschränkung zu gewährleisten:
Anfahrbarkeit
-
einer Tiefgarage
(McDonalds),
-
eines
Parkplatzes (Zufahrt zwischen Butz’scher Buchhandlung und Citysystem,
-
von 2
Andienungszonen (Volmegalerie und Stadtverwaltung),
-
für die Zentrale
zur Warenverteilung in der Fußgängerzone (Citysystem),
-
für den
öffentlichen Zweiradparkplatz und
-
für den
gekennzeichneten Taxenhalteplatz.
Um all diesen Anforderungen
ohne großen Verwaltungsaufwand gerecht zu werden, ist die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches alternativlos. Dies wurde mit den Planungen zur
neuen Mitte Hagens von der Verwaltung auch so vorgestellt und von allen beteiligten
politischen Gremien beschlossen. Beschwerden über den verkehrsberuhigten Bereich gegenüber der
Verwaltung waren bis zur Erörterung in der Bezirksvertretung Mitte nicht
bekannt. Die Unfalllage war und ist weiterhin unauffällig. Gleichwohl kann nicht
übersehen werden, dass aufgrund der vielfältigen Nutzung und der attraktiven
Lage zur Fußgängerzone, insbesondere die Parkregelung sowie bisweilen die Geschwindigkeitsbeschränkung,
nicht eingehalten werden. Die angeordnete verstärkte Überwachung des ruhenden
Verkehrs hat zwar zu einer Verbesserung der Situation geführt, jedoch bisher
nicht in der gewünschten Größenordnung. Das war allerdings auch nicht zu
erwarten, da spürbare Verbesserungen erfahrungsgemäß einer längeren und
stetigen Kontrollphase bedürfen.
Um herauszufinden, welche
weiteren Veränderungen zu einer entspannteren Situation führen könnten, wurde
am 06.12.2007 ein Ortstermin mit TeilnehmerInnen der Polizei, Feuerwehr,
Stadtplanung, Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörde, Sozialdienst für
behinderte Menschen, Vertrauensperson bei der Stadtverwaltung für behinderte
Menschen sowie der Vorsitzenden des Behindertenbeirates durchgeführt.
Es wurde insbesondere die
Frage diskutiert, inwieweit durch Einbauten das rechtswidrige Parken eingeschränkt
werden könne. Dabei wurde deutlich, dass Einbauten aus Feuerschutzgründen nur
auf der dem Rathaus gegenüberliegenden Seite sinnvoll wären und zwar wegen des
Ladeverkehrs in den Andienungszonen für die Mall und die Stadtverwaltung. Dabei
müssen Einbauten so engmaschig erfolgen, dass ein Vorkopfparken unmöglich wird.
Dies könnte durch Pfosten (ca. 5.500,-- €), Bänke und Pfosten (ca.
12.000,-- €) oder Fahrradbügel (ca. 20.000,-- €) bewerkstelligt
werden. Kontrollen durch Politessen wären jedoch weiterhin unerlässlich, um die
gegenüber liegende Seite von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Ein- oder
Aussteigen, Be- oder Entladen wäre allerdings weiterhin möglich und würde dann
im Ernstfall eine erhebliche Gefährdung bedeuten.
Aus diesen Gründen sprechen sich
Verwaltung, Feuerwehr und Polizei gegen eine solche Lösung aus. Auch die
VertreterInnen für die Behinderten setzen sich für die Beibehaltung der
bestehenden Situationen ein, weil die Möglichkeit, ein Kfz. in zumutbarer Nähe
zum Arbeitsplatz zu parken, für die Teilhabe am Arbeitsleben unabdingbar sei
(siehe dazu den Brief der Vertrauensperson für Behinderte Menschen –
Anlage).
Fußgängerzone:
In Fußgängerzonen ist
grundsätzlich kein Kraftfahrzeugverkehr erlaubt. Aufgrund der vielfältigen
Nutzung der Rathausstraße wäre es ein Widerspruch in sich, diesen Bereich, nur
um widerrechtliches Parken zu verhindern, in eine Fußgängerzone umzuwandeln.
Der notwendige Kraftfahrzeugverkehr müsste durch eine Unzahl von
kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigungen gestattet werden. Der
Verwaltungsaufwand wäre unabsehbar, ebenso wie die Anzahl der
Ausnahmegenehmigungen, zumal diese in vielen Fällen kaum kennzeichenbezogen
ausgegeben werden könnten und damit der Zugang zur Fußgängerzone
unkontrollierbar würde.
Nach alledem sollte die
Rathausstraße zwischen Potthofstraße und Fußgängerzone weiterhin als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Die Kontrollen sind, entsprechend
den personellen Möglichkeiten, so intensiv wie möglich durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
