Beschlussvorlage - 0026/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Rathausstraße zwischen Potthofstraße und Friedrich-Ebert-Platz bleibt weiterhin ein verkehrsberuhigter Bereich. Rechtswidriges Parken soll durch möglichst intensive Kontrollen unterbunden werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Ausweisung der Rathausstraße zwischen Potthofstraße und Fußgängerzone als verkehrsberuhigter Bereich bleibt bestehen, denn nur so werden alle erforderlichen Nutzungen ohne großen Verwaltungsaufwand ermöglicht. Rechtswidriges Parken soll durch möglichst intensive Kontrollen unterbunden werden.

 

 

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte fasste in ihrer Sitzung am 30.10.2007 folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung bis zur übernächsten Sitzung einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem der motorisierte Verkehr sowie das Parken/ Halten von Fahrzeugen in dem bezeichneten Straßenabschnitt deutlich reduziert wird. Dabei ist auch die Ausweisung als Fußgängerzone zu prüfen.“

 

Verkehrsberuhigter Bereich

Gegenwärtige Situation:

Die Rathausstraße - zwischen Potthofstraße und Fußgängerzone - ist als verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgewiesen. Das bedeutet:

 

  1. Fußgänger dürfen die Fläche in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

 

  1. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

 

  1. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.

 

  1. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

 

 

  1. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

 

  1. Darüber hinaus sind schwerbehinderte Menschen mit dem Vermerk aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Blinde berechtigt, in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken.

 

 

Die folgenden Nutzungen sind auf einer relativ kurzen Strecke von ca. 80 m z.Zt. dauerhaft und ohne zeitliche Beschränkung zu gewährleisten:

 

 

Anfahrbarkeit

-          einer Tiefgarage (McDonalds),

-          eines Parkplatzes (Zufahrt zwischen Butz’scher Buchhandlung und Citysystem,

-          von 2 Andienungszonen (Volmegalerie und Stadtverwaltung),

-          für die Zentrale zur Warenverteilung in der Fußgängerzone (Citysystem),

-          für den öffentlichen Zweiradparkplatz und

-          für den gekennzeichneten Taxenhalteplatz.

 

Um all diesen Anforderungen ohne großen Verwaltungsaufwand gerecht zu werden, ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches alternativlos. Dies wurde mit den Planungen zur neuen Mitte Hagens von der Verwaltung auch so vorgestellt und von allen beteiligten politischen Gremien beschlossen. Beschwerden über den  verkehrsberuhigten Bereich gegenüber der Verwaltung waren bis zur Erörterung in der Bezirksvertretung Mitte nicht bekannt. Die Unfalllage war und ist weiterhin unauffällig. Gleichwohl kann nicht übersehen werden, dass aufgrund der vielfältigen Nutzung und der attraktiven Lage zur Fußgängerzone, insbesondere die Parkregelung sowie bisweilen die Geschwindigkeitsbeschränkung, nicht eingehalten werden. Die angeordnete verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs hat zwar zu einer Verbesserung der Situation geführt, jedoch bisher nicht in der gewünschten Größenordnung. Das war allerdings auch nicht zu erwarten, da spürbare Verbesserungen erfahrungsgemäß einer längeren und stetigen Kontrollphase bedürfen.

 

Um herauszufinden, welche weiteren Veränderungen zu einer entspannteren Situation führen könnten, wurde am 06.12.2007 ein Ortstermin mit TeilnehmerInnen der Polizei, Feuerwehr, Stadtplanung, Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörde, Sozialdienst für behinderte Menschen, Vertrauensperson bei der Stadtverwaltung für behinderte Menschen sowie der Vorsitzenden des Behindertenbeirates durchgeführt.

Es wurde insbesondere die Frage diskutiert, inwieweit durch Einbauten das rechtswidrige Parken eingeschränkt werden könne. Dabei wurde deutlich, dass Einbauten aus Feuerschutzgründen nur auf der dem Rathaus gegenüberliegenden Seite sinnvoll wären und zwar wegen des Ladeverkehrs in den Andienungszonen für die Mall und die Stadtverwaltung. Dabei müssen Einbauten so engmaschig erfolgen, dass ein Vorkopfparken unmöglich wird. Dies könnte durch Pfosten (ca. 5.500,-- €), Bänke und Pfosten (ca. 12.000,-- €) oder Fahrradbügel (ca. 20.000,-- €) bewerkstelligt werden. Kontrollen durch Politessen wären jedoch weiterhin unerlässlich, um die gegenüber liegende Seite von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen wäre allerdings weiterhin möglich und würde dann im Ernstfall eine erhebliche Gefährdung bedeuten.

 

Aus diesen Gründen sprechen sich Verwaltung, Feuerwehr und Polizei gegen eine solche Lösung aus. Auch die VertreterInnen für die Behinderten setzen sich für die Beibehaltung der bestehenden Situationen ein, weil die Möglichkeit, ein Kfz. in zumutbarer Nähe zum Arbeitsplatz zu parken, für die Teilhabe am Arbeitsleben unabdingbar sei (siehe dazu den Brief der Vertrauensperson für Behinderte Menschen – Anlage).

 

 

 

Fußgängerzone:

In Fußgängerzonen ist grundsätzlich kein Kraftfahrzeugverkehr erlaubt. Aufgrund der vielfältigen Nutzung der Rathausstraße wäre es ein Widerspruch in sich, diesen Bereich, nur um widerrechtliches Parken zu verhindern, in eine Fußgängerzone umzuwandeln. Der notwendige Kraftfahrzeugverkehr müsste durch eine Unzahl von kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigungen gestattet werden. Der Verwaltungsaufwand wäre unabsehbar, ebenso wie die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen, zumal diese in vielen Fällen kaum kennzeichenbezogen ausgegeben werden könnten und damit der Zugang zur Fußgängerzone unkontrollierbar würde.

 

 

Nach alledem sollte die Rathausstraße zwischen Potthofstraße und Fußgängerzone weiterhin als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Die Kontrollen sind, entsprechend den personellen Möglichkeiten, so intensiv wie möglich durchzuführen.
 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.01.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen