Beschlussvorlage - 1219/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Städten Dortmund und Bochum zur Übernahme der Aufgaben des bisherigen Versorgungsamtes Dortmund zum 01.01.2008 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

 

Begründung

 

 

Mit Vorlage 1064/2007 hat die Verwaltung für die Sitzung des Rates am 08.11.2007 den Sachverhalt dargestellt: Das Land NRW wird zum 31.12.2007 alle bisherigen Versorgungsämter und damit auch das bislang für die Stadt Hagen zuständige Versorgungsamt Dortmund auflösen.

 

Mit den Städten Bochum und Dortmund ist es der Stadt Hagen in der Zwischenzeit gelungen, einen Weg zu finden, durch interkommunale Zusammenarbeit im Wege einer Kooperation die Aufgaben des bisherigen Versorgungsamtes Dortmund am alten Standort in Dortmund ab dem 01.01.2008 nun weiter fortführen zu können.

 

Die Verwaltung hat dazu den als Anlage beiliegenden Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zusammen mit Bochum und Dortmund verhandelt, der nunmehr im Dezember den Räten der Städte Bochum, Dortmund und Hagen parallel zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Ziel ist es, mit der Kooperation ab Januar 2008 in den bisherigen Räumlichkeiten des ehemaligen Versorgungsamtes in Dortmund starten zu können.

 

Es soll eine delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden, in der die Stadt Dortmund beauftragt werden soll, die Aufgabe für die Städte Bochum und Hagen mit wahrzunehmen. Dies würde unter der Bezeichnung „Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister“ mit dem Zusatz „Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen“ erfolgen.

 

Das der Stadt Hagen vom Land NRW zur Verfügung gestellte Personal würde in die Kooperation überstellt bzw. abgeordnet. So könnte dann gewährleistet werden, dass die Aufgaben auf gleichbleibend hohem Niveau erledigt werden können, da das Fachwissen weiterhin gebündelt vorliegt und dort zentral abgerufen werden kann.

 

 

Anmerkung:

Die Verhandlungen mit dem Land NRW und den Kooperationspartnern Bochum und Dortmund gehen kontinuierlich weiter. Ergeben sich daraus im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder andere Bereiche der Zusammenarbeit noch Änderungen, wird die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 13.12.2008 entsprechend berichten.  

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen finanzielle und personelle Auswirkungen, die im Rahmen der öffentlich-

 

 rechtlichen Vereinbarung zu berücksichtigen sind. Die Stadt Hagen ist hier anteilig auf

 Basis eines Verrechnungsschlüssel „Einwohner“ (entspricht z. Zt. rd. 17 % der

 Gesamtkosten) zusammen mit Bochum und Dortmund an den Kosten beteiligt.

 

 Die aktuellen Berechnungen (Stand: 05.12.2007) gehen für das Jahr 2008 von Personal-

 und Sachkosten für die Stadt Hagen in Höhe von rd. 80.000 EUR aus.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen