Beschlussvorlage - 1217/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltschutzeshier: Kooperation zwischen den Städten Dortmund - Bochum - Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB4/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Astrid Jakobs
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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13.12.2007
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der mündlichen Absichtserklärung der Städte Bochum, Dortmund und Hagen und des beigefügten Vertragsentwurfes sowie den in der Begründung genannten Bedingungen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltschutzes zu schließen.
Sachverhalt
Begründung
Das
Land beabsichtigt mit Wirkung zum 01.01.2008 die Zuständigkeit im Umweltschutz
des Landes neu zu fassen. Auf dieser Grundlage werden die Kreise und
kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden im Sinne dieser
Zuständigkeitsverordnung ab dem 01.01.2008 mit der Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung
eingerichtet.
Die
Stadt Hagen hat vom Land 3 Vollarbeitskräfte zugeordnet bekommen. Eine
qualitative Aufgabenerledigung ist bei dieser Personalausstattung nicht zu
gewährleisten. Für die Städte Bochum und Dortmund besteht ebenfalls ein
Missverhältnis.
Daher
haben die Oberbürgermeister der Städte
Bochum, Dortmund und Hagen angedacht, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
mit dem Standort Hagen zu schließen, um bestehende Defizite bei
Spezialisierungen und Vertretungsbedarfen zu kompensieren.
Das
Kooperationsmodell dient daher einer optimierteren Aufgabenerledigung und wird
zunächst für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen.
Die
Personalkosten werden von den Städten
für das ihnen zugewiesene Personal selbst
getragen, und die entsprechenden
Landeszuschüsse auch vereinnahmt. Der
vom Land gezahlte Sachkostenzuschuss für alle beteiligten Städte und auch die
Gebühreneinnahmen werden komplett von der Stadt Hagen vereinnahmt. Die
Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben werden von der Stadt Hagen zu einem Anteil von 16,7
% getragen (bisheriger Verhandlungsstand). Die Unterbringung der 15 – 18
MitarbeiterInnen ist - zumindest für die
nächsten 2 Jahre – in dem bisherigen Standort Feithstr. 150 b vorgesehen.
Weitere
Bedingungen der Kooperation mit Dortmund und Bochum werden sein:
- Kündbarkeit der Vereinbarung
- bei Beendigung der Kooperation wird
Hagen das ursprünglich zugewiesene Personal
beibehalten
- erforderliche Nach- und
Neubesetzungen werden proportional nach
der
Größenordnung der Kooperationspartner vorgenommen
-
Mehrkosten der Kooperation werden mehrheitlich beschlossen
- es wird eine Klage wegen Verletzung des
Konnexitätsprinzips eingereicht
Anlage: Entwurf der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
