Beschlussvorlage - 1217/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der mündlichen Absichtserklärung der Städte Bochum, Dortmund und Hagen und des beigefügten Vertragsentwurfes sowie den in der Begründung genannten Bedingungen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltschutzes zu schließen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Das Land beabsichtigt mit Wirkung zum 01.01.2008 die Zuständigkeit im Umweltschutz des Landes neu zu fassen. Auf dieser Grundlage werden die Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden im Sinne dieser Zuständigkeitsverordnung ab dem 01.01.2008 mit der  Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung eingerichtet.

 

Die Stadt Hagen hat vom Land 3 Vollarbeitskräfte zugeordnet bekommen. Eine qualitative Aufgabenerledigung ist bei dieser Personalausstattung nicht zu gewährleisten. Für die Städte Bochum und Dortmund besteht ebenfalls ein Missverhältnis.

 

Daher haben die  Oberbürgermeister der Städte Bochum, Dortmund und Hagen angedacht, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Standort Hagen zu schließen, um bestehende Defizite bei Spezialisierungen und Vertretungsbedarfen zu kompensieren.

  

Das Kooperationsmodell dient daher einer optimierteren Aufgabenerledigung und wird zunächst für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen.

 

Die Personalkosten  werden von den Städten für das ihnen zugewiesene Personal selbst  getragen, und  die entsprechenden Landeszuschüsse auch vereinnahmt.  Der vom Land gezahlte Sachkostenzuschuss für alle beteiligten Städte und auch die Gebühreneinnahmen werden komplett von der Stadt Hagen vereinnahmt. Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben werden  von der Stadt Hagen zu einem Anteil von 16,7 % getragen (bisheriger Verhandlungsstand). Die Unterbringung der 15 – 18 MitarbeiterInnen ist  - zumindest für die nächsten 2 Jahre – in dem bisherigen Standort  Feithstr. 150 b vorgesehen.

 

Weitere Bedingungen der Kooperation mit Dortmund und Bochum werden sein:

-  Kündbarkeit der Vereinbarung

- bei Beendigung der Kooperation wird Hagen das ursprünglich zugewiesene Personal   beibehalten

- erforderliche Nach- und Neubesetzungen  werden proportional nach der

  Größenordnung der Kooperationspartner vorgenommen

-  Mehrkosten der Kooperation werden mehrheitlich beschlossen

-  es wird eine Klage wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips eingereicht

 

Anlage: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen