Beschlussvorlage - 1203/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung der Hagen Touristik hier: Prüfbericht der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Beteiligt:
- 31 Zentrales Bürgeramt; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Sachverhalt
Begründung
Nach
der Vorgabe aus der Ratsentscheidung vom 11.10.2007, wonach
„… die Verwaltung darüber
nachdenken soll, welche baulichen Maßnahmen innerhalb des Bürgeramtes getroffen
werden können, um eine Öffnung der Hagen Touristik auch zu den Zeiten zu
ermöglichen, an denen -31- selbst geschlossen ist“
haben
erste Überprüfungen ergeben, dass für eine räumliche Verlagerung der Hagen
Touristik in das Zentrale Bürgeramt umfangreiche bauliche Veränderungen notwendig
sind.
Ein
räumliches Auseinanderfallen von Informationsbereich und eigentlicher Aufgabenerledigung
innerhalb des Zentralen Bürgeramt ist aus konzeptionellen Gründen nicht
möglich. Daraus ergibt sich, dass aus dem Gesamtbereich des Bürgeramtes eine
entsprechende Fläche in Richtung Bauteil C (Verwaltungshochhaus) abgeteilt und
ein separater Zugang von der Rathausstraße geschaffen werden muss.
Die
Umsetzung einer solchen Planung hat nachstehende Maßnahmen zur Folge:
-
Schaffung eines
Windfangs;
-
die Trennwand zwischen
Bürgeramt und dem geplanten Bereich für die Hagen Touristik ist insbesondere
aus akustischen Gründen deckenhoch zu errichten;
-
die Heizungs-,
Lüftungs- und Klimatechnik ist entsprechend anzupassen, da sie für einen
Großraum geplant und ausgeführt wurde;
-
die Beleuchtung und
Stromversorgung für die Arbeitsplätze ist ebenfalls anzupassen;
-
die Alarmanlage, die
zur rechtlich vorgeschriebenen Sicherung der im Zentralen Bürgeramt vorhandenen
Dokumente dient, ist zu trennen;
-
die Erreichbarkeit der
Sanitärräume ist sicherzustellen, ohne dass das Gebäude verlassen werden muss;
-
die Lichtwellenleiter-
und Telekommunikationstechnik ist zu trennen und durch HABIT an die geänderte
Situation anzupassen.
Seitens
der GWH sind konkrete Kosten für einen so umfangreichen Eingriff in die
Gebäudestruktur insbesondere im Bereich der Haustechnik nicht so kurzfristig
ermittelbar. Es ist jedoch bereits zum derzeitigen Kenntnisstand davon
auszugehen, dass sich die Kosten deutlich im sechsstelligen Bereich ansiedeln
werden.
Ein besonderes Problem stellt hier die Definition des
Planungsauftrags dar, zumal nicht abschließend die bedarfsgerechten Anforderungen
an die jeweiligen Raumgrößen der beiden Nutzerbereiche festgesetzt werden
können. Eine deutliche räumliche Einschränkung für einen oder für beide
Nutzerbereiche müsste akzeptiert bzw. angeordnet werden. Dies hätte zumindest
indirekte Einflüsse auf die organisatorischen Abläufe und Rahmenbedingungen.
Wird unterstellt, dass die Fläche der Hagen Touristik 1:1 wieder zur Verfügung
zu stellen wäre, würden räumlich neun Arbeitsplätze des Zentralen Bürgeramtes
wegfallen.
Eine
derartige Reduzierung der Arbeitsplätze im Zentralen Bürgeramt wäre allein
aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter im Bürgerservice-Bereich nicht möglich.
Darüber hinaus stünde eine Verkleinerung des offen gestalteten Raumes dem
bestehenden Konzept des Bürgeramtes sowie jeglicher Entwicklung im Zuge einer
Optimierung der Bürgerdienste entgegen und würde auch das Angebot von
Sonderaufgaben wie z.B. die Briefwahl nicht mehr zulassen.
Aus
den dargestellten Gründen wird auf die Fortführung der Planung und die Verlagerung
der Hagen Touristik verzichtet.
Das Ziel, durch zusätzliche Öffnungszeiten am
Sonnabend ein verbessertes Serviceangebot für Gäste und Bürger zu schaffen, ist
in den jetzt von der Hagen Touristik genutzten Räumlichkeiten erreichbar und
ohnehin vorgesehen (sh. beigefügte Tischvorlage; Anlage 7 zur Niederschrift der
Ratssitzung am 11.10.2007). Die Kosten für notwendige technische
Sicherheitseinrichtungen bewegen sich dabei im vierstelligen Bereich.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Hagen Touristik
am jetzigen Standort zu belassen und kurzfristig die Voraussetzungen für
zusätzliche Öffnungszeiten am Sonnabend zu schaffen.

13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Planungen der Verwaltung hinsichtlich
Unterbringung und zusätzlicher Öffnungszeiten der Hagen Touristik zur Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum 30.06.2008 erneut zu berichten.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |