Beschlussvorlage - 1197/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Beschluss des Vertreters der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH am 30.11.2007,

 

  1. Der Name der Gesellschaft wird in „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre gGmbH“ abgeändert.

 

  1. Der Gesellschaftszweck wird modifiziert in „Erholung der im regionalen Einzugsbereich wohnenden Bevölkerung“.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 14.12.2007 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt

 

 

Begründung

 

Die Gesellschaft begründet die Änderung des Gesellschaftsvertrages wie folgt:

 

Im Geschäftsjahr 2006 hat das Finanzamt Essen-Süd die Gemeinnützigkeit der FSG GmbH in Frage gestellt.

 

Das Finanzamt hat daraufhin für die Veranlagungsjahre 2001 bis einschließlich 2004 die Gemeinnützigkeit aberkannt und entsprechende Änderungsbescheide erlassen. Im selben Verfahren wurde die „Nichtsteuerbarkeit“ der Gesellschafterzuschüsse in Frage gestellt. Aus diesem Grunde erfolgte eine Körperschaftsteuerfestsetzung.

 

Zur Vermeidung von Problemen in Zusammenhang mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit besteht das Finanzamt Essen-Süd auf eine kurzfristige Ergänzung des Gesellschaftsvertrages.

 

 

 

 

Um die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft weiterhin zu gewährleisten, ist

 

  • der Namen der Gesellschaft in „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre gGmbH“ abzuändern und
  • der Gesellschaftszweck zu modifizieren in „Erholung der im regionalen Einzugsbereich wohnenden Bevölkerung“, so dass die Förderung des Sports nicht mehr Gesellschaftszweck ist (s. § 2 des Gesellschaftervertrages).

 

 

Originalfassung des Gesellschaftsvertrages:

 

§ 1 Abs. 2

Die Firma der Gesellschaft lautet: Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH

 

§ 2 Abs. 1

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des „Freizeitschwerpunktes Glörtalsperre“. Mit der Errichtung bezweckt die Gesellschaft die „Förderung des Sports und der Erholung der im regionalen Einzugsbereich wohnenden Bevölkerung“.

 

 

Die geänderte Fassung des Gesellschaftsvertrages mit Darstellung der vorgenommenen Änderungen lautet:

 

§ 1 Abs. 2

Die Firma der Gesellschaft lautet: Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre gGmbH

 

§ 2 Abs. 1

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des „Freizeitschwerpunktes Glörtalsperre“. Mit der Errichtung bezweckt die Gesellschaft die „Erholung der im regionalen Einzugsbereich wohnenden Bevölkerung“.

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den geänderten Gesellschaftsvertrag zu beschließen und den in der Gesellschafterversammlung am 30.11.2007 gefassten Beschluss zu genehmigen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen