Beschlussvorlage - 1197/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHÄnderung des Gesellschaftsvertrages zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Beschluss des Vertreters der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH am 30.11.2007,
- Der Name der Gesellschaft wird in „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre gGmbH“ abgeändert.
- Der Gesellschaftszweck wird modifiziert in „Erholung der im regionalen Einzugsbereich wohnenden Bevölkerung“.
Der Beschluss ist bis zum 14.12.2007 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt
Begründung
Die
Gesellschaft begründet die Änderung des Gesellschaftsvertrages wie folgt:
Im
Geschäftsjahr 2006 hat das Finanzamt Essen-Süd die Gemeinnützigkeit der FSG
GmbH in Frage gestellt.
Das
Finanzamt hat daraufhin für die Veranlagungsjahre 2001 bis einschließlich 2004
die Gemeinnützigkeit aberkannt und entsprechende Änderungsbescheide erlassen.
Im selben Verfahren wurde die „Nichtsteuerbarkeit“ der
Gesellschafterzuschüsse in Frage gestellt. Aus diesem Grunde erfolgte eine
Körperschaftsteuerfestsetzung.
Zur
Vermeidung von Problemen in Zusammenhang mit der Anerkennung der
Gemeinnützigkeit besteht das Finanzamt Essen-Süd auf eine kurzfristige
Ergänzung des Gesellschaftsvertrages.
Um
die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft weiterhin zu gewährleisten, ist
- der Namen der
Gesellschaft in „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre gGmbH“ abzuändern und
- der
Gesellschaftszweck zu modifizieren in „Erholung
der im regionalen Einzugsbereich wohnenden Bevölkerung“, so dass
die Förderung des Sports nicht mehr Gesellschaftszweck ist (s. § 2 des
Gesellschaftervertrages).
Originalfassung des
Gesellschaftsvertrages:
§
1 Abs. 2
Die
Firma der Gesellschaft lautet: Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH
§
2 Abs. 1
Gegenstand
des Unternehmens ist der Betrieb des „Freizeitschwerpunktes
Glörtalsperre“. Mit der Errichtung bezweckt die Gesellschaft die
„Förderung des Sports und der Erholung der im regionalen Einzugsbereich
wohnenden Bevölkerung“.
Die geänderte Fassung des
Gesellschaftsvertrages mit Darstellung der vorgenommenen Änderungen lautet:
§
1 Abs. 2
Die
Firma der Gesellschaft lautet: Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre gGmbH
§
2 Abs. 1
Gegenstand
des Unternehmens ist der Betrieb des „Freizeitschwerpunktes Glörtalsperre“.
Mit der Errichtung bezweckt die Gesellschaft die „Erholung der im regionalen Einzugsbereich wohnenden
Bevölkerung“.
Aus
Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den geänderten
Gesellschaftsvertrag zu beschließen und den in der Gesellschafterversammlung am
30.11.2007 gefassten Beschluss zu genehmigen.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
