Beschlussvorlage - 1189/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlungen der BSH (Holding) GmbH & Co. KG sowie der BSH Management GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
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|
13.12.2007
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigten Vertreter bzw. als
stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu den Gesellschafterversammlungen
der BSH (Holding) GmbH & Co. KG sowie der BSH Management GmbH am 17.12.2007
zu entsenden.
Er/Sie wird für die Gesellschafterversammlung der
BSH (Holding) GmbH & Co. KG beauftragt,
1.
dem
Wirtschaftsplan 2008 zuzustimmen,
2.
der Wahl der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund
zum Wirtschaftsprüfer 2007 zuzustimmen,
3.
den durchzuführenden
Maßnahmen zum Übergang zur Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zuzustimmen,
4.
der
Bestellung von Frau Jennifer Oberste-Berghaus zur Geschäftsführerin zuzustimmen.
Er/Sie wird für die Gesellschafterversammlung der
BSH Management GmbH beauftragt,
1.
dem
Wirtschaftsplan 2008 zuzustimmen,
2.
der Wahl der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund
zum Wirtschaftsprüfer 2007 zuzustimmen,
3.
der
Bestellung von Frau Jennifer Oberste-Berghaus zur Geschäftsführerin zuzustimmen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
17.12.2007.
Sachverhalt
Kurzfassung
Am 17.12.2007 hält die BSH
(Holding) GmbH & Co. KG ihre Gesellschafterversammlung ab.
Die Tagesordnung umfasst
folgende Punkte:
1.
Wirtschaftsplan
2008
2.
Wahl des
Wirtschaftsprüfers 2007
3.
Übergang zur HVG
4.
Bestellung
Geschäftsführerin
Ebenfalls am 17.12.2007
hält die BSH Management GmbH ihre Gesellschafterversammlung ab:
Die Tagesordnung umfasst
folgende Punkte:
1.
Wirtschaftsplan
2008
2.
Wahl des
Wirtschaftsprüfers 2007
3.
Bestellung
Geschäftsführerin
Zur näheren Erläuterung
wird auf die nachfolgende Begründung verwiesen.
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Gesellschaften zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Hagen
wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Begründung
Die Gesellschaften
BHS (Holding) GmbH & Co. KG und BSH Management, bei denen die Stadt Hagen jeweils
Alleingesellschafterin ist, halten am 17.12.2007
ihre Gesellschafterversammlungen ab. Dieses finden um 14.00 Uhr im Gebäude Buschstr. 52, Dachgeschoss, Zimmer 3.10
statt.
Hierfür ist ein/e
Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.
1. Gesellschafterversammlung
der BSH (Holding) GmbH & Co. KG
TOP 1 Wirtschaftsplan
2008
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Die Geschäftsführung
hat so rechtzeitig vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan
für das kommende Geschäftsjahr aufzustellen, dass die Beschlussfassung vor
Jahresbeginn erfolgen kann. Der Wirtschaftsplan besteht aus einem Erfolgs-,
Investitions-, Finanz- und Bilanzplan, einer Stellenübersicht sowie anderen
Plandaten (§ 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags).
Die Feststellung des
Wirtschaftsplans unterliegt der Beschlussfassung der jeweiligen
Gesellschaftsvertrag (§ 7 Abs. 2 b des Gesellschaftsvertrages).
Der Aufsichtsrat hat
in seiner Sitzung am 18.10.2007 folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Aufsichtsrat der BSH (Holding) GmbH & Co. KG empfiehlt der Gesellschafterversammlung
die Feststellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2008 ohne die geschäftsbedingten
Veränderungen. Wenn die Beschlüsse vorliegen, werden sich die entsprechend
markierten Positionen ändern.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der
nicht-öffentlichen Vorlage 1097/2007 wird der Wirtschaftsplan 2008 ausführlich
dargestellt.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Zustimmung keine Bedenken.
TOP 2 Wahl
des Wirtschaftsprüfers 2007
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Gemäß § 12 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss und den Lagebericht
nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften innerhalb
von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen.
Der Jahresabschluss
der Gesellschaft und der Lagebericht sind entsprechend den §§ 316 ff HGB durch
einen Abschlussprüfer zu prüfen. In die Prüfung ist auch die Buchführung
einzubeziehen. Durch die Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag (§ 12 Abs. 3) ist
der Gegenstand der Prüfung um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG zu erweitern.
Die Geschäftsführung
schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner,
Dortmund, mit dieser Prüfung zu beauftragen.
Der Aufsichtsrat ist
in seiner Sitzung am 18.10.2007 diesem Vorschlag gefolgt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Wahl keine Bedenken.
TOP 3 Übergang
zur HVG
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Die Aufsichtsräte der
BSH (Holding) GmbH & Co. KG (BSH) und der Hagener versorgungs- und
Verkehrs-GmbH (HVG) sind durch die jeweilige Geschäftsführung fortlaufend über
die anstehende Integration der BSH in die HVG und die damit im Zusammenhang
stehenden Schritte informiert worden.
Die Geschäftsführung
der BSH hat eine Wirtschaftsprüfungs- und eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit
der Beratung in der rechtlichen und steuerlichen Umsetzung beauftragt. Mit den zu
beteiligenden Betriebsräten wurden bereits Informations- und Abstimmungsgespräche
geführt und diese in den Prozess eingebunden. Im Rahmen der praktischen
Umsetzung sind bereit drei Mitarbeiterinnen der BSH in die Fachabteilungen der
HVG integriert worden und werden dort fachlich geführt. In der Zukunft sollen
in der betrieblichen Praxis weitere Synergieeffekte gehoben werden.
Die Integration der
BSH kann aus steuerlichen Gründen erst nach dem 14.02.2008 erfolgen. Allerdings
sind zur Einhaltung des für die Integration geltenden Zeitplans im Vorfeld
bereits entsprechende Beschlüsse in den jeweiligen Aufsichtsräten,
Gesellschafterversammlungen und auf Seiten der Stadt Hagen zu fassen, damit
diese nach dem 14.02.2008 umgesetzt werden können und die Geschäftsführungen
bereits jetzt vorbereitende Maßnahmen einleiten können.
Die umzusetzenden
gesellschaftsrechtlichen Schritte stellen sich zusammengefasst und kurz skizziert
wie folgt dar:
|
1.
Schritt: |
Erhöhung
des Stammkapitals der HVG zur Übernahme der BSH (Holding) GmbH & Co. KG |
|
2.
Schritt: |
Erhöhung
des Stammkapitals der BSH Management GmbH zur Übernahme eines
Kommanditanteils an der BSH (Holding) GmbH & Co. KG |
|
3.
Schritt: |
Formwechsel
der BSH (Holding) GmbH & Co. KG in die BSH Holding GmbH |
|
4.
Schritt: |
Verschmelzung
der BSH Management GmbH auf die HVG |
Der derzeitige
Ist-Zustand und die Zielstruktur (nach Durchführung des 4. Schrittes stellen
sich wie folgt dar:
Ist-Zustand:
Zielstruktur:


Der voraussichtliche
Zeitplan für die Umsetzung sieht wie folgt aus:
|
03.09.2007 |
AR HVG / AR
BSH -
Grundsatzbeschluss |
|
08.11.2007 |
Rat der Stadt
Hagen - Grundsatzbeschluss |
|
4. Quartal 2007/ 1. Quartal 2008 |
Zustimmung der
Aufsichtsräte der HVG und der BSH zu den jeweiligen Maßnahmen und Verträgen |
|
4. Quartal 2007/ 1. Quartal 2008 |
Vorbefassung des
Haupt- und Finanzausschuss und des Rates zur Umsetzung der Maßnahmen, z. B.
in den Gesellschafterversammlungen |
|
4. Quartal 2007/ 1. Quartal 2008 |
Beschlussfassung in
Gesellschafterversammlungen der HVG und der BSH KG sowie BSH GmbH |
|
ab 28.02.2008 |
Umsetzung der
Beschlüsse und Maßnahmen z. B. Unterzeichnung der Verträge |
Neben den
Beschlussfassungen in den Organen der Gesellschaft sind noch umfangreiche
Maßnahmen erforderlich, auf deren detaillierte Darstellung im Einzelnen an
dieser Stelle verzichtet werden soll. Genannt seien nur die Abstimmungen mit
der Bezirksregierung, die umwandlungs- und verschmelzungsrechtlichen Formalien,
Erstellung von Sachgründungsberichten.
Ein detaillierter
Maßnahmeplan wird derzeit von der beratenden Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt
und wird dann durch die Stadt, HVG und BSH entsprechend umzusetzen sein.
In seiner Sitzung am
03.09.2007 fasste der Aufsichtsrat folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Aufsichtsrat der
BSH (Holding) GmbH & Co. KG (BSH) stimmt der Integration der BSH in die
Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) mit der in der obigen
Zielstruktur - vorbehaltlich einer entsprechenden
Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen
- zu. Dies beinhaltet
insbesondere:
Übernahme einer 94
%-igen Beteiligung an der BSH (Holding) GmbH & Co. KG durch die Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie
Umwandlung der BSH
(Holding) GmbH & Co. KG in eine GmbH.
Die Geschäftsführung
der BSH wird beauftragt, gemeinsam mit der Geschäftsführung der Hagener Versorgungs-
und Verkehrs-GmbH und der Stadt Hagen alle Vorbereitungen für eine endgültige
Beschlussfassung in den zuständigen Organen zu treffen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der Vorlage
0998/2007, die durch den Rat der Stadt Hagen am 08.11.2007 beschlossen wurde,
wurde die Integration der BSH in die HVG bereits ausführlich dargestellt.
Insoweit wird auf diese Vorlage verwiesen.
Nach § 7 Abs. 2 e des
Gesellschaftsvertrages unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung
die Auflösung, Umwandlung und Verschmelzung der Gesellschaft. Daher ist in der
Gesellschafterversammlung der Beschluss zu fassen, damit die Geschäftsführung
die weiteren Maßnahmen treffen kann.
TOP 4 Bestellung
Geschäftsführerin
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Durch Weggang des
Geschäftsführers Horst Bach wurde im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der
HVG festgesetzt, dass ein Geschäftsführer für das operative Geschäft bei der
BSH (Holding) GmbH & Co. KG verbleibt.
In der VI. Sitzung
des Aufsichtsrates am 18.10.2007 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 8 -
Voraussetzungen für einen Übergang zur HVG -
beschlossen, dass Frau Jennifer Oberste-Berghaus als Geschäftsführerin
für das operative Geschäft einzusetzen ist.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der
nicht-öffentlichen Vorlage 1188/2007 sind weitere Erläuterungen enthalten.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Bestellung von Frau Jennifer Oberste-Berghaus
keine Bedenken.
2. Gesellschafterversammlung
der BSH Management GmbH
TOP 1 Wirtschaftsplan
2008
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Die Geschäftsführung
hat so rechtzeitig vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan
für das kommende Geschäftsjahr aufzustellen, dass die Beschlussfassung vor
Jahresbeginn erfolgen kann. Der Wirtschaftsplan besteht aus einem Erfolgs-,
Investitions-, Finanz- und Bilanzplan, einer Stellenübersicht sowie anderen
Plandaten (§ 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags).
Die Feststellung des
Wirtschaftsplans unterliegt der Beschlussfassung der jeweiligen
Gesellschaftsvertrag (§ 6 Abs. 3 b des Gesellschaftsvertrages).
Der Aufsichtsrat hat
in seiner Sitzung am 18.10.2007 folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Aufsichtsrat der BSH (Holding) GmbH & Co. KG empfiehlt der Gesellschafterversammlung
die Feststellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2008 ohne die geschäftsbedingten
Veränderungen. Wenn die Beschlüsse vorliegen, werden sich die entsprechend
markierten Positionen ändern.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der
nicht-öffentlichen Vorlage 1097/2007 wird der Wirtschaftsplan 2008 ausführlich
dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen gegen die Zustimmung keine Bedenken.
TOP 2 Wahl
des Wirtschaftsprüfers 2007
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Gemäß § 8 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss und den Lagebericht
nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen.
Der Jahresabschluss
der Gesellschaft und der Lagebericht sind entsprechend den §§ 316 ff HGB durch
einen Abschlussprüfer zu prüfen. In die Prüfung ist auch die Buchführung
einzubeziehen. Durch die Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag (§ 8 Abs. 4) ist
der Gegenstand der Prüfung um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG zu erweitern.
Die Geschäftsführung
schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann &
Partner, Dortmund, mit dieser Prüfung zu beauftragen.
Der Aufsichtsrat ist
in seiner Sitzung am 18.10.2007 diesem Vorschlag gefolgt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Wahl keine Bedenken.
TOP 3 Bestellung
Geschäftsführerin
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Durch Weggang des
Geschäftsführers Horst Bach wurde im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der
HVG festgesetzt, dass ein Geschäftsführer für das operative Geschäft bei der
BSH (Holding) GmbH & Co. KG verbleibt.
In der VI. Sitzung
des Aufsichtsrates am 18.10.2007 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 8 -
Voraussetzungen für einen Übergang zur HVG -
beschlossen, dass Frau Jennifer Oberste-Berghaus als Geschäftsführerin
für das operative Geschäft einzusetzen ist.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der
nicht-öffentlichen Vorlage 1188/2007 sind weitere Erläuterungen enthalten.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Bestellung von Frau Jennifer Oberste-Berghaus
keine Bedenken.
In den letzten
Gesellschafterversammlungen der BSH (Holding) GmbH & Co. KG sowie der BSH
Management GmbH am 15.06.2007 wurde die Stadt Hagen durch Herrn Detlef Reinke
vertreten.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
