Beschlussvorlage - 1172/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Nachtrag zur Satzung für die Sparkasse Hagen, durch den § 6 der Satzung geändert wird.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

 


 

Begründung

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 16.11.2007 beschlossen, der Vertretung des Gewährträgers vorzuschlagen, § 6 der Satzung für die Sparkasse Hagen in der Fassung vom 28.11.2002 wie folgt zu ändern:

 

§ 6 erhält folgende Fassung:

 

„Der Vorstand besteht aus 4 Personen“.

 

Damit wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder von 3 auf 4 Personen erhöht.

 

Gem. § 5 Abs. 2 Sparkassengesetz NRW (SpkGNRW) ist die Satzung von der Vertretung des Gewährträgers zu erlassen. Die Satzung und deren Änderung bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Gem. § 7 Abs. 2 d) SpkGNRW beschließt die Vertretung des Trägers über den Erlass und die Änderung der Sparkassensatzung. Gem. § 14 Abs. 4 c) SpkGNRW wird der Verwaltungsrat vor Beschlussfassung der Vertretung über die Änderung der Satzung angehört.

 

Die Anhörung erfolgte durch die Sitzung des Verwaltungsrates am 16.11.2007.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Nachtrag zur Satzung für die Sparkasse     Hagen, durch den § 6 der Satzung geändert wird.

 

2.         Die Aufstockung des Vorstandes auf 4 Vorstandsmitglieder ist befristet bis   zum Ausscheiden des Vorsitzenden des Vorstandes Klaus Hacker zum      31.03.2010.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen