Beschlussvorlage - 1156/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.        Der Rat der Stadt Hagen nimmt den IV. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunterunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis.

 

2.        Von seinem Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 21.12.2007.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarf:

 

Für 2008 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 36.484.755 € (Gesamtkosten lt. Anlage A) abzgl. der Nebeneinnahmen lt. Anlage B)). Dieser liegt um 3,9 % (1.378 T€) über dem Vorjahreswert (35.107.020 €).

 

 

Kosten gemäß Anlage A):

 

Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2008. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Wirtschaftsplan wird verwiesen.

 

Die Kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsung) steigen gegenüber dem Ansatz 2007 um 7,0 % (+ 1.110 T€) auf insgesamt 16.947.300 €. Neben den üblichen Investitionen, vorwiegend in Abwasseranlagen, fallen aktivierungsfähige Umbaukosten des Betriebsstandortes Eilper Str. ins Gewicht. Sie erhöhen das durchschnittliche gebundene Kapital und führen so letztlich zu einer erhöhten Verzinsung. Darüber hinaus sind zum ersten Mal seit ca. 15 Jahren nennenswerte Preissteigerungen im Kanalbau zu verzeichnen, die zu einer höheren Abschreibung führen. Ursache hierfür ist die zur Zeit günstige Baukonjunktur.

 

 

Abgrenzungen gemäß Anlage B:

 

Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der Stadtentwässerung, die nicht die Abwasserbeseitigung betreffen, dar. Sie belaufen sich auf 4.475.220 €. Durch zusätzliche Leistungen für den Ruhrverband und für Nachbarkommunen steigt dieser Betrag um 159 T€ (3,7 %).

 

 

Entwicklung des Wasserverbrauchs:

 

Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungsrückganges ist tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen auszugehen. Auch bei den Wassergroßverbrauchern führen Betriebsstillegungen und Produktionsumstellungen zu einem weiteren Verbrauchsrückgang.

 

Die für das Jahr 2006 abgerechnete Schmutzwassermenge belief sich auf 11.308 Tm³. Gegenüber dem in der Kalkulation angesetzten Verbrauch bedeutet dies ein Defizit von ca. 600 Tm³. Gegenüber dem Vorjahr fiel der Verbrauchsrückgang mit ca. 72 Tm³ moderat aus. Auch die Hochrechnung, die die Mark E auf Basis der Wassereinspeisung des 1. Halbjahres für das Jahr 2007 erstellt hat, weist einen weitgehend konstanten Wasserverbrauch aus. Vor diesem Hintergrund wird in der Kalkulation für das Jahr 2008 ein Wasserverbrauch entsprechend dem Verbrauch des Jahres 2006 in Höhe von 11.300.000 m³ unterstellt.

 

Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2007 bedeutet dies eine Reduktion um 300.000 m³, stellt aber dennoch ein Risiko dar, da gegenüber dem Jahr 2006 ein konstanter Wasserverbrauch unterstellt wurde. Aufgrund des in die Hochrechnung eingeflossenen sehr warmen Frühjahrs, des weiteren Bevölkerungsrückganges sowie des Wegfalls durch die Schließung des Ischelandbades kann ein weiterer Verbrauchsrückgang nicht ausgeschlossen werden.

 

Entsprechend der Wassermengenentwicklung wurde der Verteilungsschlüssel der Kosten der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung aktualisiert. Im Resultat ergeben sich folgende, leicht veränderte Werte (Schmutzwasser von 48,52 % auf 47,84%, Niederschlagswasser von 51,48 % auf 52,16 %).

 

 

Kostenüber- bzw. –unterdeckungen aus Vorjahren:

 

Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.

 

Im Ergebnis weist die Nachkalkulation für das Jahr 2006 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung in Höhe von rd. 40 T€ aus, die zur Hälfte bei der Kalkulation 2008 berücksichtigt wurde. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird eine Nachforderung in Höhe von 174 T€ fällig.

 

Die bereits oben dargestellte zu optimistische Verbrauchsprognose für den Frischwasserverbrauch 2006 führt im Ergebnis zu einer Unterdeckung von 756 T€., so dass die Schmutzwassergebühr 2008 durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren mit zusätzlich 1,126 Mio. € belastet wird.

 

 

Gebührenentwicklung:

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

 

 

2008

(€/qm bzw. €/cbm)

2007

(€/qm bzw. €/cbm)

Veränderung ggü. dem Vorjahr (%)

Nicht-Mitglieder des Ruhrverbandes

Schmutzwasser

2,25

2,13

4,2

Niederschlagswasser

0,87

0,80

8,7

Mitglieder des Ruhrverbandes

Schmutzwasser

1,01

0,95

6,3

Niederschlagswasser

0,73

0,67

9,0

 

Die signifikant unterschiedliche Entwicklung der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser ist im Wesentlichen zurückzuführen auf den Anstieg der Abwasserabgabe Niederschlagswasser um 191 T€ bzw. 120 %. Insbesondere die Anwendung des Trennerlasses führt zu dieser außergewöhnlichen Steigerung.

 

Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2008 eine Abgabenlast von 551,20 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 27,10 € (+ 5,1 %) mehr aufzuwenden.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen