Beschlussvorlage - 1115/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stelle eines technischen Rechnungsprüfers (Stelle 14/017) fällt mit Wirkung zum Stellenplan 2008 fort.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung

 

Die technische Abteilung des Rechnungsprüfungsamtes umfasst zurzeit insgesamt vier Stellen:

·      die Stelle eines Abteilungsleiters, nach aktueller Stellenbewertung mit A 13 g zu bewerten, sowie

·      drei weitere mit A 12 bzw. BAT III/II und BAT VIa/III bewertete Prüferstellen.

Die Stelle des Abteilungsleiters ist seit mehreren Jahren vakant. Die Aufgaben der Abteilungsleitung werden seit dieser Zeit vom stellvertretenden Abteilungsleiter (Inhaber der zum Wegfall vorgeschlagenen Stelle) kommissarisch wahrgenommen.

 

Die Möglichkeit der Stelleneinsparung ergibt sich im Einzelnen aus folgenden Überlegungen:

Die zahlreichen Ausgliederungen aus der Kernverwaltung der Stadt, wie z.B. Stadtentwässerung (SEH) und Gebäudewirtschaft (GWH) haben besonders im Bereich der technischen Prüfung einen Wegfall von Aufgaben nach sich gezogen.

Bei der SEH Anstalt des öffentlichen Rechts handelt es sich um eine von der Stadt Hagen losgelöste eigenständige juristische Person. In dieser Anstalt hat das Rechnungsprüfungsamt keine gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Prüfung mehr. Allerdings hat die SEH Anstalt des öffentlichen Rechts das Rechnungsprüfungsamt mit der Erledigung von Prüfungen beauftragt. Insbesondere wird vom Rechnungsprüfungsamt die zweckentsprechende Verwendung der im Rahmen von Förderprogrammen zinsgünstig gewährten Darlehen geprüft. Diese Prüfungen erfolgen teilweise in der technischen Abteilung. Hierfür erhält die Stadt Hagen von der SEH eine kostendeckende Vergütung.

 

Ein deutlicher Wegfall von Prüfungen ist auch im Zusammenhang mit der Gründung der GWH erfolgt. Grundsätzlich sind in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Prüfungen durch das Rechnungs­prüfungsamt nur bei sog. gesetzlichen Pflichtprüfungen nach der GO NRW möglich oder dann, wenn der Rat der Stadt entweder durch entsprechende Formulierung der Rechnungsprüfungsordnung oder im Einzelfall für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen entsprechende Prüfaufgaben zugewiesen hat.

 

§ 103 GO NRW sieht die folgenden kommunalen Pflichtprüfungen, die auch in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen vorzunehmen sind, vor:

·      dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung und die Vornahme der  Prüfungen (Kassenprüfungen) (§ 103 Abs. 1 Nr. 5 GO NRW),

·      bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung (DV-Buchführung) die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung (§ 103 Abs.1 Nr. 6 GO NRW) und

·      Prüfung von Vergaben (§ 103 Abs. 1 Nr. 8 GO NRW).

 

Die Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Hagen sieht hinsichtlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zusätzlich die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens vor, wobei auf die Jahresabschlussprüfung nach § 106 GO NRW mit abzustellen ist (§ 1 Nr. 11 RPO).

 

Die spezifisch für den Baubereich in der Rechnungsprüfungsordnung vorgesehenen weiteren Prüfungen, das sind insbesondere die Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen und die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen, sind für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nicht vorgesehen.

Als allgemeine Prüfaufgaben, die auch für den Baubereich Bedeutung haben, sieht die Rechnungsprüfungsordnung weiter die Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Prüfung der Sicherheit in den Verfahrensabläufen, mit dem Ziel Korruption, Unterschlagung u.ä. zu verhindern, vor. Auch diese Aufgaben gelten nicht für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Teilweise werden diese Bereiche durch die Jahresabschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der risikoorientierten Prüfung abgedeckt.

 

Es ergibt sich daher ein deutlich reduzierter Umfang von Prüfungen in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. An technischen Prüfungen verbleiben in diesem Bereich danach nur noch Vergabeprüfungen nach VOB/A bei der GWH.

 

In der technischen Abteilung werden daneben noch technische Prüfungen für die Bereiche des Fachbereiches für Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte (23), des Forstamtes (24) des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung (61), des Amtes für Geoinformation und Liegenschaftskataster (62), des Bauordnungsamtes (63), des Fachbereiches für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken (66), des Fachbereiches für Grünanlagen und Straßenbetrieb (67) und des Umweltamtes (69) durchgeführt. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre reichen die drei vorhandenen Prüfer für die Wahrnehmung dieser Aufgaben aus.

 

Sofern nicht künftig neue Prüffelder (zum Beispiel im Zusammenhang mit der neu hinzugekommenen Anlagenbuchhaltung nach NKF oder Zuweisung von weiteren Aufgaben durch Änderung der Rechnungsprüfungsordnung) hinzukommen, kann eine Prüferstelle dauerhaft entfallen.

 

Da die technische Abteilung innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes auch künftig erforderlich ist, muss die Stelle des Abteilungsleiters erhalten bleiben und wieder besetzt werden. Die Stelle eines technischen Prüfers kann entfallen. Da der jetzt kommissarische Abteilungsleiter und Inhaber einer Prüferstelle mit Ablauf des April 2008 in den Ruhestand geht, wird dessen Stelle zum Wegfall vorgeschlagen.

Das Rechnungsprüfungsamt verfügt nach Ausscheiden des kommissarischen Abteilungsleiters nur noch über zwei technische Prüfer. Da neben der normalen Prüfarbeit erstmalig auch die Prüfung der (Eröffnungs-)Bilanz ansteht, bei der in erheblichem Maße technischer Sachverstand vonnöten ist, ist die vakante Stelle des Abteilungsleiters unverzüglich wieder zu besetzen, damit die Prüfaufgaben ordnungsgemäß erledigt werden können.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.11.2007 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stelle des Abteilungsleiters fällt mit Wirkung zum Stellenplan 2008 fort.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen