Beschlussvorlage - 1098/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH am 17.12.2007 zu entsenden.

 

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1.                 den Jahresabschluss 2006 festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,

2.                 der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen,

3.                 den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2007 zu bestellen,

4.                 den Wirtschaftsplan 2008 festzustellen sowie

5.                 den Entwurf der Beteiligungsrichtlinien der Stadt Hagen zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 14.12.2007 umzusetzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit der Beteiligung des privaten Gesellschafters 51 % der Anteile besitzt, hält am 17.12.2007 ihre 2. Gesellschafterversammlung in 2007 ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

1.         Jahresabschluss und Ergebnisverwendung 2006

 

2.         Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006

 

3.         Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2007

 

4.         Wirtschaftsplan 2008

 

5.         Beteiligungsrichtlinien der Stadt Hagen

 

6.         Verschiedenes

 

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung zuzustimmen.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

 

 

Begründung

 

Die 2. Gesellschafterversammlung 2007 der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 17.12.2007 um 15.30 Uhr in Raum A 203 im Rathaus an der Volme, statt.

 

Für die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.

 

Es folgen Details und Stellungnahmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

 

 

 

 

1.         Jahresabschluss und Ergebnisverwendung 2006

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

1.      Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2006 fest.

 

2.      Der Jahresüberschuss von 759,62 EUR wird entsprechend der Höhe der Stammeinlagen an die Gesellschafter ausgeschüttet.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Gemäß § 13 Abs. 2, lit. b Gesellschaftsvertrag ist es Aufgabe der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen. Nach § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag erfolgt eine Vorberatung durch den Aufsichtsrat.

Zudem obliegt der Gesellschafterversammlung nach § 13 Abs. 2, lit. c Gesellschaftsvertrag die Entscheidung über die Ergebnisverwendung.

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die Prüfung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS Audit Team AG, Dortmund und führte zu keinen Beanstandungen.

Gemäß § 2 Abs. 1 lit. e Konsortialvertrag erfolgt eine Vollausschüttung der Jahresüberschüsse an die Gesellschafter.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Details zum Jahresabschluss 2006 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 1099/2007 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 keine Bedenken.

 

 

2.         Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäfts-        jahr 2006

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt.

 

 

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates unterliegt gemäß § 13 Abs. 2, lit. g Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Audit Team AG vorgelegt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, so dass mit Datum vom 17.08.2007 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss mit Lagebericht und Prüfungsbericht gem. § 16 Abs. 2  Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt.

 

Geschäftsführer bis 15.03.2006:

 

Thomas Grothe

 

Geschäftsführer ab 16.03.2006:

 

Dr. Herbert Bleicher

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2006:

 

Jörg Meier (Vorsitzender)

Katrin Gerber

Marina Hirsch

Tycho Oberste-Berghaus

Detlef Reinke

Rolf-Rüdiger Römer

Winfried Schierau

Christian Dr. Schmidt

Hans-Jochen Vaupel

 

Zur weiteren Information ist der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2006 beigefügt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 keine Bedenken.

 

 

3.         Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2007

 

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS AuditTeam AG, Dortmund wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2007 beauftragt.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Bestellung des Abschlussprüfers unterliegt gem. § 13 Abs. 2 lit. d Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

 

Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS AuditTeam AG, hat bereits die bisherigen Jahresabschlüsse geprüft. Dabei hat sie sich als zuverlässiger Partner erwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gegen die Bestellung des vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfers bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.

 

 

4.         Wirtschaftsplan 2008

 

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Wirtschaftsplan 2008 wird festgestellt.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Feststellung des Wirtschaftsplans unterliegt gem. § 13 Abs. 2 lit. b Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 lit. a Gesellschaftsvertrag bedarf die Feststellung des Wirtschaftsplanes der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat.

 

Der Wirtschaftsplan 2008 ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Details zum Wirtschaftsplan 2008 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 1099/2007 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2008 keine Bedenken.

 

 

5.         Beteiligungsrichtlinien der Stadt Hagen

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Die Gesellschafterversammlung nimmt den Entwurf der Beteiligungsrichtlinien der Stadt Hagen zur Kenntnis.

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Das Beteiligungscontrolling hat die Beteiligungsrichtlinien entworfen, die als Anlage beigefügt sind. Die Inhalte der Richtlinien werden derzeit noch geprüft.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Endfassung der Beteiligungsrichtlinien muss noch mit allen Beteiligten endgültig abgestimmt werden.

 

 

6.         Verschiedenes

 

 

 

 

An der letzten Gesellschafterversammlung am 06.03.2007 hat Herr Martin Erlmann als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen teilgenommen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen