Beschlussvorlage - 0830/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge, 1. Änderung nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss nach § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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14.11.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach
eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht
ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der
Vorlage.
zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr.
15 Henkhauser Weg / Am Berge, 1.Änderung nach § 13 a BauGB und die Begründung
vom 31.10.2007 gemäß
§ 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414)
in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die
Begründung vom 31.10.2007 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens liegt
in Hagen-Hohenlimburg zwischen der BAB A 46, der Henkhauser Straße und der
Straße Am Berge. Er umfasst die Flurstücke 432, 1012 und 1013 in der Flur 12
der Gemarkung Hohenlimburg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses Ende 2007 wird das Bebauungsplanänderungsverfahren
abgeschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser Vorlage wird das Bebauungsplanverfahren 1.Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge abgeschlossen.
Durch das Planungsrecht wird die Bebauung mit 5 Einfamilienhäusern
möglich.
Begründung
Verfahrensablauf
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 die Einleitung der 1.Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge beschlossen. Dieser Beschluss ist am 29.12.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Mit seinem Beschluss am 14.06.2007 hat der Rat der Stadt Hagen das Bebauungsplanverfahren auf die neue Gesetzesgrundlage übertragen, so dass auf eine Bürgeranhörung und die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet werden kann (Vorlage Drs.-Nr. 0407/2007).
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 14.08.2007 bis 14.09.2007. Parallel wurden die Behörden und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind von Bürgern keine Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen.
Bei der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden von den nachfolgenden TÖB bzw. Behörden Stellungnahmen abgegeben.
1. Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung -, Feithstraße 150 b, 58097 Hagen
2. Stadtentwässerung Hagen, Eilper Straße 132 – 136, 58091 Hagen
3. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Der Rat der Stadt beschließt über die oben
aufgeführten Anregungen gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Nach
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Begründung zum
Bebauungsplan in einigen Punkten geringfügig geändert:
Seite 4
letzter Abschnitt
Der Satz zur Höhenlage der privaten Straße wird
ersatzlos gestrichen.
Seite 5
Mitte
Der neue Kanal wird öffentlich. Das Wort „privat“ wird gestrichen. Ein
Hinweis zur ausreichenden Überdeckung der Kanaltrasse wird aufgenommen.
Seite 5,
Punkt 6 vorletzter Absatz
Der Satz zur Entsorgung des anfallenden Oberflächenwassers wird umformuliert. Seine neue Fassung lautet: „Gemäß § 51a Landeswassergesetz NW (LWG) ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Da das Grundstück bereits bebaut ist, eine ortsnahe Einleitung des Oberflächenwassers nicht erfolgen und die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes als sehr schlecht angesehen werden kann, kann das Oberflächenwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet werden.“
Die o.g. geringfügigen Änderungen betreffen nur
die Begründung zum Bebauungsplan. Der Satzungsplan wird nicht verändert.
Weiterhin wird mit den Änderungen den Vorschlägen
von Betroffenen gefolgt; Interessen sonstiger Dritter werden nicht tangiert.
Von einer erneuten Beteiligung kann deshalb abgesehen werden.
Hinweis:
Der Bebauungsplan Nr. 15 Henkhauser Weg / Am
Berge in seiner Usprungsfassung aus dem Jahre 1968 wurde nach dem
Bundesbaugesetz von 1960 erstellt. Damals war es in der Stadt Hohenlimburg
üblich für die jeweiligen Bebauungspläne einen entsprechenden Satzungstext mit
Beschreibung des Geltungsbereiches, Festlegung der Nutzungsarten und auch
Gestaltungsvorschriften zu beschließen. Mit der Änderung eines Teilbereiches
des Bebauungsplanes nach neuem Recht treten diese Festsetzungen außer Kraft;
d.h. auch die Gestaltungsvorschriften gelten für den Änderungsbereich nicht
mehr.
zu 1):
Bezirksregierung
Arnsberg – Umweltverwaltung –, Feithstraße 150b, 58097 Hagen,
Schreiben vom 22.08.2007
Stellungnahme
der Verwaltung:
![]()
Die Ermittlung von Lärmvorbelastungen des
Gebietes erfolgte durch Messungen nach DIN 45642. Da Witterungseinflüsse
Geräuschmessungen beeinflussen können, müssen diese bei der Messplanung
berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Geräusche, die für die Beurteilung
der Situation nicht kennzeichnend sind und z.B. bei Berechnungen auch nicht erfasst
werden. Der Gutachter hat auf Seite 5 seines Gutachtens die Geräusche
beispielhaft aufgezählt. Diese Geräusche wurden ausgeblendet, was nach der DIN
45682 den Regeln entspricht.
Durch eine telefonische Erläuterung des
Sachverhaltes konnten die Bedenken ausgeräumt werden, die Umweltverwaltung hat
ihre Bedenken zurückgezogen (Telefonat mit Herrn Keuthen am 17.10.2007 gegen
12.15 Uhr).
Ein Beschluss über die Stellungnahme ist nicht
erforderlich.
zu 2):
Stadtentwässerung Hagen, Eilper Straße 132
– 136, 58091 Hagen, Schreiben vom 12.09.2007
Stellungnahme
der Verwaltung:
![]()
Die Anregung der Stadtentwässerung Hagen wurde in
einem Gesprächstermin am 12.09.2007 ausführlich mit den beteiligten Fachämtern
diskutiert. Es wurde einstimmig beschlossen, den Kanal als öffentlichen Kanal und
nur bis zur Einmündung des kleinen Erschließungsstiches herzustellen. Eine
Änderung im Festsetzungsplan ist nicht erforderlich, da die Darstellung des
Kanals nur nachrichtlich ist.
Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.
Zu 3):
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde,
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Schreiben vom 13.08.2007
Stellungnahme
der Verwaltung:
![]()
Die untere Wasser- und Bodenschutzbehörde bittet in
der Begründung zur Bebauungsplanänderung den Absatz zur Entsorgung des
anfallenden Niederschlagswassers umzuformulieren.
Der entsprechende Text in der Begründung (Seite
5, Punkt 6 vorletzter Absatz) wurde überarbeitet.
Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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191,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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