Beschlussvorlage - 1059/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Wirtschaftsplan 2008 der Gebäudewirtschaft Hagen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Inhalt:

 

I.          Erfolgsplan 2008

II.        Erläuterungen zum Erfolgsplan 2008

III.       Vermögensplan 2008 und Ertragslage 2008

IV.       Stellenübersicht 2008

V.        Finanzplan 2008 – 2012

 

Gemäß § 41 GO ist der Rat der Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.

 

Die Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt.

 

Gemäß § 14 EigVO NRW und § 14 der Betriebssatzung GWH ist von der Betriebsleitung zu Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I EigVO NRW).

 

Im Rahmen des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude sind gemäß Ratsbeschluss zusätzliche Maßnahmen in den Wirtschaftsplan 2008 der Gebäudewirtschaft Hagen aufgenommen worden.

 

Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).

 

Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Tarifbeschäftigte des Betriebes zu beinhalten. Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Stadt Hagen zu führen und in der Stellenübersicht der Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO NRW).

 

Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Finanzplan beigefügt, der die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche § 18 EigVO NRW).

 


 
Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet einen Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Mit dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses ist der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.11.2007 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Dem Wirtschaftsplan 2008 der Gebäudewirtschaft Hagen wird zugestimmt.

 

2.         Für die Ausführung der Wirtschaftspläne ab 2008 gilt folgende Maßgabe:

 

            Vor Beginn einer Investitions-  oder Sanierungsmaßnahme hat die GWH mit der Eigentümerin zu klären, ob aufgrund der geplanten Nutzungsdauer die          Maßnahme noch sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen