Beschlussvorlage - 1055/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1.             Dem vorgestellten Gesamtkonzept (Anordnung von Mehrarbeit, Arbeitszeiteinsparung durch organisatorische Maßnahmen und Neueinstellungen) zur Sicherstellung des Jahresarbeitszeitbedarfes für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr wird zugestimmt.

 

2.             Die erforderlichen neun Neueinstellungen sind im Jahr 2008 vorzunehmen.

 

3.             Die beantragten Stellenanhebungen sind im Stellenplan 2008 umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Aufgrund des Umfanges der nachfolgenden Begründung kann auf eine Kurzfassung verzichtet werden.

 

Begründung

 

Umsetzung des neuen Arbeitszeitrechtes bei der Berufsfeuerwehr Hagen

 

 

  1. Anlass

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2006 beschlossen, dass die nach § 2 der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVO-Feu) vorgeschriebene durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden für Feuerwehrbeamte, die Dienst in Schichten leisten, bei der Berufsfeuerwehr Hagen zum 01. Januar 2007 eingeführt wird.

Die damit verbundene Arbeitszeitverkürzung von 6 Stunden wöchentlich (54 Stunden auf 48 Stunden) ist zunächst ohne Neueinstellungen durch Anordnung von Mehrarbeit auszugleichen.

 

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, dass Jahr 2007 als Modellzeitraum zu nutzen und mit Hilfe der Auswertung der Jahresarbeitszeitkonten der Bediensteten des Einsatzdienstes den tatsächlichen Einstellungsbedarf, der sich aus der Arbeitszeitverkürzung ergibt, für die Folgejahre zu ermitteln und dem Rat zu berichten.

 

Des Weiteren sollten Arbeitszeiteinsparmöglichkeiten durch Synergieeffekte, Aufgabenkritik oder organisierte Maßnahmen geprüft und aufgezeigt werden.

 

 

  1. Ergebnis des Modelljahres 2007

 

Nach Auswertung aller Jahresarbeitszeitkonten der Einsatzdienstbeamten mit Hilfe des dezentralen Schichtdienstmanagements (Stand Oktober 2007) wird die angeordnete Überstundenzahl auf das Gesamtjahr hochgerechnet bei 43.250 Stunden liegen.

Für die Vergütung nach Mehrarbeitsvergütungsverordnung ist der hochgerechnete Überstundenbedarf in Höhe von 43.250 Stunden durch den Faktor 1,17 (48/41) zu dividieren, so dass tatsächlich rund 37.000 Überstunden finanziert werden müssen.

Der anfallende Jahresüberstundenbedarf in Höhe von 37.000 Stunden multipliziert mit dem Stundensatz in Höhe von 12,67 Euro (gemittelter Stundensatz nach Mehrarbeitsvergütungsverordnung für mehrere Besoldungsgruppen) ergibt einen zu erwartenden zusätzlichen Personalkostenbedarf für die im Jahre  2007 geleisteten Überstunden in Höhe von 468.790,- Euro.

 

In der Verwaltungsvorlage 1075/2006 wurde ein zusätzlicher Personalkostenbedarf für die Einführung der Arbeitszeitverkürzung zum 01. Januar 2007 in Höhe von rd. 430.000,- Euro prognostiziert.

 

Die getroffene finanzielle Annahme wird tatsächlich unterschritten, weil vier Feuerwehrbeamte im Wege der Versetzung oder Urkundenübergabe durch einen anderen Dienstherrn im Laufe des Jahres 2007 aus dem Dienst bei der Stadt Hagen ausgeschieden sind und die Planstellen nicht zeitgleich wiederbesetzt werden konnten, so dass 30 Mannmonate mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt in Höhe von rd. 3.500,- Euro (Besoldungsgruppe A 7 einschließlich Versorgung) von der hochgerechneten Gesamtsumme 2007 (105.000,-) abgezogen werden müssen, weil während der Personalvakanz keine Regelpersonalkosten angefallen sind, aber die entstandenen Personallücken durch Ableistung von Überstunden geschlossen werden mussten.

 

Dementsprechend ergibt sich ein berichtigter Personalkostenbedarf für die Vergütung der im Jahre 2007 angefallenen Überstunden in Höhe von rd. 363.790,- Euro.

Der hochgerechnete finanzielle Gesamtbedarf liegt auch unter der Gesamtausgabenhöhe von 422.560,- Euro mit der eine Opt Out-Regelung bei einer pauschalen Zahlung von 20,- Euro pro geleistete Dienstschicht hätte finanziert werden müssen.

 

 

  1. Personalbedarf und geplante Neueinstellungen im Jahre 2008

 

Aufgrund der Ergebnisse des Modelljahres 2007 liegt der tatsächliche jährliche Arbeitsstundenbedarf, der durch die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeitverkürzung von 54 Stunden auf 48 Stunden entsteht, bei 43.000 bis 50.000 Stunden.

 

Die große Spannweite des jährlichen Arbeitsstundenbedarfes wird im Wesentlichen durch die Anzahl der Feiertage, die in einem Jahr auf einen Werktag fallen, beeinflusst.

Bei einem Feiertag, der auf einen Feiertag fällt, erhöht sich das persönliche Jahresarbeitszeitkonto auf der Habenseite eines jeden Feuerwehrbeamten um
9, 6 Stunden, unabhängig vom Tatbestand, ob er gearbeitet hat oder nicht.

Deshalb musste für die Berechnung der Neueinstellungen ein gemitteltes jährliches Überstundenaufkommen in Höhe von 47.500 Stunden zugrunde gelegt werden, dass dividiert durch die durchschnittliche Jahresverfügbarkeit eines Feuerwehrbeamten in Höhe von 1.730 Arbeitstunden einen Einstellungsbedarf von 28 Brandmeistern bzw. –anwärtern ergibt, der schwierig zu finanzieren ist.

 

In Folge dessen wurde nach Auswegen gesucht, um die Anzahl der Neueinstellungen zu reduzieren, aber weiterhin einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Brandschutz gewährleisten zu können.

 

 

 

Feuerwehrbeamte erhalten, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, aufgrund rechtlicher Vorgaben Arbeitszeiten auf ihr persönliches Jahresarbeitszeitkonto gut geschrieben, obwohl sie diese Stunden tatsächlich nicht geleistet haben (z. B. Feiertagsanrechnungen, Tagesdienstumrechnungen in Wachwechseldienst-stunden).

 

Diese Stunden könnten für die Anordnung von Mehrarbeit gegen Bezahlung genutzt werden, ohne dass gegen arbeitsschutzrechtliche Vorgaben verstoßen wird, weil die im Vorsatz aufgezeigten angerechneten Stunden tatsächlich nicht geleistet wurden.

 

Dieser zusätzliche Stundenumfang liegt bei jährlich ca. 105 Stunden pro wachwechseldienstleistenden Feuerwehrbeamten, ohne dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden überschritten wird, so dass bei 200 Einsatzkräften ein Überstundenpotential von rd. 21.000 Stunden zur Verfügung steht.

Bei entsprechender Nutzung des vorstehenden Stundenpotentials zur Anordnung von Mehrarbeit könnte die Anzahl der notwendigen Neueinstellungen (21.000 Stundenkontingent dividiert durch die durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit von 1.730 Stunden pro Feuerwehrmann) von 28 auf 16 Brandmeister reduziert werden.

 

Des Weiteren können durch entsprechende organisatorische Maßnahmen  Arbeitsstunden in folgenden Bereichen im nachstehenden Umfang eingespart werden:

 

1.      Einbindung der Sachbearbeiter des mittleren feuerwehr-

technischen Dienstes an jedem 8. Kalendertag in den

Einsatzdienst                                                                                        rd.   2.500 Std.

 

2.      Einbindung eines Entstörers in den Einsatzdienst nach

Neuorganisation der Abteilung Technik                                             rd.   1.900 Std.

 

3.      Umstellung des 12 Stundendienstes für eine Funktion

in der Leitstelle auf 24-stündigen Wachwechseldienst                    rd.   1.500 Std.

 

4.      Ausdünnung von Fortbildungsmaßnahmen                                       rd.   1.200 Std.

 

5.      Aufgabe der planmäßigen Besetzung eines zweiten

KTW nachts durch die Berufsfeuerwehr                                             rd.   5.200 Std.

 

6.      Verzicht auf die 30-stündige rettungsdienstliche Fort-

bildung für Kollegen, die das 55. Lebensjahr vollendet

haben                                                                                                     rd.      600 Std.

 

 

 

 

7.      Absenkung der Anzahl der täglich vorzuhaltenden

Verfüger, um die täglich vorzuhaltenden Funktionen

bei Ausfällen besetzen zu können                                                      rd.      365 Std.

 

                                                                                                                rd. 13.265 Std.

 

 

Bei Umsetzung der geplanten arbeitszeitreduzierenden Maßnahmen kann die Anzahl der Neueinstellungen von 16 auf 9 Brandmeister (13.265 Stundeneinsparung dividiert durch durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit eines Feuerwehrbeamten von 1.730 Stunden = rd. 7) gekürzt werden.

 

 

  1. Stellenhebungen für die qualifizierte Besetzung der Funktion im Einsatzdienst

 

Aufgrund der Arbeitszeitverkürzung müssen zur Sicherung des Ausfallfaktors für die qualifizierte Besetzung der Funktionen Staffel, Gruppen- und Zugführer im Einsatzdienst die nachstehenden Führungsfortbildungen erfolgen, die folgende Stellenanhebungen bedingen:

 

 

Funktion/Besoldungsgruppe                Anhebung      Anzahl        finanzieller

                                                                                                                      Aufwand

 

Truppführer/Transportführer            A 7m         A 8m           4                    6.800,- Euro

Staffelführer/Angriffstruppführer     A 7m         A 8m           4                    6.800,- Euro

Gruppenführer                                  A 8m         A 9m           2                    6.000,- Euro

stellvertretender WAF                     A 9m         A 9m3          1                    4.400,- Euro

Zugführer                                           A 9m         A 10g          1                   4.100,- Euro

                                                                                                                      28.100,- Euro

 

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Finanzierung des Verwaltungsvorschlages fallen folgende zusätzliche Personalausgaben an:

 

1.                  Angeordnete Mehrarbeit

 

Anzahl der Stunden multipliziert mit dem gemittelten Stundensatz nach Mehrarbeitsvergütung                                                            =    266.070,- Euro

(21.000 Stunden x 12,67 Euro Stundensatz)

 

 

 

            2.         Gehaltskosten für die Neueinstellungen                           =   376.200,- Euro

                        (9 Brandmeister mit der Besoldungsgruppe A 7

                          einschließlich Versorgung)

 

            3.         Beförderungen aufgrund der notwendigen                       =     28.100,- Euro

                        Stellenanhebungen                         

 

                                                           Gesamtkosten für die

                                                           Arbeitszeitverkürzung                 =  670.370,- Euro

 

 

Im Modelljahr 2007 werden für die angeordneten Überstunden Vergütungen in Höhe von 363.790, Euro gezahlt werden müssen, so dass die effektive Personalkostenerhöhung der Folgejahre bei jährlich 306.580,- Euro liegt.

 

Sollte diese Kombilösung nicht umgesetzt werden, so bleibt nur die Möglichkeit, 28 Brandmeister mit einem jährlichen Gehaltskostenvolumen in Höhe von 1.170.400,- Euro einzustellen, wenn der brandschutztechnische und rettungsdienstliche Standard gehalten werden soll.

 

 

 

Durch den aufgezeigten Verwaltungsvorschlag kann eine den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben entsprechende Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie – Feuerwehr – (AZVO-Feu) erfolgen und deren finanzielle Auswirkungen nachhaltig begrenzt werden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Neue Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 

 

 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

X

 Personalkosten

642.270, Euro

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

363.790,- Euro

642.270,- Euro

670.370,- Euro

670.370,- Euro

670.370,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

363.790,- Euro

642.270,- Euro

670.370,-Euro

670.370,- Euro

670.370,- Euro

 

 

 

 

  4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kreditaufnahme

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 

 

 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   5. Personelle Auswirkungen

X

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

9 NN-Stellen

A 7

376.200,-

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

12

A 7 – A 9m

A 8 – A 10g

28.100,-

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

21.000 Stunden

A 7 – A 14

266.070,-

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

670.370,- Euro

 

 

 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

20.11.2007 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen