Beschlussvorlage - 0317/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan der InnenentwicklungBebauungsplan Nr. 7/07 (594) - Wohnen "Am Schellbrink" -a) Einleitung des Verfahrens nach § 2 Abs.1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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14.11.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/07 (594) – Am Schellbrink – gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 13 a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hagen Hohenlimburg südlich der
Straßen Alte Heerstraße und Am Schellbrink und umfasst die Flurstücke Gemarkung
Hohenlimburg, Flur 12, Flurstücke 148 und 152 teilw., 153, 155, 156, 158, 159,
805, 164 bis 173 und 356 teilw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben genannte
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil
des Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt soll die Offenlegung des Planes im Sommer 2008
erfolgen.
Sachverhalt
KURZFASSUNG
Eine Kurzfassung ist aufgrund der Kürze der Begründung nicht
erforderlich.
BEGRÜNDUNG
Die Fläche ist im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als Wohnbaufläche dargestellt. Es
handelt sich um Grabelandflächen, die aufgrund unzureichender Erschließung
bisher nicht baulich genutzt wurden.
In den letzten Jahren wurden für den Bereich
mehrere Bauvoranfragen gestellt, die bis auf einen Antrag, u.a. aufgrund
fehlender Erschließung negativ beschieden wurden.
Durch die Fortschreibung des Baugesetzbuches in
dem u.a. die Förderung der Innenentwicklung erklärtes Ziel ist, gibt es für
diesen Bereich die Möglichkeit einen Bebauungsplan der Innenentwicklung zu
erstellen, der für die Entwicklung im Bestand ein vereinfachtes Verfahren
vorsieht.
Bereits in den Randbereichen in der Straße Im Ölm
und Am Schellbrink hat sich eine Entwicklung zu Wohnhöfen um die bestehenden
Wendemöglichkeiten vollzogen, die so einen städtebaulich sinnvollen Abschluss
bilden.
Vorgesehen ist die Ergänzung der vorhandenen
Bebauung durch ca. 9 geplante Einfamilienhäuser, die sich auf jeweils 4 und 5
Grundstücken realisieren lassen. Die Erschließung soll jeweils durch eine
Verlängerung der Stichstraßen Am Schellbrink gewährleistet werden. Das Maß der
Nutzung soll sich an der Bebauung in der Umgebung orientieren und die
Festsetzungen im Bebauungsplan einfach gehalten werden.
