Beschlussvorlage - 0947/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturanpassung bei Besoldung und Vergütung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Mechthild Fischer
- Beteiligt:
- VB 1/S Dezentraler Steuerungsdienst; VB2/S - Dezentraler Steuerungsdienst; VB3/S - Dezentraler Steuerungsdienst; VB4/S - Dezentraler Steuerungsdienst; VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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20.11.2007
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2007
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.03.2007
die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Strukturanpassung bei Besoldung und
Vergütung unter Anwendung strengerer Maßstäbe vorzulegen.
Dies sollte durch restriktive Bewertung der Amts-,
Fachbereichs- und Betriebsleitungen sowie der Amtsleitungen geschehen.
Dabei sollten in einem ersten Schritt Neubewertungen
der in den Jahren 2007 – 2009 freiwerdenden Stellen der Führungskräfte vorgenommen
werden.
Die Neubewertungen erfolgen für Beamte/innen unter
Anwendung des KGSt-Gutachtens aus dem Jahr 1970. Es handelt sich um ein
analytisches Stellenbewertungsverfahren. Je nach Punkteergebnis erfolgt die
Stellenausweisung. Die Zuordnung des Punkteergebnisses zu den diversen
Besoldungsgruppen ist durch die KGSt festgelegt worden.
Im Tarifbereich erfolgen die Bewertungen auf der
Grundlage der einschlägigen Tarifverträge. Auszuübende Tätigkeiten werden unter
die tariflichen Tätigkeitsmerkmale subsumiert und führen im Ergebnis zu einer
Festlegung der Stellenbewertung.
Begründung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.03.2007
die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Strukturanpassung bei Besoldung und
Vergütung unter Anwendung strengerer Maßstäbe vorzulegen.
Danach sollten sukzessiv alle Stellen der Amts-,
Fachbereichs- und Betriebsleitungen sowie aller Abteilungsleitungen bei sich
abzeichnenden Veränderungen einer Neubewertung unterzogen werden. In einem
ersten Schritt ist dies nunmehr für die in den Jahren 2007 bis 2009 freigewordenen
bzw. noch freiwerdenden Stellen der vorgenannten Leitungsfunktionen erfolgt.
Es handelt sich dabei um 16 neu zu bewertende Stellen,
bei denen in 14 Fällen zwischenzeitlich die Ergebnisse vorliegen (s. beigefügte
Anlage):
Die Stelle der Intendanz des Theaters Hagen unterliegt
dabei nicht den gängigen Bewertungskriterien der übrigen Stellen bei der Stadt
Hagen, denn die Besetzung erfolgt im Rahmen eines Sondervertrages. Ein solcher
Vertrag wurde bekanntlich inzwischen mit Herrn Hilchenbach in der Nachfolge von
Herrn Friedemann geschlossen.
Insgesamt 4 Stellen von Führungskräften sind bereits
fortgefallen bzw. werden nach Ausscheiden der StelleninhaberInnen fortfallen
können. In 3 weiteren Fällen ist bereits eine Abwertung der Stelle erfolgt bzw.
wird in Kürze eine solche Abwertung erfolgen. Die Nennungen wurden teilweise
bereits zum Stellenplan 2007 vorgelegt und realisiert bzw. werden von der
Verwaltung im Rahmen der Stellenplanberatungen 2008 ff. über die jeweilige Veränderungsliste
aufgegriffen. In einem Fall könnte es bewertungstechnisch zu einer Abwertung
kommen, es sind jedoch erhebliche Strukturveränderungen zu erwarten, so dass
eine Realisierung nicht erfolgt.
In den übrigen Fällen haben die jeweiligen
Vorstandsbereiche unter Einbeziehung der Zentralen Steuerung bzw. des
Vorstandsbereiches 4 aktuelle, neue Bewertungen der Stellen vorgenommen, da die
letzten Bewertungen der Stellen größtenteils Jahre zurück lagen. Berücksichtigt
werden musste hier ein in der Zwischenzeit eingetretener Wandel des
Aufgabenprofils in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Bei der
Überprüfung der Bewertungen wurden neben den aktuellen Aufgabenzuschnitten auch
die tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Bewertungsmerkmale zugrunde
gelegt.
Eine Übersicht der relevanten Stellen ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Auch unter Berücksichtigung dieser qualitativen und
quantitativen Veränderungen in den Aufgabenzuschnitten decken sich im Ergebnis
in allen 5 Fällen die ursprünglichen Bewertungen mit der jetzt erfolgten
Neubewertung. Im Ergebnis und nach Prüfung (u. a. in Quervergleichen) sind die
erfolgten neuen Bewertungen tragfähig und inhaltlich belastbar.
Bei den verbleibenden 2 Stellen kann zum jetzigen
Zeitpunkt aufgrund anstehender Organisationsveränderungen noch keine neue
Bewertung durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird diesen Prozess der zunächst
aufgabenkritischen Betrachtung der Führungsstellen sukzessive über 2009 hinaus
fortsetzen und in den Fällen, wo die Stelle erhalten bleiben wird, restriktive
Neubewertungen vornehmen. Die Ergebnisse werden kontinuierlich in die
Stellenplanverfahren der nächsten Jahre einfließen.
Sobald die Tarifvertragsparteien im Rahmen der
weiteren Konkretisierung des TVöD eine neue Entgeltordnung beschließen, muss
dies die Verwaltung zum Anlass nehmen, das komplette Bewertungsgefüge aller
Stellen aller Beamtinnen und Beamte und aller Tarifbeschäftigten insgesamt zu
überarbeiten. Darin aufgehen wird dann auch die weitere Analyse der
Führungsstellen. Die Ablösung dieser alten Regelungen aus BAT und BMT-G ist zur
Zeit für Ende 2008 avisiert.
Die Stadt Hagen ist aufgrund eines Ratsbeschlusses aus
dem Jahre 1972 an die Anwendung des Bewertungsgutachtens der KGSt aus dem Jahr
1970 gebunden. Es handelt sich dabei um ein analytisches Bewertungsverfahren.
Je nach Punkteergebnis erfolgt die Stellenausweisung.
Die Zuordnung des Punkteergebnisses zu den diversen Besoldungsgruppen ist durch
die KGSt festgelegt worden.
Im Tarifbereich erfolgen die Bewertungen auf der
Grundlage der einschlägigen Tarifverträge. Auszuübende Tätigkeiten werden unter
die tariflichen Tätigkeitsmerkmale subsumiert und führen im Ergebnis zu einer
Festlegung der Stellenbewertung.
Abschließend macht die Verwaltung deutlich, dass im
Vergleich mit anderen Kommunen einer Einwohnerzahl von bis zu 200.000
Einwohnern keine signifikanten Abweichungen hinsichtlich Stellenzahl und
Bewertungsgefüge der Führungsstellen bestehen. Die Vergleichszahlen eines
„kleinen“ Städtevergleiches mit Hagen, Kassel, Hamm und
Mülheim/Ruhr liegen dieser Vorlage als Anlage bei.
Eingeräumt werden muss an dieser Stelle, dass die
unterschiedlichen Werte im Rahmen des interkommunalen Vergleichs aufgrund
jeweils unterschiedlicher Aufbauorganisationen in den einzelnen Kommunen
zustande kommen. Die Aussagefähigkeit im Detail ist insofern begrenzt, spiegelt
jedoch strukturell wider, dass sich das Bewertungsgefüge der Führungsstellen in
Hagen auf „durchschnittlichem“ Niveau befindet.
Letztlich bleibt festzustellen, dass sich bei den
Fällen der Jahre 2007-2009 (Berücksichtigung von 4 Fortfällen und 3 Abwertungen) ein „Realisierungsgrad“
hinsichtlich der Strukturanpassung von rd. 50 % bereits ergeben hat bzw. sich
kurzfristig ergeben wird.
Ein weiterer Aspekt besteht in der Verpflichtung der
Kommunen zur Einhaltung der Stellenobergrenzen. Die Obergrenzen, deren
Rahmenbedingungen in der Stellenobergrenzenverordnung für Gemeinden
niedergelegt sind, verpflichten die Kommune zur Einhaltung eines bestimmten
Stellenumfanges in benannten Besoldungsgruppen.
Die Besoldungsgruppen A 12 BBesG, A 13g BBesG, A 15 BBesG
sowie A 16 BBesG sind mit Obergrenzen belegt.
Eine generelle Abwertung aller Führungsstellen würde
in der Folge zu einer Veränderung des Bewertungsunterbaus führen.
Gerade im Beamtenbereich mit seinen eingeschränkten
Beförderungsmöglichkeiten wäre eine solche Verfahrensweise auch aus
Personalentwicklungsgesichtspunkten kontraproduktiv.
Es liegt im Interesse des Arbeitsgebers, dass sich
Beschäftigte aller Statusgruppen schnell auf die sich ändernde Aufgaben- und
Anforderungslandschaft einstellen können. Dazu gehört auch die Möglichkeit,
Anreize monetärer Art aufzeigen zu können.
Um Kommunen mittel- bis langfristig von
Personalkosten entlasten und damit auch finanzielle Erfolge präsentieren zu
können, ist eine Veränderung bestehender Aufbaustrukturen unabdingbar.
Ein erster Schritt in diese Richtung wird durch das
Projekt MoVe erfolgen. Ziel des Projektes ist die schrittweise Untersuchung
bestehender Strukturen und Abläufe. Eine Möglichkeit der Realisierung von
Sparmaßnahmen könnte die Bildung von Fachbereichen mit dem damit verbundenen
Abbau von Leitungsebenen sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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11,7 kB
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|
2
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(wie Dokument)
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16,2 kB
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20.11.2007 - Personalausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Bericht der
Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Rat der
Stadt verfolgt weiter das Ziel einer langfristigen Absenkung des
Bewertungsniveaus. Der Rat erwartet, dass die bei allen frei werdenden
Stellen durchzuführenden Prüfungen auf Wegfall oder Absenkung des Niveaus
der Stelle nach strengsten Maßstäben vorgenommen werden.
- Durch das
Projekt „Moderne
Verwaltung“ sind erhebliche Veränderungen zur aktuellen
Verwaltungsorganisation zu erwarten.
Das komplette Bewertungsgefüge aller Beamten und
Tarifbeschäftigten wird wegen der neuen Entgeltordnung zum TVöD und eines neuen
Bewertungsgutachtens der KGSt insgesamt zu überarbeiten sein.
Neben der schwierigen finanziellen Situation der
Stadt ist es deshalb auch aus diesem Gründen zwingend notwendig, absolut
restriktiv in diesem Bereich vorzugehen.
22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der
Rat der Stadt verfolgt weiter das Ziel einer langfristigen Absenkung des
Bewertungsniveaus. Der Rat erwartet, dass die bei allen frei werdenden Stellen
durchzuführenden Prüfungen auf Wegfall oder Absenkung des Niveaus der Stelle
nach strengsten Maßstäben vorgenommen werden.
3.
Durch das Projekt "Moderne Verwaltung" sind erhebliche Veränderungen
zur aktuellen Verwaltungsorganisation zu erwarten. Das komplette
Bewertungsgefüge aller Beamten und Tarifbeschäftigten wird wegen der neuen
Entgeltordnung zum TVöD und eines neuen Bewertungsgutachtens der KGSt insgesamt
zu überarbeiten sein. Neben der schwierigen finanziellen Situation der Stadt
ist es deshalb auch aus diesen Gründen zwingend notwendig, absolut restriktiv
in diesem Bereich vorzugehen.
Die Vorlage wird insofern mit Wirkung vom 14.12.2007 realisiert.
13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der
Rat der Stadt verfolgt weiter das Ziel einer langfristigen Absenkung des
Bewertungsniveaus. Der Rat erwartet, dass die bei allen frei werdenden Stellen
durchzuführenden Prüfungen auf Wegfall oder Absenkung des Niveaus der Stelle
nach strengsten Maßstäben vorgenommen werden.
3.
Durch das Projekt "Moderne Verwaltung" sind erhebliche Veränderungen
zur aktuellen Verwaltungsorganisation zu erwarten. Das komplette
Bewertungsgefüge aller Beamten und Tarifbeschäftigten wird wegen der neuen
Entgeltordnung zum TVöD und eines neuen Bewertungsgutachtens der KGSt insgesamt
zu überarbeiten sein. Neben der schwierigen finanziellen Situation der Stadt
ist es deshalb auch aus diesen Gründen zwingend notwendig, absolut restriktiv
in diesem Bereich vorzugehen.
Die Vorlage wird insofern mit Wirkung vom 14.12.2007 realisiert.
|
Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |