Beschlussvorlage - 0885/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

die zuletzt für 15 Monate befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet einzurichten.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 25.05.2005 wurden zunächst befristet für ein Jahr fünf zusätzliche Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie eine zusätzliche Stelle in der Bußgeldstelle eingerichtet. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass der erreichte Sicherheitsstandard in dem Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere die weitgehende Sicherung der Hilfsfristen der Feuerwehr, gewährleistet werden kann und gleichzeitig genügend Parkraum zur Verfügung steht.

Die Befristung wurde durch Ratsbeschluss vom 09.11.2006 um weitere 15 Monate verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine genaue Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen vorgelegt und die Langzeiterfolge aufgelistet werden.

Gegenüber dem Vergleichsjahr 2003 waren 2006 (nach Abzug der Personalkosten) Mehreinnahmen in Höhe von  ca. 550.000 Euro zu verzeichnen. Für das Jahr 2007 wird mit Mehreinnahmen von ca. 400.000 Euro gerechnet.

In einigen Teilen der Stadt behinderten Falschparker den Brandschutz- und Rettungsdienst. Hier konnte durch verstärkte Überwachung eine Reduzierung der Verstöße um bis zu 50 % erreicht werden.

Da die Vorgaben des Ratsbeschlusses erfüllt werden, wird vorgeschlagen, diese Stellen auf Dauer einzurichten.

 

 

Begründung

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 25.05.2005 (Vorlage 0256/2005) wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst befristet für ein Jahr fünf zusätzliche Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie eine zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle einzurichten, die zusätzlichen Kräfte dahingehend zu qualifizieren, dass sie andere Ordnungswidrigkeiten vor Ort feststellen und ahnden können sowie nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

Der gewünschte Bericht wurde in der Sitzung des Rates am 09.11.2006 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Befristung der zusätzlichen Stellen für weitere 15 Monate zu verlängern und bis zu diesem Zeitpunkt genaue Zahlen sowie eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen vorzulegen. Dies betrifft auch eine Auflistung von möglichen Langzeiterfolgen.

 

Durch den Einsatz der zusätzlichen Kräfte konnte weitgehend sichergestellt werden, dass nicht nur genügend Parkraum zur Verfügung steht, sondern Verkehrsgefährdungen durch Falschparken insbesondere an Gefahrenstellen unterbunden werden.

 

Gerade in einigen Bereichen der Stadt werden die Einsätze der Feuerwehr durch Falschparker so stark behindert, so dass die Hilfsfrist von 9,5 Minuten nicht eingehalten werden kann. Dies wurde im Dezember 2004 durch einen Fahrversuch eines Löschzuges der Feuerwehr im Bereich Arndtstr. / Lützowstr., an der auch Vertreter von Politik und Medien teilnahmen,  eindrucksvoll demonstriert. Durch die Einrichtung der zusätzlichen Stellen konnte eine Konzeption entwickelt werden, die die Zufahrtsmöglichkeiten der Rettungsfahrzeuge unter Einhaltung der Hilfsfristen soweit wie möglich gewährleistet. Schwerpunkt bildet eine regelmäßige Überwachung in den Abend- und Nachtstunden, sowie an den Wochenenden und zwar in Teilen von Wehringhausen, Altenhagen und Hohenlimburg sowie im unteren Rembergviertel (Beschluss Stadtentwicklungsausschuss vom 13.09.2005).

 

Die verstärkte Überwachung zur Unterstützung des Brandschutz- und Rettungsdienstes hat zu deutlich messbaren Erfolgen geführt. Die Entwicklung war allerdings in den verschiedenen Bezirken unterschiedlich. In Altenhagen und im Bereich des unteren Rembergs reduzierten sich die Verstöße auf ca. 50 % gegenüber 2005, in Wehringhausen allerdings nur auf 75 %.

Ein Abbruch der Überwachungstätigkeit würde den bisher erreichten Erfolg innerhalb kürzester Zeit zunichte machen.

 

Vorrangig überwacht  wurde auch das Parken in der Fußgängerzone, in Kreuzungsbereichen und auf Bürgersteigen sowie die Erweiterung des Bewohnerparkens in der Hagener City (Bewohnerparkzone C).

 

Die Überwachungskräfte wurden zusätzlich geschult, Verstöße nach der Gebietsordnung, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem Landeshundegesetz sowie der Abfallsatzung feststellen und ahnden zu können. Dies kann jedoch nur im Rahmen der Hauptaufgabe, der Überwachung des ruhenden Verkehrs, erfolgen.

 

Neben den genannten Aspekten der Sicherheit sind auch die Belange der Wirtschaftlichkeit geprüft worden. Als Nebeneffekt der verbesserten Verkehrssicherheit ist auch eine Einnahmesteigerung zu verzeichnen, die die Personalkosten deutlich übersteigt.

 

Im Vergleichsjahr 2003 wurden durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs Einnahmen im Höhe von 1.009.000 € erzielt. Nach Bewilligung der zusätzlichen Stellen stiegen die Einnahmen im Jahr 2006 auf 1.779.000 €. Nach Abzug der Personalkosten in Höhe von 227.000 € also eine Einnahmesteigerung von über 500.000 € . Diese Entwicklung setzte sich im Jahr 2007 fort.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überwachung ruhender Verkehr 32-M02-1

 

Mon.

2003

 

2006

 

2007

 

Jan

      82.012,00 €

 

    177.787,00 €

 

    137.020,90 €

 

Feb

    111.978,50 €

 

    135.032,75 €

 

    133.812,49 €

 

Mrz

      93.794,50 €

 

    152.152,00 €

 

    174.933,50 €

 

Apr

      54.165,50 €

 

    134.590,00 €

 

    102.500,85 €

 

Mai

    103.131,00 €

 

    149.920,00 €

 

    139.470,00 €

 

Jun

      90.349,00 €

 

    150.495,00 €

 

    141.096,00 €

 

Jul

      91.465,50 €

 

    138.573,00 €

 

    120.347,00 €

 

Aug

      66.104,00 €

 

    128.000,00 €

 

    110.772,00 €

 

Sep

      57.701,00 €

 

    157.363,00 €

 

    132.494,00 €

Hochrechnung

Okt

      87.116,00 €

 

    158.166,00 €

 

    132.494,00 €

Hochrechnung

Nov

      95.037,40 €

 

    166.262,90 €

 

    132.494,00 €

Hochrechnung

Dez

      76.474,50 €

 

    131.214,50 €

 

    132.494,00 €

Hochrechnung

 

 1.009.328,90 €

 

 1.779.556,15 €

 

 1.598.928,74 €

 

- Personalkosten

 

    227.000,00 €

 

    227.000,00 €

 

 

 

 

 1.552.556,15 €

 

 1.362.928,74 €

 

 

 

Um auch zukünftig den erreichten Sicherheitsstandard in dem Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere die weitgehende Sicherung der Hilfsfristen der Feuerwehr, gewährleisten zu können, sollten die zunächst für 1 Jahr befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet eingerichtet werden. Die durch diese Stellen zu erzielenden Einnahmen würden die Personalkosten übersteigen.

 

 

 

 

 

Bereits das Gutachten des Instituts für Verwaltungswissenschaften e.V zur „Beurteilung der Aufgabenwahrnehmung“ im Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen der Stadt Hagen vom 28.07.2003 trifft im Abschnitt „Wirkungszusammenhang Kontrollen-Einnahmen“ u.a. folgende Feststellung:

 

„Der vorhandene Überwachungsdruck reicht nicht aus, um  Praktiken des nicht legalen Parkens im gewünschten Maße zu verhindern. … Werden die Kontrollen intensiviert, so steigen die Anzahl der festgestellten Rechtsverstöße und damit die Einnahmen zunächst einmal an. Auf Sicht führen jedoch verstärkte Kontrollen zu weniger Rechtsverstößen und damit weniger Einnahmen. … Jedes Gerede von „Abzocke“ ist deshalb fehl am Platze. Die Stadt Hagen muss ihre Einnahmepotentiale voll ausschöpfen, damit sie im Interesse ihrer Bürger und ihrer Zukunftsfähigkeit wieder finanziell handlungsfähig wird.“

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 


 

3. Mittelbedarf

X

 Einnahmen

ca. 379.000

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

X

 Personalkosten

227.000

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

1120.260.0020.4

303.200

303.200

303.200

303.200

303.200

1120.260.0010.8

75.800

75.800

75.800

75.800

75.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

1120.400.0000.8

227.000

227.000

227.000

227.000

227.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 



4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

X

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

  5

VII/VIb

unbefristet

intern

  186.500

 

  1

Vc

unbefristet

intern

    40.500

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

   227.000

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.10.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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24.10.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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30.10.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.11.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

die zuletzt für 15 Monate befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet einzurichten.

 

Zu 1.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Zu 2.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 5

Dagegen:

 6

Enthaltungen:

 1

 

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21.11.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

die zuletzt für 15 Monate befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet einzurichten.

 

Ergänzung:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen zu beschließen, dass alle jetzt – auch für die Zukunft - unbefristet einzustellenden Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs Verstöße nach der Gebietsordnung, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem Landeshundegesetz sowie der Abfallsatzung gleichrangig zur Überwachung des ruhenden Verkehrs feststellen und ahnden.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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11.12.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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24.01.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die zuletzt für 15 Monate befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet einzurichten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 2

Dagegen:

 16

Enthaltungen:

 1

 

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die zuletzt auf 15 Monate befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII / VIIb) sowie die zusätzliche Stelle der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle um drei weitere Jahre zu verlängern.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs auch dazu eingesetzt, Verstöße nach der Gebietsordnung, dem Kreislaufwirtschafts- und dem Abfallgesetz, dem Landeshundegesetz sowie der Abfallsatzung zu ahnden.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0

 

3. Rechtzeitig vor Ablauf der dreijährigen Verlängerung berichtet die Verwaltung erneut über die Entwicklung und Verteilung des Bußgeldaufkommens.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

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06.02.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,  die zuletzt auf  15 Monate befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle um drei weitere Jahre zu verlängern.
  2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs auch dazu eingesetzt, Verstöße nach der Gebietsordnung, dem Kreislaufswirtschafts- und dem Abfallgesetz, dem Landeshundegesetz sowie der Abfallsatzung zu ahnden.
  3. Rechtzeitig vor Ablauf der dreijährigen Verlängerung berichtet die Verwaltung erneut über die Entwicklung und Verteilung des Bußgeldaufkommens.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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07.02.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

     2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die zuletzt auf 15 Monate befristeten fünf       zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII /          VIIb) sowie die zusätzliche Stelle der Sachbearbeitung (Vc) der            Bußgeldstelle um drei weitere Jahre zu verlängern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

     3.    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden neben der Überwachung des     ruhenden Verkehrs auch dazu eingesetzt, Verstöße nach der       Gebietsordnung, dem Kreislaufwirtschafts- und dem Abfallgesetz, dem            Landeshundegesetz sowie der Abfallsatzung zu ahnden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

     4.    Rechtzeitig vor Ablauf der dreijährigen Verlängerung berichtet die        Verwaltung erneut über die Entwicklung und Verteilung des Bußgeldaufkommens.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen