Beschlussvorlage - 1183/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 16/77 (322) -Grünzug Hamecke-4. Änderung (gemäß § 13 BauGB)hier:a) Einleitung des 4. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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28.11.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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02.09.2008
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 4. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 16/77 (322) –Grünzug Hamecke.
Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich des 4. Änderungsverfahrens - umfasst den Bereich zwischen Alexanderstraße, Freiligrathstraße, der südlichen Bebauung an der Hameckestraße und dem Sportplatz im westlichen Bereich des Freizeitparks Hamecke (Flurstücke 375, 376, und 377, Flur 5, Gemarkung Eckesey).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits– und Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung vom 26.11.2007 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Satzungsbeschluss wird für Mitte/Ende 2008 angestrebt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit
dem Bebauungsplanänderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
–insbesondere im Hinblick auf die Verteilung großflächigen Einzelhandels
im Stadtgebiet Hagen– im Bereich des ehemaligen Wal*Mart an der
Freiligrathstraße geschaffen werden.
Hintergrund
ist das Ansiedlungsbegehren für einen großflächigen
Lebensmittel–Vollsortimenter mit gehobener Ausstattung und für einen
großflächigen Elektro–/Elektronik Einzelhandel (Media–Markt).
Begründung
Im
Zusammenhang mit dem Rückzug des "Wal*Mart" - Konzerns vom deutschen
Markt hat der übernehmende "Metro" - Konzern die Schließung der
"Wal*mart" Filiale in Hagen, Freiligrathstraße 51, beschlossen und
Mitte des Jahres 2007 durchgeführt.
Es
gibt als Nachfolgenutzung im bestehenden Gebäude aktuell das
Ansiedlungsbegehren für einen großflächigen Lebensmittel–Vollsortimenter
der EDEKA–Gruppe mit gehobener Ausstattung und einen großflächigen
Elektro–/Elektronik Einzelhandel (Media–Markt).
Im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist diese Fläche als
Sonderbaufläche für großflächige Einzelhandelsbetriebe dargestellt.
Das
in Rede stehende Betriebsgelände mit dem bestehenden Geschäftsgebäude zwischen
Alexanderstraße, Freiligrathstraße, der südlichen Bebauung an der Hameckestraße
und dem Sportplatz im westlichen Bereich des Freizeitparks Hamecke liegt im
Geltungsbereich des seit dem 29.07.1987 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr.
16/77 (322) –Grünzug Hamecke–.
Der
Bebauungsplan setzt für diesen Bereich
"SO; II (Geschosse); GRZ 0,3; GFZ 0,6 (als Höchstmaß); geschlossene
Bauweise; Einschrieb: SB–Warenhaus" und im nördlichen und östlichen
Randbereich "öffentliche Grünfläche" fest. Im nordwestlichen
Randbereich existiert eine Belastungsfläche mit einem "Leitungsrecht
zugunsten der Stadt Hagen (Stadtentwässerung)".
Die
nutzungsregelnden Festsetzungen dieses Bebauungsplans reichen nicht aus, um
eine zukunftsorientierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, hier
insbesondere der großflächigen Einzelhandelsentwicklung vor dem Hintergrund des
gesamtstädtischen Konzepts (Einzelhandelskonzept), vornehmen zu können.
Eine
konkrete Definition der Nutzung auf der als Sonderbaufläche ausgewiesenen
Fläche liegt nur als nachrichtlicher „Einschrieb“ –"SB-Warenhaus"–
auf dem Satzungsplan (ohne
Konkretisierung durch eine Sortimentsliste) vor.
Ein
SB–Warenhaus ist hinsichtlich Art und Umfang der Sortimente nach der
Tragfähigkeit der Bevölkerung im Versorgungsbereich und hinsichtlich der
zentrenrelevanten Randsortimente an der räumlich/funktionalen Zuordnung zum
richtigen Siedlungsschwerpunkt zu beurteilen.
Die
Sortimentszusammenstellung für ein SB–Warenhaus wird unterteilt in
nahversorgungsrelevantes Kernsortiment, nicht zentrenrelevantes Kernsortiment
und zentrenrelevantes Sortiment (bzw. Nahversorgungsrelevante Sortimente,
zentrenrelevante Sortimente (ohne räumliche Differenzierung), zentrenrelevante
Sortimente (räumliche Differenzierung) nicht zentrenrelevante Sortimente (Regionales
Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche,
Fortschreibung 2007)).
Die
Zuordnung eines SB–Warenhauses zu Zentren bzw. Siedlungsschwerpunkten
wird durch eine Anlage "Wichtiger Hinweis" zur Sortimentsliste
definiert (s. Anlage 1, Sortimentsliste für SB–Warenhäuser der Bezirksregierung
Arnsberg (Stand 04/99)).
Um
den Begehrlichkeiten des Marktes nach immer neuen Standorten für großflächigen
Einzelhandel in Hagen qualifiziert bzw. gemäß dem in der Aufstellung
befindlichen Einzelhandelskonzept begegnen zu können, soll die konkrete
Nachfolgenutzung (Bestandsschutz der Nutzung lt. Bebauungsplan) auf der Basis der
Sortimente eines SB–Warenhauses unter Berücksichtigung der
Zentrenrelevanz der Sortimente festgeschrieben werden.
Dies
erfordert unter Beibehaltung dieses Standortes/Sondergebietes für den
großflächigen Einzelhandel die Konkretisierung/Festsetzung einer
Sortimentsstruktur unter Berücksichtigung der Ziele des künftigen Einzelhandelskonzepts
der Stadt Hagen.
Die
Grundzüge der Planung –"Sondergebiet für den großflächigen
Einzelhandel"– werden durch die Änderung / Konkretisierung des
Warensortiments nicht berührt. Das Verfahren kann daher gemäß § 13 BauGB
durchgeführt werden.
Hinweis:
Weitergehende
Ausführungen/Erläuterungen und Hinweise zum Bebauungsplanverfahren sind der
Begründung zur 4. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16/77 (322)
–Grünzug Hamecke– vom 26.11.2007, die als Anlage 2 Bestandteil
dieser Vorlage ist, zu entnehmen.
Anlagen:
Anlage
1
Sortimentsliste
für SB–Warenhäuser der Bezirksregierung Arnsberg (Stand 04/99)
Anlage
2:
Begründung
zur 4. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16/77 (322)
–Grünzug Hamecke–. vom 26.11.2007
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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359,9 kB
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