Beschlussvorlage - 1150/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Durchführung des beschriebenen Planungsverfahrens für die Maßnahme „Volmeblick“ wird zugestimmt. Die Finanzierung soll mit Mitteln des Stadtumbau West erfolgen.

 

Umsetzung im Januar 2008

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Um für die Maßnahme B.4 „Volmeblick“ zu Entwürfen zu gelangen, nach denen in 2008 die Ausführung der Maßnahme mit Priorität 1 erfolgen kann, wird ein Planungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung vorgeschlagen, zu dessen Modalitäten mit dieser Vorlage das Einverständnis eingeholt werden soll.

 

 

Begründung

 

Anlass

Der Maßnahmenbereich B.4  Fußgängerbrücke über die Volme mit Anbindung Wippermanngelände und Herrichtung des Grundstückes am Volmeknie als gewässernaher Freiraum („Volmeblick“) wurde am 30.08.2007 vom Rat der Stadt als Maßnahme der 1. Priorität beschlossen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme soll Ende 2008 begonnen werden. Die dafür erforderlichen Mittelanmeldungen sind erfolgt. Da für diesen Maßnahmenbereich bisher nur eine Grobkonzeption auf Grundlage des beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vorliegt, ist im nächsten Schritt ein Entwurf zu erarbeiten, der Grundlage sein wird für die weitere Durchführungsplanung, Kostenermittlung und Ausschreibung der Maßnahme.

 

Verfahren

Die im gesamten Stadtumbauprozess bewährte frühzeitige Einbindung und Beteiligung von Bürgern und Politikern soll für diesen Maßnahmenbereich, der für Eilpe eine Art Leitprojekt darstellt, insbesondere erfolgen. Um für diesen herausragenden Ort zu einem hochwertigen Ergebnis zu kommen, sollen im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung vier qualifizierte Büros parallel Vorentwürfe sowohl für den Neubau der Fußgängerbrücke als auch für die beiden Anlandungsflächen beiderseits der Volme entwickeln einschließlich der Ufergestaltung. Dabei kommt dem „Brückenkopf“ an der Eilper Straße besondere Bedeutung als Stadtplatz zu. An die Gestaltung des gesamten Bereiches und des Bauwerks sind hohe Ansprüche zu stellen.

 

Aus diesem Grund und wegen der interdisziplinären Aufgabenstellung ist bei der Mehrfachbeauftragung vorgesehen, zwei von den vier Büros nach dem Schwerpunkt des konstruktiven Ingenieurbaus (Brückenbauer) für die Bearbeitung auszuwählen und die beiden anderen Büros nach dem Schwerpunkt Architektur / Landschaftsarchitektur mit der Verpflichtung, ihre Projektpartner aus der jeweils anderen Disziplin zu benennen. Sowohl die Auslobung als auch die Verfahrensbetreuung erfolgt verwaltungsintern ebenfalls interdisziplinär durch die beiden Fachbereiche.

 

Das Auswahlgremium setzt sich aus zwei externen Fachpreisrichtern jeder Disziplin zusammen, wobei einer der externen Fachpreisrichter den Vorsitz übernehmen soll, sowie aus einem Mitglied des Forum StadtBauKultur Hagen und Herrn Thomas Grothe. Als Sachpreisrichter werden Herr Asbeck (Vertreter: Herr Jörg Meier) und Herr Wölm (Vertreter: Herr Dr. Lemme) vorgeschlagen. Als beratende Mitglieder des Auswahlgremiums sind auf Verwaltungsseite Herr Jeckle, Frau Roth und Frau Vogeler vorgesehen.

 

Zeitablauf

Der Zeitablauf ist von einer in 2008 vorgesehenen Durchführung der Maßnahme rückgerechnet.

Bis Ende 2007 erfolgen die Erarbeitung des Auslobungstextes und die Aufforderung der vier Büros.

Anfang Januar 2008 startet die Auslobung mit einem Kolloquium. Als Bearbeitungszeit sind 4 Wochen vorgesehen, so dass das Auswahlgremium Ende Januar / Anfang Februar 2008 tagen wird.

 

Nach erfolgter Auswahl des bestgeeigneten Entwurfes durch das Auswahlgremium zum Abschluss des Planungsverfahrens, Vorstellung der Planung in der Politik und der Öffentlichkeit sowie Beschluss in den zuständigen politischen Gremien, Erarbeitung der Ausführungsplanung, Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sowie Vergabe und Beauftragung, ist ein Baubeginn Ende 2008 beabsichtigt.

 

Finanzierung

Für die Durchführung des beschriebenen Planungsverfahrens entstehen Kosten nach HOAI in Höhe von 46.500,-€ (in erster Linie Bearbeitungshonorare).

 

Die Durchführung dieses Planungsverfahrens ist als Planungsleistung zur Vorbereitung der Umsetzung einer konkreten Maßnahme förderfähig mit Stadtumbaumitteln (Landeszuschuss 80%). Der Eigenanteil der Stadt beträgt 9.300,-€. Ein Förderantrag wird im Rahmen der Umschichtungen von nicht verplanten Mitteln des 1. Bauabschnitts für 2008 gestellt im Zusammenhang mit der Beantragung der Gesamtmaßnahme B.4 „Volmeblick“. Das Projekt wird in den ersten Bauabschnitt vorgezogen.

 

Diese Maßnahmenstruktur (= Zuwendungszweck in dem genehmigten Bewilligungsbescheid) wird kurzfristig bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt und ist positiv vorbesprochen worden.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 

 

 

3. Mittelbedarf

 x

 Einnahmen

37.200

 EUR

 x

 Sachkosten

46.500

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

6150.361.1420.x

37.200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

6150.950.1420.9

46.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

9.300

 

 

 

 

 

 

 

 

  4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kreditaufnahme

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 

 

 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 x

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.11.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Durchführung des beschriebenen Planungsverfahrens für die Maßnahme „Volmeblick“ wird zugestimmt. Jedoch werden für die Mehrfachbeauftragung lediglich zwei Büros mit der Planung betraut. Die Finanzierung soll mit Mitteln des Stadtumbau West erfolgen.

 

Umsetzung im Januar 2008

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

 

 

Zusatzbeschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bittet die Verwaltung, die im Protokoll genannten Punkte zur Wegeplanung zu berücksichtigen und diese vorrangig im Frühjahr vorzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

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11.12.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Durchführung des beschriebenen Planungsverfahrens für die Maßnahme „Volmeblick“ wird zugestimmt. Jedoch werden für die Mehrfachbeauftragung lediglich zwei Büros mit der Planung beauftragt. Die Finanzierung soll mit Mitteln des Stadtumbau West erfolgen.

 

Umsetzung im Januar 2008

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen