Beschlussvorlage - 1142/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) - Sport- und Freizeitbad Ischeland - hier: a) Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belangeb) Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.12.2007
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.12.2007
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.12.2007
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2007
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im
Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage gemäß § 1 Abs. 7
BauGB.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die erneute
öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal aufgehängten Entwurfes des
Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland –
nebst der Begründung vom 22.11.2007 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass Stellungnahmen
nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben
werden können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB.
4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die
Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf drei Wochen verkürzt werden
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das Freibadgelände
Ischeland und die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den
Teilanschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der
Houbenstraße.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise die Flurstücke 338 und 340 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen im Geltungsbereich aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach erneuter öffentlicher Auslegung kann
voraussichtlich im 1. Quartal 2007 der Satzungsbeschluss erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ hat
in der Zeit vom 09.07.2007 bis zum 13.08.2007 öffentlich ausgelegen. Die
Entscheidung über die eingegangenen Anregungen wird mit dieser Vorlage
vorbereitet.
Zwischenzeitlich hat die
Bauherrin, die Hagenbad GmbH einen neuen Entwurf zum Sport- und Freizeitbad
erstellen lassen. Um diesen Entwurf zu ermöglichen, wurde eine Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich. Die Änderungen betreffen u.a. die Festsetzung
eines Lärmschutzwalles, eine weitere Grundstückseinfahrt und eine geringfügige
Verschiebung des Bachlaufes. Des Weiteren wurde das Schallgutachten insofern
überarbeitet, als dass es einerseits den neuen Entwurf des Bades beachtet und
andererseits bei Betrachtung der benachbarten Wohnbebauung in der Houbenstraße,
Am Freibad und in der nördlichen Stadionstraße, diese nunmehr als reine
Wohngebiete berücksichtigt werden (zuvor als allgemeine Wohngebiete).
Die Planänderungen und das
neue Schallgutachten (2. Ergänzung) machen eine erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes erforderlich. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme, die nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können, werden auf drei Wochen verkürzt.
Begründung
Zu Beschluss Punkt 1:
Mit Verfügung vom
29.09.2007 hat die Bezirksregierung Arnsberg die FNP-Teiländerung Nr. 85
– Sport- und Freizeitbad Ischeland – genehmigt. Diese wurde mit der
Veröffentlichung am 09.11.2007 rechtswirksam.
Während der öffentlichen Auslegung der 85. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 04.06.2007 bis 04.07.2007 wurden von einem
Bürger Anregungen bezüglich des Bebauungsplanverfahrens vorgebracht, über die
an dieser Stelle entschieden werden
soll.
Der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ hat
in der Zeit vom 09.07.2007 bis zum 13.08.2007 öffentlich ausgelegen. Dabei sind
weitere Anregungen desselben Bürgers und eines weiteren Bürgers eingegangen.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt über die Anregungen gemäß den folgenden Stellungnahmen der
Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander gemäß § 1 Absatz 7 BauGB.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen eines Bürgers vom
03.07.2007, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt G. Kuthe, Rechtsanwälte Bauer,
Lagemann Dahmen & Partner, Elberfelderstraße 45, 58095 Hagen, zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 5/06 (582) anlässlich der öffentlichen Auslegung der 85. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 04.06.2007 bis 04.07.2007:
Folgende
Einwendungen wurden erhoben:
- Verkehrssituation: Durch
den Bau einer neuen Großsporthalle und des neuen Zentralbades würde eine
nicht mehr zu beherrschende, geradezu katastrophale Verkehrssituation
entstehen. Das Ausfahren aus der Grundstückseinfahrt „Am
Sportpark“ sei schwierig und riskant.
- Schadstoffbelastung: Die
Schadstoffbelastung (der Luft) würde für alle Anwohner durch die hohe
Verkehrsbelastung der Straße Am Sportpark weiter ansteigen.
- Lärmbelästigung: Im
Zusammenhang mit der Sporthalle wird bezweifelt, dass einer zusätzlichen
Lärmsituation wirksam begegnet werden könnte.
- Parkplätze: Die Parkplätze
würden nicht ausreichen, was zur Folge hätte, dass die Grundstückseinfahrt
in der Straße „Am Sportpark“ zugeparkt würde.
- Schlussbemerkungen: Durch
die Standortwahl, sowohl das Zentralbad als auch die Großsporthalle
betreffend, käme es infolge einer Ansammlung von Sportanlagen zu hohem
Verkehrsaufkommen und damit zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität
der Anwohner an der Straße „Am Sportpark“.
Zu 1.:
Die Erschließung
des Sport- und Freizeitbades erfolgt über die (südliche) Stadionstraße von der
Straße am Sportpark. Die südliche Stadionstraße dient ausschließlich der Erschließung
öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kindergarten und Sportanlagen. Die
Straße „Am Sportpark“ ist seit den 60er Jahren in einem
Ausbauzustand, dass sie nicht als Anliegerstraße bezeichnet werden kann.
Schon bei den Untersuchungen zum Generalverkehrsplan
von 1966 war der Straßenzug
Eduard-Müller-Str. / Am Sportpark / Alexanderstr. eine wichtige
Verkehrsverbindung. Bei einer Verkehrszählung aus dieser Zeit wurde eine
Querschnittsbelastung von ca. 12.400 Fz/24h ermittelt. 1966 gehörten die
Stadtteile Hohenlimburg, Dahl und Rummenohl noch nicht zu Hagen – der
vollständige Innenstadtring, die A46 und A45 waren noch nicht gebaut.
Bei
der Fortschreibung des Generalverkehrsplanes 1977 wurden von dem Gutachter
KOCKS K.G bei der Analyseberechnung eine Belastung von 12.800 Fz/24h für die
Straße „Am Sportpark“ ermittelt.
Seit
1992 werden die Modellberechnungen von der Stadt Hagen selbst durchgeführt. In
der folgenden Tabelle sind die Belastungsergebnisse für die Straße „Am
Sportpark“ aufgelistet (Jahresdurchschnittswerte):
Jahr
Belastung [Fz/24h]
Bemerkung
1992
13.200
1998
13.600
2000
13.800
2001
13.400
2002
14.100
2003
12.700
In Altenhagen wird das relevante Straßennetz detaillierter dargestellt.
Gewichtung und Lage der Einspeisungspunkte werden dadurch geändert.
2004
12.000
2005
13.400
2006
12.900
Güterverkehrs- und Umlegungsparameter werden geändert.
Im Rahmen der Untersuchung zum Sport- und
Freizeitbad Hagen wurde eine am 22. Juni 2006 eine Verkehrszählung
durchgeführt. Dabei wurden für die Straße „Am Sportpark“ 16.350
Kfz/24h gezählt. Das entspricht 17.260 Pkw-Einheiten.
Die
erfassten Verkehrsstärken der Zählung liegen über den berechneten Umlegungswerten.
Laut Gutachter beruhen die Unterschiede von teilweise über 20% auf der Vereinfachung
des Umlegungsmodells (Lage der Einspeisungspunkte, vereinfachtes Straßennetz)
und widersprechen nicht der Aussagekraft des Modells.
Es ist zu beachten,
dass der 22. Juni 2006, der Tag an dem die Verkehrszählung stattfand, nicht
repräsentativ den Jahresdurchschnittswert wiedergibt, sondern nur eine Momentaufnahme
wiedergibt (Donnerstag vor den Sommerferien). Die oben angegebenen Werte sind
Durchschnittswerte. In der Verkehrszählung sind u. a. die Pkw der Besucher des
vorhandenen Freibades enthalten, das an jenem Wochentag mit 1.113 Besuchern über
der durchschnittlichen Besucherzahl lag (Wochentags ca. 840 Besucher, Wochenendtag
ca. 1.100 Besucher). Laut Prognose des Gutachters würde durch das Sport- und
Freizeitbad bedingt die Verkehrsmenge in der Straße „Am Sportpark“
von Montags bis Freitags von 17.260 Pkw-Einheiten (s. o.) um 578 Pkw-Einheiten
auf 17.838 Pkw-Einheiten in 24 Stunden ansteigen. Das entspricht einer Zunahme
von ca. 3,3 %.
Die Spitzen der
Besucherzahlen des Sport- und Freizeitbades liegen am Wochenende. An vier
Samstagen und vier Sonntagen im Jahr
werden maximal ca. 890 Pkw erwartet, die über die Alexanderstraße und
über die Straße Am Sportpark aufgeteilt anfahren. Andererseits ist am
Wochenende die Verkehrsmenge im Straßenzug
Eduard-Müller-Straße / Am Sportpark / Alexanderstr. wesentlich geringer. Hierzu zieht der Gutachter zum Vergleich eine
Verkehrserhebung der Grundschötteler Straße heran (Mai 2006). Danach entfallen
an Samstagen nur 66 % der an Wochentagen üblichen Verkehrsmenge und an
Sonntagen sogar nur 52 % der wochentags von Montag bis Freitag anfallenden
Verkehrsmenge (15.562 Kfz./24h). Eine weitere Prognose über die Verkehrsmenge
auf der (vergleichbaren) Straße „Am Sportpark“ bezüglich des
Wochenendes erübrigt sich, da die Verkehrsspitzen der Wochentage nicht
übertroffen werden können, auch wenn, wie in diesem Fall, die Spitzen der
Besucherzahlen des Sport- und Freizeitbades am Wochenende liegen. Für den Nachweis
der Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens Am Sportpark / Stadionstraße genügt
die Betrachtung der Spitzenbelastung.
Die
Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens Am Sportpark / Stadionstraße wurde durch
die Planungsgruppe MWM in folgenden Gutachten nachgewiesen: „Sport- und
Freizeitbad in Hagen - Verkehrsuntersuchung“ vom 21.07.2006 und
„Verkehrsuntersuchung Sport- und Freizeitbad im Zusammenhang mit der
Nutzung der bestehenden Ischelandhalle und dem Stadion“ vom 08.05.2007.
Die Situation der
Grundstücksausfahrten der Wohnhäuser der Straße „Am Sportpark“ wird
sich aufgrund der prognostizierten Verkehrsdaten nicht dramatisch
verschlechtern. Wenn durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die
Sichtverhältnisse das Einfädeln in den Verkehr behindern, so kann hier durch
geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden, die jedoch nicht im
Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.
Im Vergleich mit
dem Freibad werden in der Jahresbilanz für das Sport- und Freizeitbad mehr
Besucher erwartet. Insofern sind mehr PKW- Anfahrten über das Jahr verteilt zu
erwarten, jedoch in einem zumutbaren Ausmaß. Es ist dabei zu beachten, dass das
Freibad an Wochenendspitzentagen bis zu 4000 Besucher zählte. Für das
projektierte Sport- und Freizeitbad werden jedoch maximal 3490 Besucher an höchstens
3 Tagen im Jahr prognostiziert. Insofern ist zu erwarten, dass sich die
Belastungen an Spitzentagen verringern und sich die Situation entschärft.
Unter Abwägung der
privaten Belange mit den öffentlichen Belangen wird eine geringfügige Zunahme
des Verkehrs im Jahresmittel auf der Straße „Am Sportpark“ zulasten
ihrer Anwohner in Kauf genommen zugunsten des öffentlichen Interesses an der Einrichtung
eines Sport- und Freizeitbades.
Zu 2.:
Wie zu 1. dargelegt
wird durch das Sport- und Freizeitbad nur eine geringe Verkehrszunahme
erwartet. Eine Erhöhung des Lkw- Verkehrs dagegen wird ausgeschlossen. Die
Befürchtung, die (Luft-)Schadstoffbelastung der Anwohner würde aufgrund der
hohen Verkehrsbelastung, welche das Sport- und Freizeitbad verursachte, deutlich
ansteigen, ist deshalb unbegründet.
Zu 3.:
Die dargelegten
Befürchtungen hinsichtlich der Lärmsituation beziehen sich auf eine neue
Großsporthalle und auf deren Begleitumstände, wie Spielzeiten, Parkplatzleerung
und Fangruppen. Bezüglich des Sport- und Freizeitbades ist es vorgesehen, dass
sich dort nach 22 Uhr keine Besucher mehr aufhalten. Bezüglich des
Parkplatzlärms gilt für diese Einrichtung, dass sich die Besucher über den Tag
verteilen, und die Geräuschemissionen dementsprechend zum Abend immer mehr
abnehmen. Folgende Gutachten stellen die Situation für die Anlage bzw. den
Betrieb des Sport- und Freizeitbades einschließlich des vorgesehenen Parkhauses
dar:
Ing.-Büro
für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Geräusch
– Immissionsschutz – Gutachten zum geplanten Sport- und Freizeitbad
Ischeland, Hagen, 16.08.2006
und
Ergänzung
zum Geräusch – Immissionsschutz – Gutachten zum geplanten Sport-
und Freizeitbad Ischeland – Betrachtungen der Ist- und der
Prognosesituation mit Bezug auf die „Wochenendtage“, Hagen,
21.05.2007
Auch ein Parkhaus
mit 650 Stellplätzen ließe sich verträglich betreiben, was aus den
Geräuschgutachten für die Großsporthalle hervorgeht:
Ing.-Büro
für Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten
zur geplanten Erweiterung der Sporthalle Ischeland, Hagen, 26.09.2006
und
Gutachten – Ergänzung zum
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten Erweiterung der Sporthalle
Ischeland, Hagen, 23.01.2007
Alle genannten Gutachten haben mit dem Bebauungsplan Nr.
5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland – öffentlich
ausgelegen. Hinzu kommt jetzt noch das
Gutachten:
2.
Ergänzung zum Geräusch – Immissionsschutz – Gutachten zum geplanten
Sport- und Freizeitbad Ischeland – mit Bezug auf die neue
Architektenplanung, Hagen, 16.11.2007, welches sich bezüglich der
Verkehrsgeräusche nicht von den vorherigen Gutachten unterscheidet.
Zu 4.:
Der Bebauungsplan
Nr. 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland – setzt eine Baufläche
zur Errichtung eines Parkhauses mit bis zu 650 Pkw- Einstellplätzen fest.
Sollte im Zusammenhang mit dem Sport- und Freizeitbad zunächst ein kleineres
Parkhaus errichtet werden, so kann dieses später für den Bedarf einer
Großsporthalle aufgestockt werden.
Dass das
Stellplatzangebot für die Sporthalle und für das Sport- und Freizeitbad gemeinsam
ausreicht, wird in der „Verkehrsuntersuchung Sport- und Freizeitbad im Zusammenhang
mit der Nutzung der bestehenden Ischelandhalle und dem Stadion“ vom
08.05.2007 dargestellt. Der Bebauungsplan setzt ein Parkhaus mit bis zu 650
PKW- Stellplätze fest, sodass der Bedarf für das Sport- und Freizeitbad an
dieser Stelle vollständig gedeckt werden kann.
Auch für den Fall
einer Erweiterung der Ischeland-Sporthalle oder eines Neubaus mit bis zu 3100
Zuschauern kann der Stellplatzbedarf im Bereich Ischeland nachgewiesen werden.
Dazu hat der Verkehrsgutachter Planungsgruppe MWM ein mögliches Parkraumkonzept
erarbeitet, und zwar im Verkehrsgutachten für die Großsporthalle:
„Stadt Hagen
– Erweiterung Ischelandhalle / Sportpark –
Verkehrsuntersuchung“,
vom 7. März 2007.
In diesem Gutachten
wird von dem Sport- und Freizeitbad als Bestand ausgegangen. Es weist die
Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen unter gewissen Vorraussetzungen für alle
Sporteinrichtungen nach. Dieses Gutachten hat mit dem Bebauungsplan Nr. 5/06
(582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland – öffentlich ausgelegen
und wird erneut ausgelegt.
Eine
Inanspruchnahme des Parkstreifens in der Straße Am Sportpark durch Badbesucher
ist unwahrscheinlich aufgrund der Distanz zum Eingang des Sport- und Freizeitbades
und aufgrund des dort vorhandenen Stellplatzangebotes.
Wenn dennoch durch
widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Grundstückszufahrt blockiert wird,
kann hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden, die jedoch nicht
im Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.
Zu 5.:
Die Verwaltung hat
im Zusammenhang mit der FNP- Teiländerung Nr. 85 zu diesem Punkt bereits
Stellung genommen. Da er es sich auf die Gesamtsituation des Sportparks
Ischeland und auf die Standortwahl für das Sport- und Freizeitbad bezieht, wird
auf diese Stellungnahme verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden. An dieser
Stelle wird ergänzt, dass die Behauptung, die Anwohner der Straße Am Sportpark
und der angrenzenden Wohngebiete hätten in den letzten Jahren weit mehr
Belastungen und Beeinträchtigungen durch das hohe Verkehrsaufkommen aushalten
müssen als andere Einwohner der Stadt, als pauschal und unbegründet zurückgewiesen.
Die o. g. Bedenken
gegen den Ausbau des Ischelandbades zu einem Sport- und Freizeitbad werden von
der Verwaltung nicht geteilt und die Vorwürfe, die Verkehrssituation würde
nicht ausreichend gewürdigt und die Lebensqualität der Anwohner würde sinken,
werden zurückgewiesen.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Namens seines
Mandanten fordert der Rechtsanwalt die Aufstellung eines einheitlichen
Bebauungsplanes für das Sport- und Freizeitbad gemeinsam mit der geplanten Großsporthalle.
Da die Erschließung des Bades über die Stadionstraße verläuft, sei die Planung
des Zentralbades mit der Planung für die Großsporthalle zu koordinieren.
Die Verwaltung hat
die Notwendigkeit erkannt, die Planungen bezüglich der Sporthalle und des
Sport- und Freizeitbades miteinander zu koordinieren, und handelt entsprechend.
In den Geräuschgutachten und Verkehrsgutachten zu den Bebauungsplänen werden
jeweils das benachbarte Projekt sowie die übrigen angrenzenden Sportanlagen
berücksichtigt. Dazu ist es aber nicht erforderlich, einen einzigen gemeinsamen
Bebauungsplan zu erstellen.
Die
Verkehrsgutachten und Geräuschgutachten zum Sport- und Freizeitbad Ischeland
berücksichtigen das Stadion und die bestehende Ischelandsporthalle mit z. Z. 1.700
Zuschauerplätzen. Das Verkehrsgutachten und die Geräuschgutachten zur
erweiterten oder neu zu bauenden Ischelandsporthalle für 3100 Zuschauer
berücksichtigen das neue Sport- und Freizeitbad Ischeland als Bestand und
ebenfalls das Stadion. Alle genannten Gutachten wurden mit dem
Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt und sind als Anlage Bestandteil der
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/06 – Sport- und Freizeitbad Ischeland
–.
Die
Verkehrssituation am Ischeland wird damit ausreichend gewürdigt.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen eines Bürgers vom
09.08.2007, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt G. Kuthe, Rechtsanwälte Bauer,
Lagemann Dahmen & Partner, Elberfelderstraße 45, 58095 Hagen, zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 5/06 (582) anlässlich der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes in
der Zeit vom 09.07.2007 bis 13.08.2007:
Folgende
Einwendungen wurden erhoben:
- Der Stellplatzbedarf und
das Verkehrskonzept entsprächen nicht den tatsächlichen Begebenheiten. Für
das Sport- und Freizeitbad müssten mehr Stellplätze als bisher geplant
berücksichtigt werden. Der Parkplatzbedarf der Ischelandhalle und des Stadions
wären nur unzureichend berücksichtigt worden.
- Es wäre sinnvoll die
Bebauungsplanverfahren Nr. 5/06 – Sport- und Freizeitbad Ischeland
– und Nr. 10/06 – Sporthalle Ischeland –
zusammenzufassen, um ein gemeinsames Verkehrskonzept zu entwickeln.
- Es wird behauptet,
Überlegungen hinsichtlich eines Sportanlagenmanagements seien
unpraktikabel.
Zu 1.:
Die Planungsgruppe
MWM hat in dem Gutachten „Sport- und Freizeitbad in Hagen -
Verkehrsuntersuchung“ vom 21.07.2006 das Besucherpotential ermittelt.
560.000 Besucher einschließlich Schul- und Vereinsschwimmen werden erwartet.
Das ist im Vergleich zu der im Gutachten zitierten Prognose des
Bundesfachverbandes öffentl. Bäder e. V. eine sehr optimistische Einschätzung.
Danach werden ca. 455.000 Besucher erwartet (ebenfalls mit Schul- und
Vereinschwimmen). Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass die tatsächliche
Besucherzahl in dieser Spannweite von über 100.000 Besuchern liegen wird. Ein
Vergleich mit den bisherigen Besucherzahlen aller Hagener Bäder zeigt, dass die
Annahmen realistisch sind: 2004 wurden in ganz Hagen ca. 530.000 Besucher einschließlich
Schul- und Vereinsschwimmen gezählt. Davon entfielen 57.000 Besucher auf das
Lennebad, das gemäß der neuen Bäderkonzeption erhalten bleiben soll. Auch die
Freibäder Hestert und Hengstey bleiben erhalten. Sie werden weiterhin die
Besucherspitzen an Schönwettertagen auffangen.
Da die Zahl der
Besucher die Prognose nicht übersteigen wird, reicht auch der für das Sport-
und Freizeitbad ermittelte Stellplatzbedarf aus. Das Maximum von 401 benötigten
Stellplätzen wurde für die 8 Wochenendtage des besuchsstärksten Monats
ermittelt. Die Spitzenauslastung des Bades, die 512 Stellplätze erfordert, wird
nur 1- bis 3-mal im Jahr erreicht. Demnach werden an 354 Tagen im Jahr nicht
mehr als 400 Stellplätze benötigt. Alle erforderlichen Stellplätze können im
Parkhaus nachgewiesen werden, welches der Bebauungsplan für maximal 650 Pkw festsetzt.
Die Verteilung der
Besuchergruppen auf Pkw und Umweltverbund (ÖPNV, Fußgänger usw.) im
Verkehrsgutachten ist nachvollziehbar, ebenso die Verteilung des Besucheraufkommens
im Tagesverlauf. Daraus ergibt sich die Verteilung des ermittelten Pkw-
Aufkommens über den Tag.
Die angenommenen
Besetzungsgrade der Pkw beruhen auf Beobachtung bzw. Erfahrung und erscheinen
plausibel. Dass an Spitzentagen von einem höheren Besetzungsgrad ausgegangen
wird ist ebenfalls plausibel und nachvollziehbar. Im Vergleich zu Wochentagen
wird das Bad an Wochenenden verstärkt von Familien besucht. Während Schulkinder
in der Woche das Bad mit dem Schulbus erreichen, werden sie im Familienverband
das Bad am Wochenende per Pkw oder ÖPNV aufsuchen. Ein stärkerer Besucherandrang
am Wochenende löst einen höheren Besetzungsgrad aller Verkehrsmittel aus, da
Verkehrsmittel naturgemäß nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Das gilt
sowohl für den ÖPNV als auch für private Pkw (IV bzw. Individualverkehr).
Daraus folgt dass die Pkw an Wochenendtagen stärker besetzt sind als an
Wochentagen. An Spitzentagen erhöht sich der Besetzungsgrad der Pkw noch einmal,
da sich die Wahrscheinlichkeit zur Gruppenbildung und damit zu Fahrgemeinschaften
erhöht.
Die Besucher
anderer Sporteinrichtungen werden vom Gutachter Planungsgruppe MWM berücksichtigt.
Bei einer Verkehrszählung am 19.11.2006 wurden 598 parkende Pkw aufgrund einer
Veranstaltung in der ausverkauften, bestehenden Ischelandhalle ermittelt. In
der „Verkehrsuntersuchung Sport- und Freizeitbad im Zusammenhang mit der
Nutzung der bestehenden Ischelandhalle und dem Stadion“ vom 08.05.2007
wird der Stellplatzbedarf der Sporthalle entsprechend hoch angesetzt. Mit dem
Parkraumbedarf des Sport- und Freizeitbades (Zentralbad) von 265 Stellplätzen
um 17 Uhr ergibt sich ein Bedarf von 863 Stellplätzen, der mit dem vorgesehenen
Parkhaus zusammen mit den vorhandenen Parkplätzen nachgewiesen werden kann. Bei
dieser Betrachtung wurde eine synergetische Nutzung des Parkraums zu Grunde
gelegt: In der Mittagszeit nutzt das Bad zusätzlichen Parkraum vor der
Sporthalle (Parkplatz), bei Veranstaltungen in der Ischelandhalle am Nachmittag/Abend
wird bereits freigegebener Parkraum des Bades (Parkhaus) mitgenutzt. Durch ein
Sportanlagenmanagement wird geregelt, dass der Beginn eines Spieles an
Samstagen und Sonntagen, welches hohe Zuschauerzahlen erwarten lässt, in der
Ischelandhalle nicht vor 17 Uhr beginnt und dass zeitgleich keine
Veranstaltungen mit zusätzlichem Parkraumbedarf im Stadion stattfinden.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Zu 2.:
Der Bebauungsplan
Nr. 5/06 – Sport- und Freizeitbad Ischeland – setzt ein Parkhaus
für maximal 650 Pkw fest. Demnach bildet der Bebauungsplan Nr. 5/06 die
Möglichkeit, alle für das Zentralbad notwendigen Stellplätze im Plangebiet
nachzuweisen. Der Bebauungsplan Nr. 10/06 – Sporthalle Ischeland –
wird in der Planung ebenfalls den Bau weiterer Stellplatzanlagen für die
Besucher der Sporthalle berücksichtigen. Bei der Planung werden sowohl das
Stadion als auch das Sport- und Freizeitbad zu berücksichtigen sein. Das Gutachten
der Planungsgruppe MWM vom 07.03.2007 berücksichtigt in dem vorgeschlagenen
Parkraumkonzept bzw. Erschließungskonzept alle vorhandenen und geplanten
Sportanlagen. Somit existiert ein gemeinsames Verkehrskonzept für beide
(einzelnen) Bebauungspläne.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Zu 3.:
Die Verwaltung wird
die Einrichtung eines Sportanlagenmanagements durchführen, da alle Sportanlagen
und Flächen, auf die sich das Parkraumkonzept bezieht, im städtischen Besitz
sind. Ausgenommen das Sport- und Freizeitbad selbst, das in Besitz der Hagenbad
GmbH ist, die jedoch der Stadt Hagen untersteht.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung zu den
Anregungen eines Bürgers vom 11.09.2007 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 5/06
(582) anlässlich der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes in der Zeit vom 09.07.2007 bis
13.08.2007:
Der Parkplatz an
der nördlichen Stadionstraße ist nicht für Besucher des Sport- und
Freizeitbades vorgesehen. Über diesen Parkplatz wird teilweise die Anlieferung
erfolgen, z. B. für die Gastronomie und den Saunabereich. Außerdem ist hier
eine Zufahrt für die Feuerwehr zu beachten.
Um eine eindeutige
Regelung zu schaffen, wird im Bebauungsplan folgende Festsetzung getroffen:
Der Eingang zum
Sport- und Freizeitbad ist für Besucher nur an der südöstlichen Grundstücksgrenze
zulässig (Brücke über der geplanten Bachoffenlegung),
Der Anregung wird stattgegeben.
Im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben
folgende Träger öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:
·
Polizeipräsidium
Hagen
·
SEWAG Netze GmbH (Mark E)
·
Hagener Straßenbahn AG
·
Stadtentwässerung Hagen (SEH) Anstalt des
öffentlichen Rechtes
·
Hagener
Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB) vertreten durch Rechtsanwälte Heinemann und
Partner
Der Rat der Stadt Hagen beschließt über die
Anregungen gemäß den folgenden Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1
Absatz 7 BauGB.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen des Polizeipräsidiums Hagen
vom 04.07.2007 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 5/06 (582) anlässlich der
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange in der Zeit vom 26.06.2007 bis
13.08.2007:
Die genannte Lichtsignalanlage an der Stadionstraße, die bei einer
Überschreitung der 350 Stellplätze im Parkhaus erforderlich wird, ist durch den
Bebauungsplan indirekt festgesetzt. Ein Parkhaus im Bebauungsplan mit mehr als
350 Stellplätzen wird erst unter der Bedingung genehmigungsfähig, dass eine
Signalisierung des Verkehrsknotens erfolgt.
Die Anregungen zu den Kriminalpräventivmaßnahmen werden zur Kenntnis
genommen. Ein Beschluss hierüber ist nicht erforderlich, da diese Maßnahmen
nicht im Bebauungsplan geregelt werden.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der SEWAG Netze GmbH vom
08.08.2007, zum Bebauungsplanverfahren Nr. 5/06 (582) anlässlich der
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange in der Zeit vom 26.06.2007 bis
13.08.2007:
Die Anregungen
bezüglich der Versorgungsleitungen werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss
hierüber ist nicht erforderlich, da hiervon die Bauausführung betroffen ist.
Festsetzungen diesbezüglich sind nicht erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der Hagener Straßenbahn AG
vom 28.09.2007, zum Bebauungsplanverfahren Nr. 5/06 (582) anlässlich der
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange in der Zeit vom 26.06.2007 bis
13.08.2007:
Die Anregungen
bezüglich der ÖPNV-Anbindung werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss
hierüber ist nicht erforderlich, da hiervon der Ausbau der Verkehrsflächen
betroffen ist. Festsetzungen diesbezüglich sind nicht erforderlich. Im Rahmen
der detaillierten Ausbauplanung werden die Anregungen beachtet.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der Stadtenwässerung Hagen
(SEH) vom 04.07.2007 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 5/06 (582) anlässlich der
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange in der Zeit vom 26.06.2007 bis
13.08.2007:
Die Anregungen
bezüglich der Gebäudeentwässerung werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss
hierüber ist nicht erforderlich, da hiervon die Bauausführung betroffen ist.
Festsetzungen diesbezüglich sind nicht erforderlich.
Der dritte Punkt
der Anregung bezieht sich auf eine Wegebeziehung aus dem Plangebiet hinaus. Der
betreffende Weg ist entbehrlich und könnte im Zuge der Offenlegung des
Ischelandbaches aufgegeben werden. Daher ist die Festsetzung einer Anbindung
des Weges im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht erforderlich.
Der Anregung wird stattgegeben.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der Hagener
Entsorgungungsbetrieb GmbH (HEB) vom 13.08.2007, vertreten durch Herrn
Rechtsanwalt Pottschmidt, Rechtsanwälte Heinemann & Partner, Postfach
101544, 45015 Essen, zum Bebauungsplanverfahren Nr. 5/06 (582) anlässlich der
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange in der Zeit vom 26.06.2007 bis
13.08.2007:
Bezüglich der
Verlegung der Fernwärmetrasse ist die Abstimmung zwischen HEB und Hagenbad
bereits erfolgt. Für die Fernwärmeleitung wird im Bebauungsplan eine Belastungsfläche
festgesetzt.
Der Anregung wird stattgegeben.
Zu Beschluss Punkt 2:
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB nebst seiner Begründung
vom 22.11.2007. Eine erneute öffentliche Auslegung ist erforderlich, da durch
Änderungen des Entwurfes die Grundzüge der Planung berührt werden.
Die Bauherrin, die
Hagenbad GmbH hat einen neuen Entwurf zum Sport- und Freizeitbad erstellen
lassen. Um diesen Entwurf zu ermöglichen, wurde eine Änderung des Bebauungsplanes
einschließlich seiner Begründung erforderlich.
Außerdem wurden die
Festsetzungen bezüglich der Stellplatzanlage auf das notwendige Maß reduziert,
welches für die Errichtung eines Parkhauses mit 5 Ebenen für 650 PKW - Stellplätze erforderlich ist.
Die Änderungen der
Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes werden im nächsten Kapitel
aufgeführt.
Des Weiteren wurde
das Schallgutachten überarbeitet. Dieses berücksichtigt den neuen Entwurf des
Bades, wodurch sich eine Lärmschutzeinrichtung ergibt. Diese wird als
Kombinationen aus Lärmschutzwall mit einer Lärmschutzwand im Bebauungsplan festgesetzt.
Andererseits wird in dem Gutachten die benachbarte Wohnbebauung in der Houbenstraße,
Am Freibad und in der nördlichen Stadionstraße nunmehr als reine Wohngebiete
(WR) berücksichtigt. Bisher war man von allgemeinen Wohngebieten (WA) ausgegangen.
Die 2. Ergänzung zum
Geräusch – Immissionsschutz – Gutachten zum geplanten Sport- und
Freizeitbad Ischeland – mit Bezug auf die neue Architektenplanung, vom 16.11.2007,
wird als Anlage zur Begründung in der Fassung vom 22.11.2007 Bestandteil des
Bebauungsplanes und mit dem neuen Bebauungsplanentwurf ausgelegt (im gesonderten
Anlagenteil dieser Drucksache enthalten).
Den Änderungen
entsprechend wurde der Landschaftspflegerische Begleitplan überarbeitet. Er
wird nun in der Fassung vom 22.11.2007 Anlage zur Begründung und damit
Bestandteil des Bebauungsplanes und mit dem neuen Bebauungsplanentwurf ausgelegt.
Außerdem werden folgende
Gutachten als Anlage der Begründung zu Bestandteilen des Bebauungsplanes und
mit dem neuen Bebauungsplanentwurf ausgelegt:
Planungsgruppe MWM: Erweiterung
Ischelandhalle / Sportpark – Verkehrsuntersuchung Aachen, den 07.03.2007
und
Ing.-Büro für Akustik
und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Gutachten –
Ergänzung zum Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten Erweiterung der
Sporthalle Ischeland, Bearb.-Nr. 06/200-E1, Hagen, den 23.01.2007
Diese Gutachten
befassen sich mit dem Verkehrs- und Erschließungskonzept zum Sportpark
Ischeland und beziehen neben der Sporthallenerweiterung auch das geplante
Sport- und Feizeitbad mit ein (im gesonderten Anlagenteil dieser Drucksache
enthalten).
Folgende Gutachten,
die als Anlage der Begründung zu Bestandteilen des Bebauungsplanes werden,
werden nicht ausgelegt, da sie bereits Gegenstand der ersten öffentlichen Auslegung
vom 09.07.2007 bis zum 13.08.2007 waren und nicht geändert wurden. Sie können
jederzeit, auch während der öffentlichen Auslegung, in der Dienststelle eingesehen
werden:
Ökoplan
– Bredemann, Fehrmann, Kordges und Partner:
Potenzialermittlung zur Anschüttung / Offenlegung des Ischelandbaches in Hagen,
Essen, April 2007 (in der Vorlage mit der Drucksachen Nr. 0437/2007 enthalten)
Planungsgruppe
MWM:
HAGENBAD GmbH – Sport- und
Freizeitbad in Hagen - Verkehrsuntersuchung -,
Aachen, 21.07.2006 (im gesonderten Anlagenteil dieser Drucksache enthalten)
Planungsgruppe
MWM:
Stadt Hagen – Verkehrsuntersuchung Sport- und Freizeitbad im Zusammenhang
mit der Nutzung der bestehenden Ischelandhalle und dem Stadion,
Aachen, 08.05.2007 (im gesonderten Anlagenteil dieser Drucksache enthalten)
Zu Beschluss Punkt 3:
Gemäß § 4a Abs. 3
Satz 2 BauGB wird beschlossen, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
des Bebauungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden können.
Da unter
Beschlusspunkt 1 bereits eine Entscheidung über die Anregungen aus der ersten
Auslegung erfolgt, sollen wiederholte inhaltsgleiche Anregungen zu
unveränderten Bestandteilen des Bebauungsplanes vermieden werden. Es wird
angenommen, dass unveränderte Teile des Planes, zu denen in der ersten
Auslegung keine Stellungnahmen vorgebracht wurden, einer allgemeinen Zustimmung
unterliegen.
Die Änderungen des
Bebauungsplanes betreffen folgende Festsetzungen:
Neue Festsetzungen
sind:
·
der
Lärmschutzwall,
·
eine weitere
Einfahrt zum südlichen Grundstücksbereich des Bades,
·
die
Belastungsfläche für die Fernwärmeleitung mit den textlichen Festsetzungen eines
Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zugunsten des Versorgungsträgers, welches im
Bereich des Parkhauses in Abstimmung mit dem Versorgungsträger überbaut werden
darf unter der Bedingung, dass die Leitung verlegt wird oder sonstige bauliche
Maßnahmen getroffen werden und
·
die textliche
Festsetzung, dass der Eingang zum Sport-
und Freizeitbad für Besucher nur an der südöstlichen Grundstücksgrenze zulässig
ist (Brücke über die geplante Bachoffenlegung).
Geändert Festsetzungen sind:
·
die Verkürzung
des Grünstreifens entlang der Stadionstraße (Fußweg),
·
die Verlängerung
der Verkehrsmischfläche in der Stadionstr. bis zu dieser Einfahrt,
·
die geringfügige
Verschiebung des Bachlaufes,
·
die dadurch
bedingte Vergrößerung der Kompensationsflächen M 3,
·
die
Verbreiterung der Kompensationsfläche M 2 für die Bachoffenlegung zwischen dem
Sport- und Freizeitbad und dem Parkhaus,
·
die damit
verbundene Verschmälerung der Verkehrsmischfläche (VM) zwischen dem Sport- und
Freizeitbad und dem Parkhaus,
·
die geringfügige
Verschiebung der Eingangsbrücke über die Bachoffenlegung,
·
die
Geschossigkeit des Parkhauses, die auf 4 Vollgeschosse festgesetzt wird und
·
die Baugrenze
für das Parkhaus, die nicht mehr über die öffentliche Verkehrsfläche
hinausreicht und bis zur Verkehrsfläche im Süden des Plangebietes erweitert
wird und nun mit der Straßenbegrenzungslinie um das Sondergebiet zusammenfällt.
Entfallende
Festsetzungen sind:
·
die Überbauung
der öffentlichen Verkehrsfläche für das Parkhaus mit den Sondergebietsfestsetzungen
für die Treppenhäuser einschließlich der entsprechenden textlichen Festsetzung
zur lichten Durchfahrtshöhe und
·
die
Wegeanbindung an den Fuß- und Radweg im Bereich des Ischelandteiches (Anregung
der SEH unter Punkt 1).
Die Begründung zum
Bebauungsplan wird in folgenden Punkten geändert:
·
Begründung zu
den geänderten Festsetzungen (s. oben),
·
Umweltbericht,
sowie die Anlagen:
·
Geräusch -
Immissionsschutz - Gutachten für das Sport- und Freizeitbad und
·
Landschaftspflegerischer
Begleitplan
Zu Beschluss Punkt 4:
Die
Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll gemäß § 4a Abs. 3 Satz
3 BauGB verkürzt werden, um unnötige Verzögerungen des Projektes zu vermeiden. Die
Frist von drei Wochen wird aufgrund des Umfanges der Änderungen als angemessen
angesehen.
Anlagen
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1
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113,7 kB
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62,1 kB
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36,3 kB
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43 kB
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49,1 kB
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61,4 kB
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56,5 kB
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2,5 MB
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1,4 MB
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13
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2,1 MB
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3,5 MB
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4,4 MB
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578,7 kB
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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18
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(wie Dokument)
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1 MB
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19
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(wie Dokument)
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601,6 kB
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20
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(wie Dokument)
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784 kB
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