Beschlussvorlage - 1123/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderung gem. § 13 BauGB mit den in echtorangener Farbe sowie in dunkelgrüner Farbe eingetragenen Änderungen und die in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 08.11.2007 nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zur 2. Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderung gem. § 13 BauGB vom 08.11.2007  die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

 

Geltungsbereich :

Der Geltungsbereich des 2. Änderungsverfahrens (Plangebietserweiterung)

umfasst die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 15, Flurstücke 538, 539 tlw., 540 tlw. sowie Gemarkung Boele, Flur 16, Flurstücke 198 und 373.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Januar 2008.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Um die Verkehrsfläche des Lönsweges in der heute bestehenden Verbindungsfunktion zwischen Birkenstraße und Kapellenstraße sowie die bereits entstandene Bebauung im Bereich der im Zusammenhang mit der Verkehrsfläche der verlängerten Alexanderstraße geplanten Wendeanlage eindeutig planungsrechtlich zu sichern, soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag geringfügig erweitert werden.

 

 

 

Begründung

 

Vorlauf:

Der Rat der Stadt Hagen hat den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, am 09.01.1975 als Satzung beschlossen. Nach Genehmigung durch die Landesbaubehörde Ruhr wurde dieser Bebauungsplan am 31.03.1976 öffentlich bekanntgemacht und somit rechtsverbindlich.

 

Die Verkehrsfläche des Lönsweges, der in seiner ganzen Länge zwischen Birkenstraße und Kapellenstraße an den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag angrenzt, ist teilweise im Bebauungsplan Nr.: 1/62 (037) –Verkehrsfläche der verlängerten Alexanderstraße– erfasst. Diese Verkehrsflächenfestsetzung erfolgte im Zusammenhang mit der Planung der Verlängerung der Alexanderstraße bis zur Schwerter Straße mit einem Anschluss an die seinerzeit geplante Nordumgehung und sah die Abbindung des Lönsweges bei Erstellung einer Wendeanlage in Höhe der heutigen Hausnummern 24 und 26 von der Kapellenstraße unter Beibehaltung einer fußläufigen Verbindung zwischen Lönsweg und Kapellenstraße vor.

 

Die Planungen zur Erstellung der verlängerten Alexanderstraße wurden aufgegeben, die Verkehrsfläche der geplanten Wendeanlage im Lönsweg teilweise mit Wohngebäuden überbaut.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist diese Fläche innerhalb einer zusammengefassten Darstellung "Wohnbaufläche" dargestellt.

 

 

Planungserfordernis/Planungsziel:

 

Die Plangebietserweiterung stellt nach Abschluss des Bebauungsplanänderungsverfahrens die eindeutige planungsrechtliche Sicherung der Verkehrsfläche des Lönsweges in der heute bestehenden Verbindungsfunktion zwischen Birkenstraße und Kapellenstraße sowie der bereits entstandene Bebauung im Bereich der im Zusammenhang mit der Verkehrsfläche der verlängerten Alexanderstraße geplanten Wendeanlage (s.o.) dar.

 

 

Verfahren:

 

Der Rat der Stadt Hagen hat die Einleitung der 2. Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, am 30.08.2007 beschlossen.

 

Durch die Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Das Planungsziel Wohngebiet, Schul- und Sportgelände wird durch die Änderung nicht beeinträchtigt.

 

Das Änderungsverfahren konnte daher nach § 13 BauGB durchgeführt werden, auf eine Bürgeranhörung sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde verzichtet.

 

Im Verfahren wurden gemäß § 13 Abs. 2 der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie auch den Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung innerhalb einer angemessenen Frist bzw. im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.09.2007 bis 17.10.2007 einschließlich statt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, fand parallel zur öffentlichen Auslegung statt.

 

Von einer Umweltprüfung wurde aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

Ergebnis der öffentlichen Auslegung / der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

 

Von Bürgern und den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung keine zu berücksichtigenden Stellungnahmen bzgl. der Planung/Änderung eingegangen.

 

Der von der Unteren Landschaftsbehörde gegebene Hinweis auf eine geänderte Flurstücksnummer der Straßenfläche des Lönsweges wird durch Korrektur dieser Flurstücksnummer in dieser Vorlage und in der Begründung zum Änderungsverfahren berücksichtigt.

 

Die vorgebrachte Stellungnahme der Ordnungsbehörde, Kampfmittelbeseitigung, betr. Bombenabwurfgebiet etc. wird durch die Beschreibung/Änderung in der Begründung zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag vom 08.11.2007 berücksichtigt.

 

 

Zusammenfassend sind nachfolgende

geringfügige Änderungen / redaktionelle Überarbeitungen erfolgt:

 

Die geänderte Flurstücksnummer der Straßenfläche des Lönsweges im Punkt 1.1 der Begründung zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag: "Räumlicher Geltungsbereich"  "Gemarkung Boele, Flur 16, …Flurstück 573" wird wie folgt berichtigt: "Gemarkung Boele, Flur 16, …Flurstück 373".

 

Der Punkt 2 der Begründung zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag: "Anlass, Ziel und Zweck der Planung" wird geringfügig überarbeitet.

 

Die "Begründung zur 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag" wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: der Titel der Begründung lautet neu (Ergänzung unterstrichen): "BEGRÜNDUNG zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag"

 

Es wird der Punkt:

 

9. Bombenabwurfgebiet

 

in die Begründung eingefügt.

 

 

In den Bebauungsplan wird der folgende Hinweis für den Änderungsbereich eingefügt:

 

Hinweis:

Bombenabwurfgebiet:

Das Gebiet des Änderungsbereichs liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet.

Bei Baumaßnahmen in diesem Gebiet ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vor Beginn der Baumaßnahme das Gelände vom Kampfmittelbeseitigungsdienst absuchen und die Kampfmittelfreiheit schriftlich bestätigen zu lassen.

 

 

Aus dem Beteiligungsverfahren ergeben sich keine Änderungen in der Planung.

 

Die Begründung zur Bürger-/ Behörden-/ TÖB - Beteiligung vom 21.06.2007 wird durch die aktualisierte Begründung vom 08.11.2007 ersetzt.

 

 

Hinweis:

Weitergehende Ausführungen/Erläuterungen und Hinweise zum Bebauungsplanverfahren sind der Begründung zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag vom 08.11.2007, die als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist, zu entnehmen.

 

 

Anlage:

Begründung zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag vom 08.11.2007

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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11.12.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen