Beschlussvorlage - 1103/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuorganisation der Marktorganisation im ÖPNV und Verkehrsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2007
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Bereit
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Beirat ÖPNV / SPNV
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Beschlussvorschlag
1. Dem Entwurf eines „Verkehrsvertrages“ im Rahmen der Neuorganisation des ÖPNV in Hagen wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der HST die noch offenen Punkte des „Verkehrsvertrages“ (Einzelwerte bei verkehrlichen Standards entsprechend dem Status-Quo-Angebot im Fahrplan 2007/08) auszugestalten.
3. Der Darlegung der Aufgabenwahrnehmung der HST als Dienstleister für die Stadt (Aufgabenträger) wird zugestimmt; sie ist Anlage zum „Verkehrsvertrag“. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch offenen Punkte bei den Zuständigkeiten für Infrastrukturen gemeinsam mit der HST zu klären.
4. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Integration des „Verkehrsvertrags“ in die bestehende Betrauungs- bzw. VRR-Finanzierungs-Vereinbarung zu prüfen. Dies ist steuerlich, vergabe- und beihilferechtlich abzusichern.
5. Entsprechend dem Ergebnis nach 2. bis 4. wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen mit der HST zu treffen.
6. Zur Wahrnehmung der von der HST für den Aufgabenträger zu übernehmenden Dienstleistungen wird für das Geschäftsjahr 2008 der HVG ein Betrag in Höhe von € 18 Mio. überwiesen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der
Verkehrsvertrag zwischen dem ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Hagen und der Hagener
Straßenbahn AG sichert zum einen eine effiziente Arbeitsteilung und
–organisation
der Nahverkehrsplanung und legt zum anderen die Bedingungen und Standards fest,
nach denen zukünftig die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots in Hagen erfolgen
soll.
Begründung
Ausgangslage
Ein
Grobkonzept zur Neuorganisation des ÖPNV in Hagen wurde im Rat am 14.06.2007
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt,
bis Ende 2007 einen mit der Hagener Straßenbahn AG (HST) abgestimmten Entwurf
eines Verkehrsvertrages vorzulegen. Zu den verfolgten Zielen und zur
Darstellung des Modells wird auf die damaligen Unterlagen verwiesen. Auf dieser
Konzeption und Beschlussfassung aufbauend haben Verwaltung und HST das Modell
verfeinert und den Entwurf für den geplanten „Verkehrsvertrag“
zwischen der Stadt als Aufgabenträger und der HST als Betreiber erarbeitet.
Sachstand
Der
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung (61) als Vertreter des Aufgabenträgers
(Leistungsbesteller) und die HST haben gemeinsam einen Entwurf für einen
„Verkehrsvertrag“ erstellt; (s.
Anlage A). Die genaue rechtliche Umsetzung – Vertrag im eigentlichen
Sinn oder Bestandteil im Rahmen einer Betrauung der HST durch die Stadt –
ist nach erfolgreicher Beschlussfassung vor dem Hintergrund der rechtlichen
Abwägungen festzulegen. Neben der Einpassung in die Betrauung ist die
Einbindung in das VRR-Finanzierungssystem zu prüfen.
Der „Verkehrsvertrag“ schafft
verlässliche Regelungen im Verhältnis zwischen Stadt und HST und regelt in
möglichst verbindlicher Weise den verkehrspolitischen Auftrag
(Daseinsvorsorge), die einzelnen Leistungen der HST und die hierfür
erforderliche Finanzierung. Im Text ist gesichert, dass die Stadt die vollständige
Souveränität über die im ÖPNV anzuwendenden Standards und Mindestvorgaben
ausübt. Die HST erhält im Rahmen dieser Vorgaben als Verkehrsbetreiber
mittelfristige Planungssicherheit und die vollständige Erfüllungsverantwortung
mit der erforderlichen unternehmerischen Gestaltungsfreiheit im Rahmen des
integrierten Betreibers mit Funktionen der Regieebene und der
Leistungserstellung.
Die Standards zur Sicherung der Daseinsvorsorge
werden weitestgehend funktional (zielorientiert, nicht einzeln vorgebend) beschrieben,
um der HST einen sinnvollen Handlungsspielraum für eine nachfrageorientierte,
aber gleichzeitig möglichst wirtschaftliche Angebotsgestaltung zu geben. Soweit
möglich, wurden bereits Zielwerte für einzelne Standards benannt; teilweise
müssen diese im Nachgang noch bestimmt werden, da die bisherige
Nahverkehrsplanung bestimmte Werte nicht enthielt (z.B. Standards der
Erschließung von Einrichtungen, Standards der Schülerbeförderung) bzw. auch
bestimmte Werte überholt sind (z.B. Bedienungszeiten). Die Standards sollen
zunächst den Status-Quo-Fahrplan 2007/08 abbilden. Daneben besteht die
Möglichkeit, weitergehende Standardabsenkungen im Rahmen von möglichen Einsparszenarien
zu diskutieren. Dies würde ggf. in einem weiteren Schritt bis Frühjahr 2008 erfolgen.
Die HST strebt unabhängig davon an, die Einsparanforderungen in Höhe von 2 Mio.
EUR in 2008 zu erfüllen.
Der „Vertrag“ wurde dynamisch gestaltet,
damit Anpassungen während der Laufzeit möglich sind. So verbleibt der HST im
Rahmen der gesetzten Mindeststandards ein hinreichender Spielraum, das Angebot
entsprechend der Nachfrage und den Einnahmen zu optimieren. Zudem sind die
Standards dynamisch, so dass z.B. die Neuanbindung eines Wohngebiets hier
bereits geregelt ist und keiner Veränderung der Vorgaben seitens der Stadt
bedürfen. Umgekehrt kann die Stadt auch in die gesetzten Standards eingreifen
– z.B. im Rahmen geänderter politischer Prioritäten – wäre aber
dann für diesen Verlust an Planungssicherheit ausgleichspflichtig. Oberstes
Ziel ist die Möglichkeit zur maximalen Ergebnisverbesserung, also zur
Ertragssteigerung durch Spielräume bei der Angebotsgestaltung der HST und zum
Senken von Kosten durch Ausnutzen von Freiheitsgraden der HST im Rahmen der
gesetzten Standards und der gegebenen Planungssicherheit. Der
„Vertrag“ bietet geeignete Anreize für Ertrags- und
Effizienzsteigerungen auf Seiten der HST und ermöglicht der Stadt somit eine
effiziente Steuerung, da sich die Stadt auf das Setzen, Fortentwickeln und
Überwachen allgemeiner Standards konzentriert.
Außerdem wurde in der gemeinsamen Projektarbeit von
HST und Stadtverwaltung detailliert beschrieben und abgegrenzt, welche Aufgaben
die HST neben ihrer Funktion als Verkehrsbetreiber zusätzlich als Dienstleister
für die Stadt (Aufgabenträger) wahrnimmt (s.
Anlage B). Durch die detaillierte Abgrenzung und Vereinbarung von
Schnittstellen wird erreicht, dass einerseits die Anforderungen der Stadt an
die Aufgabenwahrnehmungen der HST präzisiert sind und die Aufgabenwahrnehmung
dauerhaft gesichert wird. Umgekehrt dient die Aufgabenabgrenzung aber auch dem
noch besseren Ineinanderwirken von Stadt und HST zur bestmöglichen Wahrnehmung
der jeweiligen Zuständigkeiten und der jeweiligen Verantwortlichkeiten im
Rahmen des „Verkehrsvertrags“.
Die Klärung der Zuständigkeiten für einzelne
ÖPNV-relevante Infrastrukturen – in den Ausprägungen Eigentum,
Management-Funktionen, Herstellung und Unterhaltung – sind mehrere
Beteiligte zuständig. Verwaltung und HST schlagen für den Bereich
ÖPNV-Infrastrukturen eine detaillierte Untersuchung und Festlegung bis Ende Februar
2008 vor.
Anlagen: A) Entwurfstext
„Verkehrsvertrag“,
B) Entwurfstext „Aufgabenabgrenzung“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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151,6 kB
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