Beschlussvorlage - 1103/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Dem Entwurf eines „Verkehrsvertrages“ im Rahmen der Neuorganisation des ÖPNV in Hagen wird zugestimmt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der HST die noch offenen Punkte des „Verkehrsvertrages“ (Einzelwerte bei verkehrlichen Standards entsprechend dem Status-Quo-Angebot im Fahrplan 2007/08) auszugestalten.

3.      Der Darlegung der Aufgabenwahrnehmung der HST als Dienstleister für die Stadt (Aufgabenträger) wird zugestimmt; sie ist Anlage zum „Verkehrsvertrag“. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch offenen Punkte bei den Zuständigkeiten für Infrastrukturen gemeinsam mit der HST zu klären.

4.      Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Integration des „Verkehrsvertrags“ in die bestehende Betrauungs- bzw. VRR-Finanzierungs-Vereinbarung zu prüfen. Dies ist steuerlich, vergabe- und beihilferechtlich abzusichern.

5.      Entsprechend dem Ergebnis nach 2. bis 4. wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen mit der HST zu treffen.

6.      Zur Wahrnehmung der von der HST für den Aufgabenträger zu übernehmenden Dienstleistungen wird für das Geschäftsjahr 2008 der HVG ein Betrag in Höhe von € 18 Mio. überwiesen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Verkehrsvertrag zwischen dem ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Hagen und der Hagener Straßenbahn AG sichert zum einen eine effiziente Arbeitsteilung und

–organisation der Nahverkehrsplanung und legt zum anderen die Bedingungen und Standards fest, nach denen zukünftig die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots in Hagen erfolgen soll.

 

 

Begründung

 

Ausgangslage

 

Ein Grobkonzept zur Neuorganisation des ÖPNV in Hagen wurde im Rat am 14.06.2007 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, bis Ende 2007 einen mit der Hagener Straßenbahn AG (HST) abgestimmten Entwurf eines Verkehrsvertrages vorzulegen. Zu den verfolgten Zielen und zur Darstellung des Modells wird auf die damaligen Unterlagen verwiesen. Auf dieser Konzeption und Beschlussfassung aufbauend haben Verwaltung und HST das Modell verfeinert und den Entwurf für den geplanten „Verkehrsvertrag“ zwischen der Stadt als Aufgabenträger und der HST als Betreiber erarbeitet.

 

Sachstand

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung (61) als Vertreter des Aufgabenträgers (Leistungsbesteller) und die HST haben gemeinsam einen Entwurf für einen „Verkehrsvertrag“ erstellt; (s. Anlage A). Die genaue rechtliche Umsetzung – Vertrag im eigentlichen Sinn oder Bestandteil im Rahmen einer Betrauung der HST durch die Stadt – ist nach erfolgreicher Beschlussfassung vor dem Hintergrund der rechtlichen Abwägungen festzulegen. Neben der Einpassung in die Betrauung ist die Einbindung in das VRR-Finanzierungssystem zu prüfen.

 

Der „Verkehrsvertrag“ schafft verlässliche Regelungen im Verhältnis zwischen Stadt und HST und regelt in möglichst verbindlicher Weise den verkehrspolitischen Auftrag (Daseinsvorsorge), die einzelnen Leistungen der HST und die hierfür erforderliche Finanzierung. Im Text ist gesichert, dass die Stadt die vollständige Souveränität über die im ÖPNV anzuwendenden Standards und Mindestvorgaben ausübt. Die HST erhält im Rahmen dieser Vorgaben als Verkehrsbetreiber mittelfristige Planungssicherheit und die vollständige Erfüllungsverantwortung mit der erforderlichen unternehmerischen Gestaltungsfreiheit im Rahmen des integrierten Betreibers mit Funktionen der Regieebene und der Leistungserstellung.

 

Die Standards zur Sicherung der Daseinsvorsorge werden weitestgehend funktional (zielorientiert, nicht einzeln vorgebend) beschrieben, um der HST einen sinnvollen Handlungsspielraum für eine nachfrageorientierte, aber gleichzeitig möglichst wirtschaftliche Angebotsgestaltung zu geben. Soweit möglich, wurden bereits Zielwerte für einzelne Standards benannt; teilweise müssen diese im Nachgang noch bestimmt werden, da die bisherige Nahverkehrsplanung bestimmte Werte nicht enthielt (z.B. Standards der Erschließung von Einrichtungen, Standards der Schülerbeförderung) bzw. auch bestimmte Werte überholt sind (z.B. Bedienungszeiten). Die Standards sollen zunächst den Status-Quo-Fahrplan 2007/08 abbilden. Daneben besteht die Möglichkeit, weitergehende Standardabsenkungen im Rahmen von möglichen Einsparszenarien zu diskutieren. Dies würde ggf. in einem weiteren Schritt bis Frühjahr 2008 erfolgen. Die HST strebt unabhängig davon an, die Einsparanforderungen in Höhe von 2 Mio. EUR in 2008 zu erfüllen.

 

Der „Vertrag“ wurde dynamisch gestaltet, damit Anpassungen während der Laufzeit möglich sind. So verbleibt der HST im Rahmen der gesetzten Mindeststandards ein hinreichender Spielraum, das Angebot entsprechend der Nachfrage und den Einnahmen zu optimieren. Zudem sind die Standards dynamisch, so dass z.B. die Neuanbindung eines Wohngebiets hier bereits geregelt ist und keiner Veränderung der Vorgaben seitens der Stadt bedürfen. Umgekehrt kann die Stadt auch in die gesetzten Standards eingreifen – z.B. im Rahmen geänderter politischer Prioritäten – wäre aber dann für diesen Verlust an Planungssicherheit ausgleichspflichtig. Oberstes Ziel ist die Möglichkeit zur maximalen Ergebnisverbesserung, also zur Ertragssteigerung durch Spielräume bei der Angebotsgestaltung der HST und zum Senken von Kosten durch Ausnutzen von Freiheitsgraden der HST im Rahmen der gesetzten Standards und der gegebenen Planungssicherheit. Der „Vertrag“ bietet geeignete Anreize für Ertrags- und Effizienzsteigerungen auf Seiten der HST und ermöglicht der Stadt somit eine effiziente Steuerung, da sich die Stadt auf das Setzen, Fortentwickeln und Überwachen allgemeiner Standards konzentriert.

 

Außerdem wurde in der gemeinsamen Projektarbeit von HST und Stadtverwaltung detailliert beschrieben und abgegrenzt, welche Aufgaben die HST neben ihrer Funktion als Verkehrsbetreiber zusätzlich als Dienstleister für die Stadt (Aufgabenträger) wahrnimmt (s. Anlage B). Durch die detaillierte Abgrenzung und Vereinbarung von Schnittstellen wird erreicht, dass einerseits die Anforderungen der Stadt an die Aufgabenwahrnehmungen der HST präzisiert sind und die Aufgabenwahrnehmung dauerhaft gesichert wird. Umgekehrt dient die Aufgabenabgrenzung aber auch dem noch besseren Ineinanderwirken von Stadt und HST zur bestmöglichen Wahrnehmung der jeweiligen Zuständigkeiten und der jeweiligen Verantwortlichkeiten im Rahmen des „Verkehrsvertrags“.

 

Die Klärung der Zuständigkeiten für einzelne ÖPNV-relevante Infrastrukturen – in den Ausprägungen Eigentum, Management-Funk­tio­nen, Herstellung und Unterhaltung – sind mehrere Beteiligte zuständig. Verwaltung und HST schlagen für den Bereich ÖPNV-Infrastrukturen eine detaillierte Untersuchung und Festlegung bis Ende Februar 2008 vor.

 

Anlagen:    A) Entwurfstext „Verkehrsvertrag“,

                   B) Entwurfstext „Aufgabenabgrenzung“

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.12.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen