Beschlussvorlage - 0997/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, sich am European Energy Award vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW und der Übernahme des städtischen Eigenanteils durch zweckbestimmte Gelder des neuen Klimaschutzprogramms der Mark-E AG zu beteiligen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt zum Februar 2008.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat hat in seinem Beschluss vom 22.03.2007 sein Klimaschutzziel von 1995 bekräftigt und die Verwaltung beauftragt, das bisherige Klimaschutzkonzept zu aktualisieren. In der Berichtsvorlage vom 13.07.2007 (0600/2007) wurde die Teilnahme beim Energiemanagementsystem des European Energy Award (eea®) vorgeschlagen, da sie die Möglichkeit bietet, eine systematische Ist-Analyse und die Identifizierung von Maßnahmen und Prioritäten sowie eine Erfolgskontrolle des Energie- und Klimaschutzbereiches der Stadt Hagen zu erlangen. Die Anmeldung zur Teilnahme am eea® beim nationalen Koordinierungsbüro setzt einen Ratsbeschluss voraus.

 

Der European Energy Award – Europäischer Energie Preis ist ein Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft geleistet haben und weiterhin leisten wollen. In Deutschland wird der eea® im Auftrag vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Nordrhein-Westfalen und von der Energie Agentur NRW durchgeführt.

 

Das Ziel ist es, ein Gütesiegel für energiebewusste Kommunen zu etablieren. Dieses Gütesiegel stellt öffentlichkeitswirksam die Erfolge der Stadt Hagen in den Bereichen Energie und Klimaschutz heraus und trägt zu einer positiven Imagebildung bei. Die Kommunen, die das Zertifizierungsverfahren durchführen, erhalten eine Förderung der damit verbundenen Kosten.

 

Mit dem eea® hat die Stadt Hagen die Möglichkeit,

·         ihr eigenes Engagement im Klimaschutz imagefördernd zu dokumentieren,

·         durch die mit dem eea® verbundene Bestandsaufnahme Optimierungspotentiale für eine weitere Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren und somit ggf. den städtischen Haushalt durch weitere Energieeinsparungen zu entlasten.

 

Die Gesamtlaufzeit des Prozesses, der mit dem eea® verbunden ist, dauert 4 Jahre und besteht aus folgenden Programmbausteinen:

·         Bestandsaufnahme,

·         Erstellen eines energiepolitischen Arbeitsprogramms,

·         Umsetzung von Projekten,

·         jährliche Überprüfung,

·         Zertifizierung und Auszeichnung der Kommune.

 

Die Bestandsaufnahme und die Steuerung des eea®-Prozesses wird von einem externen Gutachter begleitet. Zur Umsetzung ist von städtischer Seite die Bildung eines ämterübergreifenden Energie-Teams erforderlich.

 

Das Land NRW gewährt den Kommunen, die am eea® teilnehmen, finanzielle Unterstützung von 60 – 70 % der Kosten. Für Städte von 100.001 bis 250.000 Einwohnern liegt dieser Betrag bei 26.500 Euro für die vierjährige Laufzeit. Bei Gesamtkosten von 34.000 Euro konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass der Eigenanteil von der Stadt Hagen in Höhe von 7.500 Euro über Anteile der Gelder zum neuen Klimaschutzkonzept der Mark-E AG gedeckt wäre.

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Zielsetzung

 

Der European Energy Award – Europäischer Energie Preis (eea®) ist ein in der Schweiz entwickeltes Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft geleistet haben und weiterhin leisten wollen. In Deutschland wird der eea® im Auftrag vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Nordrhein-Westfalen und von der Energie Agentur NRW durchgeführt. Verglichen mit dem städtischen Projekt ÖKOPROFIT werden hier nicht Unternehmen sondern Städte beraten, modernisiert und ausgezeichnet.

 

 

Mit dem eea®  werden anwendungsoptimierte Werkzeuge zur Planung, Steuerung und Überprüfung der kommunalen Aktivitäten im Energie und Klimaschutzbereich zur Verfügung gestellt. Die Erfolge im Bereich der Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung, der Nutzung regenerativer Energieträger und der Qualität des ÖPNV-Angebotes werden bescheinigt.

 

 

Das Ziel ist es, ein Gütesiegel für energiebewusste Kommunen zu etablieren. Dieses Gütesiegel stellt öffentlichkeitswirksam die Erfolge der Stadt Hagen in den Bereichen Energie und Klimaschutz heraus und trägt zu einer positiven Imagebildung bei. Die ersten 30 Pionierkommunen, die das Zertifizierungsverfahren durchführen, erhalten eine Förderung der damit verbundenen Kosten.

 

Teilnahmevoraussetzungen

 

Die Kommune fasst den politischen Beschluss zur Durchführung des European Energy Award® und verpflichtet sich

·         zu der Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils (der über die Gelder des neuen Klimaschutzprogramms der Mark-E AG gedeckt werden wird)

·         zu einer Programmteilnahme von mindestens 4 Projektjahren

·         zum Abschluss einer Vereinbarung über die Teilnahme mit der Geschäftsstelle in NRW

·         zu der Gründung eines Energie-Teams

·         für die externen Moderations- und Beratungsleistungen sowie die externe Auditierung nur für NRW-akkreditierte BeraterInnen und den für NRW akkreditierten Auditor zu beauftragen.

 

 

 

 

Mit dem eea® hat die Stadt Hagen die Möglichkeit,

 

·         ihr eigenes Engagement im Klimaschutz imagefördernd zu dokumentieren,

·         durch die mit dem eea® verbundene Bestandsaufnahme Optimierungspotentiale für eine weitere Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren und somit ggf. den städtischen Haushalt durch weitere Energieeinsparungen zu entlasten.

 

Der eea® dient sowohl als effizientes Steuerungs- und Controllinginstrument als auch zum EU-weiten Benchmarking im Bereich Energieeffizienz. Dabei kann das standardisierte Label ebenfalls zur öffentlichkeitswirksamen europaweiten Darstellung der Kommune genutzt werden.

 

Prozessablauf

 

Das Verfahren zum eea® besteht aus einer Bestandsaufnahme und einer Katalogisierung potentieller zukünftiger Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz in den folgenden Handlungsfeldern:

 

Handlungsfeld

Erläuterung

·         Kommunale Entwicklungsplanung und Raumordnung

Bestandsaufnahme Ziele, Bilanzen, Energie-/Verkehrsplanung und Aktivitätenprogramme

 

·         Kommunale Gebäude und Anlagen

Energiemanagement, Zielwerte, Energieeffizienz und Maßnahmen

 

·         Ver- und Entsorgung

Beteiligungen, Kooperationen, Produkte, Ver- und Entsorgungsvarianten, Wasserver- und
-entsorgung und Abfallkonzepte

 

·         Mobilität

Mobilität in der Verwaltung, Verkehrsberuhigung,  Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV

 

·         Interne Organisation

Verwaltungsinterne Strukturen und Prozesse im Bereich Energie und Klimaschutz

 

·         Externe Kommunikation und Kooperation

Marketing, Kooperationen mit Dritten und Unterstützungen privater Aktivitäten

 

 

 

Anhand eines Punktekataloges, der insgesamt 100 Maßnahmen in diesen sechs Bereichen umfasst, wird eine Bewertung der bislang geleisteten Arbeit vorgenommen. Erreicht eine Kommune 50 % der maximal möglichen Punktzahl, kann sie sich für eine Zertifizierung anmelden, die von einem externen Gutachter durchgeführt wird. Werden die 50 % nicht erreicht, so kann sie durch Umsetzung von Maßnahmen die Punktzahl bis zur Überschreitung der 50 %-Grenze erhöhen. Werden 75 % der Punktzahl erreicht, so wird der European Energy Award in Gold verliehen. Es liegt im Ermessen der Stadt nach dem Ergebnis der Bestandsaufnahme weiter das Ziel einer Zertifizierung zu verfolgen oder die Bilanz lediglich als Impuls einer internen Optimierung energie- und klimarelevanter Planungen und Projektsteuerungen zu nutzen. Die Gesamtlaufzeit des Prozesses, der mit dem eea® verbunden ist, dauert 4 Jahre und besteht aus folgenden Programmbausteinen:

 

 

·         Bestandsaufnahme,

·         Erstellen eines energiepolitischen Arbeitsprogramms,

·         Umsetzung von Projekten,

·         Jährliche Überprüfung,

·         Zertifizierung und Auszeichnung der Kommune.

 

Energieteam

 

Die Bestandsaufnahme und die Steuerung des eea®-Prozesses wird von einem externen Gutachter begleitet. Zur Umsetzung ist von städtischer Seite die Bildung eines ämterübergreifenden Energie-Teams erforderlich. Innerhalb der Stadtverwaltung können sich unterschiedliche Fachbereiche beteiligen. Eine Kooperation mit externen Partnern wird angestrebt. Die Zusammensetzung dieses Teams soll sich im Kern auf die Ämter und Einrichtungen stützen, die sich intensiv mit den im Rahmen des eea®– Maßnahmenkataloges geforderten Energiefragen in der Stadt Hagen beschäftigen (z.B. Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, Fachbereich Immobilien Wohnen und Sonderprojekte, Gebäudewirtschaft Hagen, Hagener Entsorgungsbetrieb, Umweltamt und die Mark-E AG als Energiedienstleistungsunternehmen). Sinnvoll ergänzt werden könnte das Energie-Team durch politische Mandatsträger, die sich mit energierelevanten Themen in der Stadt beschäftigen.

 

Finanzierung

 

Das Land NRW gewährt den Kommunen, die am eea® teilnehmen, finanzielle Unterstützung von 60 – 70 % der Kosten. Für Städte von 100.001 bis 250.000 Einwohnern liegt dieser Betrag bei 26.500 Euro für die vierjährige Laufzeit. Bei Gesamtkosten von 34.000 Euro müssen somit von der Stadt Hagen 7.500 Euro als Eigenanteil aufgebracht werden. Dieser Beitrag kann – über vier Jahre verteilt - aus den Geldern des neuen Klimaschutzkonzeptes der Mark-E AG gedeckt werden. Eine Einbringung der Mark-E AG zum European Energy Award wurde im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bereits zugesagt.

 

 

Die Pilotphase in den Modellstädten Bielefeld, Wuppertal und Solingen sowie die Erfahrungen weiterer teilnehmender Kommunen haben gezeigt, dass das Programm eea® ein gut geeignetes Steuerungs- und Managementsystem für kommunale Verwaltungen zur Überprüfung und Weiterentwicklung energieeffizienter Maßnahmen ist.

 

 

Auf Grund der positiven Erfahrungen der Städte Bielefeld, Wuppertal und Solingen wird die Einführung des Projektes vorgeschlagen, da es neben imagebildenden Faktoren auch zu finanziellen Einsparungen im kommunalen Haushalt führen wird.

 

 

Die Anmeldung zur Teilnahme am eea® beim nationalen Koordinierungsbüro setzt einen Ratsbeschluss voraus.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Die Projektdauer beträgt vier Jahre. Die Projektkosten für Hagen betragen 34.000 € netto. Dieser Beitrag wird gemindert um eine Förderung in Höhe von 26.500 € Landesförderung.

 

Der Eigenanteil liegt bei rund 7.500 € in vier Jahren, d.h. durchschnittlich 2.000 € pro Jahr. Die Finanzierung des Eigenanteils kann mit den zugesagten Geldern des neuen Klimaschutzprogramms der Mark-E AG sichergestellt werden.

 

Die Stadt kann die Aufgabe mit vorhandenem Personal durchführen. Zusätzliches Personal ist nicht erforderlich.

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

x

 Einnahmen

34.000

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Jahr:

2008

2009

2010

2011

 

Einnahmen:

6480

6480

6480

7060

     

     über NRW-

     

     

     

     

     

     Landes-

 

 

 

 

     

     förderung

     

     

     

     

     

Einnahmen:

4220

620

620

2040

     

über Mark-E AG

 

     

     

     

     

     Förderung

 

     

     

     

     

     deckt den

 

     

     

     

     

     kommunalen

     

     

     

     

     

     Eigenanteil

     

     

     

     

     

Ausgaben:

10700

7100

7100

9100

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

0     

0

0

0

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

31.10.2007 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.11.2007 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen