Beschlussvorlage - 0868/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die vorgestellte Ausbauplanung für den Volmegrünzug Eckesey wird beschlossen.

 

2. Die erforderlichen Eigenmittel sind im Haushalt 2008 bereitzustellen.

 

3. Die ermittelten Folgekosten in Höhe von jährlich 21.000 € sind nach Fertigstellung der Maßnahme im Rahmen der Unterhaltungsmittel in den Haushalt einzustellen.

 

4. Die Maßnahme soll im Jahr 2008 durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der geplante Volmegrünzug Eckesey liegt nördlich des Kindergartens ”Droste-Hülshoff-Straße” und des Jugendzentrums Eckesey zwischen der Volme und der Eckeseyer Straße und hat eine Flächengröße von ca. 5900 m². Der Grünzug ist als Einzelmaßnahme Bestandteil des Landesprogramms ”Soziale Stadt”.

 

Nach ersten Planungen wurde bereits im Juni 1999 ein Förderantrag gestellt. Die Planung wurde nach Durchführung einer Bürgerbeteiligung im Jahre 2001 fortgeschrieben.

 

Ein Baubeginn war zum damaligen Zeitpunkt aus förderrechtlichen Gründen nicht möglich, da aufgrund anderer Prioritäten keine Fördermittel bereitgestellt werden konnten.

 

Die Planung des Volmegrünzugs wurde u. a. aufgrund eines Bolzplatzes, der als Ersatz für den Bolzplatz an der Schillerstraße und aufgrund eines Gesuchs Eckeseyer Jugendlicher das Angebot des Grünzuges ergänzen soll, im Jahre 2004 überarbeitet. Außerdem wurde der Förderantrag neu gestellt.

 

Die neu ermittelten Herstellungskosten wurden auf 730.000 € reduziert. In den Kosten enthalten ist der Abriss der auf dem Grundstück stehenden Gebäude mit einem Anteil von ca. 178.000 €.

 

Die Gesamtkosten sind in voller Höhe zuwendungsfähig. Die Landeszuwendung beträgt 80% = 584.000 €. Der städtische Eigenanteil lag somit bei Stellung des Förderantrags bei 146.000 €. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Baupreise sowie der Erhöhung der Mehrwertsteuer muss allerdings mit steigenden Baukosten gerechnet werden, die nicht im Rahmen der Maßnahme ausgeglichen werden können. Deshalb sollen 170.000 € als städtische Eigenmittel für den Haushalt 2008 angemeldet werden.

 

Der Förderbescheid wurde inzwischen erteilt. Die Maßnahme soll im Jahr 2008 durchgeführt werden.

 

Begründung

 

Vorbemerkung

 

Der geplante ”Volmegrünzug Eckesey” liegt nördlich des Kindergartens Droste-Hülshoff-Straße sowie des Jugendzentrums Eckesey zwischen dem Ostufer der Volme und der Eckeseyer Straße und endet 75 m nördlich der vorhandenen Fußgängerbrücke über die Volme.

 

Der Grünzug hat eine Flächengröße von ca. 5900 m² und stellt die einzige, größere Grünfläche in einem Stadtteil mit dichter Baustruktur und einem hohen Anteil an versiegelten Flächen dar. Durch die günstige Lage des Grünzuges kann das Spiel-, Sport- und Freizeitangebot auch für die Besucher des benachbarten Jugendzentrum sowie des Kindergartens gut genutzt werden.

 

Der ”Volmegrünzug Eckesey” ist als Einzelmaßnahme Teil des Landesprogramms ”Soziale Stadt”.

 

Bisheriger Ablauf

 

Erste Planung und Förderantrag vom Juni 1999

 

Im Rahmen des Landesprogramms ”Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf” wurde für die Maßnahme ”Volmegrünzug Eckesey”  im Mai 1999 eine Planung erarbeitet und mit Datum v. 15.06.1999 ein erster Förderantrag gestellt.

 

Dem Förderantrag lag eine Vorentwurfsplanung zugrunde, deren Inhalte zunächst bewusst einfach gehalten wurden, da die Durchführung einer Bürgerbeteiligung vorgesehen war und den Ergebnissen nicht vorgegriffen werden sollte.

 

Bei einer Flächengröße von 8.500 m² wurden die Kosten mit 1.270.000 DM ermittelt. Zur Maßnahme gehörte auch der Abriss mehrerer ehemals gewerblich genutzter Gebäude im Bereich der geplanten Grünfläche.

 

Bürgerbeteiligung 2001

 

Mit Datum vom 31.05.2000 beschloss die BV Nord nach Vorberatung durch den STEA die Durchführung einer Bürgerbeteiligung. Die Ergebnisse sollten nach Möglichkeit in die Planung eingearbeitet und die Ausbauplanung dann zur Beschlussfassung vorgestellt werden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens fand am 21.06.2001 eine Informationsveranstaltung und schließlich am 08.09.2001 ein Planungsworkshop in der Grundschule Eckesey statt.

 

Fortschreibung der Planung und Förderantrag vom Januar 2003

 

Die Maßnahme Volmegrünzug Eckesey war zunächst als ”neu zu beginnende Maßnahme” eingestuft, wodurch aus haushaltsrechtlichen Gründen ein Beginn der Maßnahme vorläufig ausgeschlossen war.

 

Im Rahmen eines Fördergesprächs mit der Bezirksregierung am 16.07.2002 wurde vereinbart, dass der Förderantrag unter Einarbeitung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung fortgeschrieben werden sollte. Für die modifizierte Planung wurde mit Datum v. 15.01.2003 ein aktualisierter Zuwendungsantrag eingereicht. Die Kosten zur Planung wurden mit 895.000 € ermittelt.

 

Nach Mitteilung der Bezirksregierung v. 25.03.2003, konnte eine Förderung für den Volmegrünzug Eckesey, aufgrund einer Prioritätensetzung bei den Hagener Fördermaßnahmen, vorläufig nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Bolzplatz

 

Im Juni 2003 reichte der Sportverein ”TÜRK GÜCÜ Hagen e.V”. ein Gesuch bei der Bezirksverwaltung Hagen-Nord ein und bat die Stadt im Namen der Jugendlichen um Bereitstellung einer Sportfläche für Ballspiele im Stadtteil.

Der Verein wies auf das Flächenpotential im Bereich des ”Volme-Grünzuges Eckesey” hin und auf die Möglichkeit dort einen Bolzplatz zu realisieren.

Da in Eckesey tatsächlich ein entsprechendes Defizit besteht, beschloss die Bezirksvertretung Nord In der Sitzung am 11.06.03, dass die Verwaltung die Planung des Volmegrünzugs überprüfen soll, mit dem Ziel dort einen Bolzplatz zu ermöglichen.

In der Sitzung am 17.02.04 stellte die Bezirksvertretung die zur Erstellung eines Lärmschutz-Gutachtens erforderlichen Mittel zur Verfügung, um zu prüfen, ob und wo ein Bolzplatz im ”Volme-Grünzug” möglich ist. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass ein Kleinspielfeld bzw. ein Bolzplatz und eine weitere, kleinere Ballspielfläche in dem am weitesten von der Wohnbebauung entfernten Bereich realisiert werden kann.

 

Unter Berücksichtigung der gutachterlichen Ergebnisse ist ein 20 x 40 m großes Kleinspielfeld in der Südwestecke des Geländes vorgesehen, das mit einem 4 m hohen Ballfangzaun eingefasst werden soll.

 

Im Gegenzug entfällt der vorhandene Bolzplatz an der Schillerstraße, der nach einem vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg geschlossenen Vergleich bis spätestens zum 31. Oktober 2008 geschlossen werden muss.

 

Neue Planung und Förderantrag vom November 2004

 

Aufgrund dieser Entwicklungen wurde die Planung im Oktober 2004 überarbeitet und der Förderantrag mit Datum v. 04.11.2004 aktualisiert.

 

Die Planung vom Oktober 2004, die bis heute den aktuellen Stand darstellt, weicht durch folgende, wesentliche Veränderungen von der bisherigen Antragsfassung ab:

·        Bolzplatz statt ”Multifunktionsfläche”

Die aktuelle Planung weist anstelle der zunächst vorgesehenen platzartigen ”Multifunktionsfläche” an gleicher Stelle ein Kleinspielfeld mit Ballfangszaun auf. Die sportliche Nutzung wird ergänzt durch eine ”Streetball-Anlage” (Basketball-Feld mit nur einem Korb.)

·        Verkleinerung der Gesamtfläche

 

Die zunächst geplante Wegeführung in nördliche Richtung entlang der Volme und über die private Freifläche des Grundstücks Eckeseyer Str. 185-189 mit Anbindung an die ”Eckeseyer Straße” ließ sich nicht realisieren und entfällt.

 

·        Kostenreduzierung

Durch die Verkleinerung der Fläche konnte eine Reduzierung der Herstellungskosten von bisher 895.000 € auf 730.000 € erreicht werden.

 

Im übrigen sind folgende Einrichtungen geplant:

 

Die Aufenthaltsfunktion der Grünanlage soll u. a. durch eine Platzfläche, die direkt an die Eckeseyer Straße anschließt, realisiert werden. Der Platz nimmt den Gedanken eines Eingangsraumes zwischen Straße und anschließender Grün- und Spielfläche aus der bisherigen Planung auf. Die Fläche des Platzes wird allerdings vergrößert. Er ist speziell auch für die älteren Jugendlichen als Treffpunkt und Kommunikationsfläche gedacht. Dies soll der ursprünglichen Herkunft des Großteils der Jugendlichen Rechnung tragen, die aus Ländern stammen in denen städtischen Räumen und Plätzen eine viel stärkere Bedeutung zukommen.

 

Der ”Jugendtreff” wurde auf Wunsch der Jugendlichen durch ein herausgehobenes großes Holzpodest mit Überdach und Sitzstufen gestaltet.

 

Der Bereich mit Bewegungs-Spielgeräten wurde unter Berücksichtigung von Wünschen der Kinder und Jugendlichen an die veränderte Situation angepasst und stärker dem Jugendzentrum bzw. der Kindertagesstätte zugeordnet.

 

Der hügelige Grünraum nördlich des Jugendtreffs soll einerseits als ”Ökozone” eine natürliche Entwicklung zulassen, andererseits auch für freies Spielen nutzbar sein. Durch begrünte Erdwälle erfolgt eine Abschirmung und räumliche Gliederung zwischen Sport- und Spielnutzungen.

 

Mit Datum v. 20.09.2006 wurde der Volmegrünzug Eckesey schließlich als Fördermaßnahme für das Programm “Modellvorhaben der sozialen Stadt” angemeldet, nachdem die Bundesregierung die Mittel für das Programm ”Die soziale Stadt” aufgestockt hatte.

 

Gebäudeabriss

 

Ein auf dem Gelände stehendes mehrgeschossiges Fabrikgebäude sowie eine langgestreckte ehemalige Werkstatthalle sind zunächst abzureißen. Die dabei anfallenden Abbruchmassen sollen zerkleinert und vor Ort eingebaut werden, sofern dafür genügend Platz ist und es die Materialbeschaffenheit zulässt.

 

Nach einem Gutachten des Hygieneinstituts Gelsenkirchen ist diese Vorgehensweise grundsätzlich möglich, wenn der schichtweise eingebaute Bauschutt mit 50 cm unbelastetem Boden abgedeckt wird. Höher kontaminierter Bauschutt wird unter gutachterlicher Kontrolle zu einer geeigneten Deponie abgefahren.

 

Sowohl der Gebäudeabriss als auch der örtlicher Einbau der Bauschuttmassen bzw. die Entsorgung ist in den Kosten der Grünzugmaßnahme enthalten und Teil der Fördermaßnahme.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzierung

 

Die Kosten zur Durchführung der Maßnahme wurden zum Förderantrag vom November 2004 mit 730.000 € ermittelt, die im Rahmen der Stadterneuerung in voller Höhe zuwendungsfähig sind. Die beantragte Landeszuwendung beträgt 80 % = 584.000 €. Der städtische Eigenanteil belief sich somit zum Zeitpunkt der Antragstellung auf 146.000 €.

 

Aktuell ist zu berücksichtigen, dass der auf 19% angehobene Mehrwertsteuersatz zu einer Erhöhung der ursprünglich ermittelten Kosten führt. Außerdem muss aufgrund der in letzter Zeit eingetretenen Preissteigerungen bei den Baukosten damit gerechnet werden, dass die vor 3 Jahren ermittelten Kosten nicht mehr ganz auskömmlich sind.

 

Hinsichtlich der Mehrwertsteuererhöhung besteht die Möglichkeit einer Anpassung der Finanzierung im Rahmen des Förderbescheides. Demgegenüber machen die gestiegenen Baukosten voraussichtlich eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils erforderlich. Deshalb ist  beabsichtigt, 170.000 Euro als städtischen Eigenanteil für den Haushalt 2008 anzumelden.

 

Der Förderbescheid wurde inzwischen erteilt. Die Maßnahme soll im Jahr 2008 durchgeführt werden.

 

 

Folgekosten

 

Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, der öffentlichen Ordnung und zur Erhaltung der Anlage erforderlich werden. Nach dem erfolgten Ausbau der Fläche gemäß den vorangegangenen Erläuterungen ist mit jährlich anfallenden Kosten in Höhe von ca. 21.000 € zu rechnen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

Beschluss der BV Nord v. 31.05.2000

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2008

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 


 

3. Mittelbedarf

x

 Einnahmen

584.000

 EUR

x

 Sachkosten

754.000

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

58.000

156.000

181.000

117.000

72.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

754.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

170.000

 

 

 

 

 

 


 



4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

x

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

2009

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

x

 Jährlich

in Höhe von EUR

21.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.11.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen