Beschlussvorlage - 0830/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu a)    Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vor­gebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

 

zu b)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge, 1.Änderung nach § 13 a BauGB und die Begründung vom 31.10.2007 gemäß
§ 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Begründung vom 31.10.2007 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens liegt in Hagen-Hohenlimburg zwischen der BAB A 46, der Henkhauser Straße und der Straße Am Berge. Er umfasst die Flurstücke 432, 1012 und 1013 in der Flur 12 der Gemarkung Hohenlimburg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Ende 2007 wird das Bebauungs­planänderungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

Mit Beschluss dieser Vorlage wird das Bebauungsplanverfahren 1.Änderung des Be­bauungsplanes Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge abgeschlossen.

 

Durch das Planungsrecht wird die Bebauung mit 5 Einfamilienhäusern möglich.


Begründung

 

 

Verfahrensablauf

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 die Einleitung der 1.Änderung des Be­bauungsplanverfahrens Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge be­schlossen. Dieser Beschluss ist am 29.12.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden.

 

Mit seinem Beschluss am 14.06.2007 hat der Rat der Stadt Hagen das Bebauungsplan­verfahren auf die neue Gesetzesgrundlage übertragen, so dass auf eine Bürgeranhö­rung und die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet werden kann (Vorlage Drs.-Nr. 0407/2007).

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 14.08.2007 bis 14.09.2007. Parallel wurden die Behörden und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

 

 

Öffentliche Auslegung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind von Bürgern keine Stellung­nahmen zum Verfahren eingegangen.

 

Bei der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden von den nachfolgenden TÖB bzw. Behörden Stellungnahmen abgegeben.

 

1.    Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung -, Feithstraße 150 b, 58097 Hagen

 

2.    Stadtentwässerung Hagen, Eilper Straße 132 – 136, 58091 Hagen

 

3.    Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen

 

Der Rat der Stadt beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den Stel­lungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ge­geneinander und untereinander. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Begründung zum Bebauungsplan in einigen Punkten geringfügig geändert:

 

Seite 4 letzter Abschnitt

Der Satz zur Höhenlage der privaten Straße wird ersatzlos gestrichen.

 

Seite 5 Mitte

Der neue Kanal wird öffentlich. Das Wort „privat“ wird gestrichen. Ein Hinweis zur aus­reichenden Überdeckung der Kanaltrasse wird aufgenommen.

 

Seite 5, Punkt 6  vorletzter Absatz

Der Satz zur Entsorgung des anfallenden Oberflächenwassers wird umformuliert. Seine neue Fassung lautet: „Gemäß § 51a Landeswassergesetz NW (LWG) ist das Nieder­schlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Da das Grund­stück bereits bebaut ist, eine ortsnahe Einleitung des Oberflächenwassers nicht erfolgen und die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes als sehr schlecht angesehen werden kann, kann das Oberflächenwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet werden.“

 

 

Die o.g. geringfügigen Änderungen betreffen nur die Begründung zum Bebauungsplan. Der Satzungsplan wird nicht verändert.

 

Weiterhin wird mit den Änderungen den Vorschlägen von Betroffenen gefolgt; Interes­sen sonstiger Dritter werden nicht tangiert. Von einer erneuten Beteiligung kann deshalb abgesehen werden.

 

 

Hinweis:

Der Bebauungsplan Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge in seiner Usprungsfassung aus dem Jahre 1968 wurde nach dem Bundesbaugesetz von 1960 erstellt. Damals war es in der Stadt Hohenlimburg üblich für die jeweiligen Bebauungspläne einen entspre­chenden Satzungstext mit Beschreibung des Geltungsbereiches, Festlegung der Nut­zungsarten und auch Gestaltungsvorschriften zu beschließen. Mit der Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes nach neuem Recht treten diese Festsetzungen außer Kraft; d.h. auch die Gestaltungsvorschriften gelten für den Änderungsbereich nicht mehr.


zu 1):

 

Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung –, Feithstraße 150b, 58097 Hagen, Schreiben vom 22.08.2007

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 


Die Ermittlung von Lärmvorbelastungen des Gebietes erfolgte durch Messungen nach DIN 45642. Da Witterungseinflüsse Geräuschmessungen beeinflussen können, müssen diese bei der Messplanung berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Geräusche, die für die Beurteilung der Situation nicht kennzeichnend sind und z.B. bei Berechnungen auch nicht erfasst werden. Der Gutachter hat auf Seite 5 seines Gutachtens die Geräusche beispielhaft aufgezählt. Diese Geräusche wurden ausgeblendet, was nach der DIN 45682 den Regeln entspricht.

 

Durch eine telefonische Erläuterung des Sachverhaltes konnten die Bedenken ausge­räumt werden, die Umweltverwaltung hat ihre Bedenken zurückgezogen (Telefonat mit Herrn Keuthen am 17.10.2007 gegen 12.15 Uhr).

 

 

Ein Beschluss über die Stellungnahme ist nicht erforderlich.


zu 2):

 

Stadtentwässerung Hagen, Eilper Straße 132 – 136, 58091 Hagen, Schreiben vom 12.09.2007

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 


Die Anregung der Stadtentwässerung Hagen wurde in einem Gesprächstermin am 12.09.2007 ausführlich mit den beteiligten Fachämtern diskutiert. Es wurde einstimmig beschlossen, den Kanal als öffentlichen Kanal und nur bis zur Einmündung des kleinen Erschließungsstiches herzustellen. Eine Änderung im Festsetzungsplan ist nicht erfor­derlich, da die Darstellung des Kanals nur nachrichtlich ist.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.

 


 

Zu 3):

 

Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen

Schreiben vom 13.08.2007

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 


Die untere Wasser- und Bodenschutzbehörde bittet in der Begründung zur Bebauungs­planänderung den Absatz zur Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers um­zuformulieren.

 

Der entsprechende Text in der Begründung (Seite 5, Punkt 6 vorletzter Absatz) wurde überar­beitet.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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11.12.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen