Beschlussvorlage - 1079/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)        Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Nr. 4/07 (591) Wohnbebauung Distelstück gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 3, Flurstücke 248, 249, 250, 251, 252, 254.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b)        Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück, eingeleitet am 22.06.1983, wird eingestellt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Als nächste Verfahrensschritte sollen die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in 2008 erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt.


Begründung

 

Anlass

 

Mit Schreiben vom 22.12.2006 hat die vom Grundstückseigentümer beauftragte Archi­tektin um Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gebeten. Auf dem Grundstück sollen 3 Doppelhäuser und 4 freistehende Einfamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger Bau­weise entstehen. Die Kompensation des Eingriffs soll hauptsächlich auf dem Baugrund­stück erfolgen, ggf. das nördlich angrenzende städtische Grundstück einbezogen wer­den.

Die Kosten für die in diesem Verfahren zu erarbeitenden Fachplanungen und notwendi­gen Gutachten werden vom Grundstückseigentümer übernommen.

 

 

Geltendes Planungsrecht / Bestand

 

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der westliche Teil des Grundstückes als Wohnbaufläche und der östliche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Dauerklein­gärten" dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der Abweichung wird die Planung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet, sodass ein Teiländerungsverfahren nicht erforderlich ist.

In dem, sich in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplan, soll die beplante Flä­che insgesamt als Wohnbaufläche dargestellt werden.

 

Im gültigen Landschaftsplan der Stadt Hagen ist die Fläche ohne Schutzausweisung festgesetzt.

 

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/83 (398) - Dauerkleingartenanlage Distelstück - Teil 1 ist der hier neu beplante nordöstliche Grundstücksbereich als Dauerkleingarten­anlage festgesetzt. Es sollten auch hier Dauerkleingärten und Stellplatzanlagen entste­hen.

Im Zuge der Realisierung wurde das zugrundeliegende räumliche Planungskonzept für die Dauerkleingartenanlage verändert und neu begrenzt. Nach Aussage der Fachpla­nung kann auf die nun zur Wohnbebauung vorgesehene Fläche verzichtet werden.

 

 

Einstellung des Verfahrens Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 22.06.1983 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/83 (398) - Dauerkleingartenanlage Distelstück - beschlossen.

In der Sitzung am 30.10.1997 hat der Rat der Stadt Hagen die Teilung des Bebauungs­plan beschlossen in

 

Nr. 3/83 (398) Teil 1 - Dauerkleingartenanlage Distelstück -, rechtskräftig seit dem 24.12.1998 

 

und

 

Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück.

 

Das Verfahren "Wohnen am Distelstück" wurde seinerzeit aufgrund von Erschließungs­problemen nicht weiter verfolgt.

Im Zuge der Vorbereitung zur Einleitung dieses Verfahrens wurde eine mögliche Be­bauung der städtischen Fläche überprüft. Aufgrund des schützenswerten Obstbaumbe­standes wurde von einer weiteren Planung abgesehen.

 

Für die geplante Wohnbebauung soll mit dem hier neu eingeleiteten Verfahren Pla­nungsrecht geschaffen werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Haspe stimmt dem Beschlussvorschlag der Vorlage 1079/2007 zu.

 

2. Die Bezirksvertretung Haspe fordert die Verwaltung auf, im Zuge des Verfahrens die städtischen Flächen als Wohnbauflächen mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Herr Thieser hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht

teilgenommen.

 

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05.12.2007 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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06.12.2007 - Umweltausschuss - vertagt

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11.12.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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30.01.2008 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Umweltausschuß stimmt dem Beschlussvorschlag der Vorlage 1079/2007 zu.
  2. Der Umweltausschuß fordert die Verwaltung auf, im Zuge des Verfahrens die städtischen Flächen als Wohnbauflächen mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   1

 

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06.02.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)        Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Nr. 4/07 (591) Wohnbebauung Distelstück gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.  Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Verfahrens die städtischen Flächen als Wohnbauflächen mit einzubeziehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 3, Flurstücke 248, 249, 250, 251, 252, 254.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b)        Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück, eingeleitet am 22.06.1983, wird eingestellt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Als nächste Verfahrensschritte sollen die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in 2008 erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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07.02.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

a)        Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Nr. 4/07 (591) Wohnbebauung Distelstück gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 3, Flurstücke 248, 249, 250, 251, 252, 254, 140 und141, sowie der westliche Teilbereich des Flurstückes 936.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b)        Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück, eingeleitet am 22.06.1983, wird eingestellt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Als nächste Verfahrensschritte sollen die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in 2008 erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen