Beschlussvorlage - 1036/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie mit einer Fläche von ca. 84 qm vor dem Haus Friedrich-Ebert-Platz 7 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage soll erteilt werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In einer Teilfläche der Räumlichkeiten der Sparda-Bank West eG, Friedrich-Ebert-Platz 7, soll in Kürze aufgrund eines Untermietvertrages ein Café durch Fa. E & W Coffee Limited eröffnet werden. In diesem Zusammenhang soll vor dem Gebäude ein Wirtschaftsgarten in einer Größe von insgesamt ca. 84 qm eingerichtet werden. Der neue Wirtschaftsgarten grenzt direkt an den vorhandenen Wirtschaftsgarten des Cafés „Extrablatt“, Friedrich-Ebert-Platz 9, an. Feuerwehrdurchfahrt und Fußgängerverkehr werden durch die beabsichtigte Sondernutzung nicht behindert.

 

Die Verwaltung hat keine Bedenken, die Erlaubnis zu erteilen.

 

 

Begründung

 

 

Die für die Außengastronomie Friedrich-Ebert-Platz 7 vorgesehene Fläche befindet sich sowohl direkt vor dem Lokal als auch gegenüber zwischen den vorhandenen Baumscheiben. Die Tiefe der drei Nutzflächen stimmt mit der Tiefe der Außengastronomie des angrenzenden Cafés „Extrablatt“ genau überein. Somit verbleibt für die Fußgänger ein ausreichend breiter Durchgang von 2 m. Die insgesamt ca. 84 qm große Nutzfläche ist in dem als Anlage beigefügten Plan markiert. Der Plan wird Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis.

 

Eine Abgrenzung der Außengastronomieflächen durch feste Einbauten (z. B. Zaunelemente) darf nicht vorgenommen werden. Blumenkübel sind innerhalb der Nutzfläche zur Auflockerung und als Verschönerungselemente zulässig. In Einzelnen ist die Gestaltung der Außengastronomie mit der Verwaltung abzustimmen.

 

Die Sondernutzungserlaubnis soll zunächst für die Sommersaison 2008 (01.04. bis 31.10.) auf jederzeitigen Widerruf erteilt werden. Für die nachfolgenden Jahre wird die Erlaubnis erteilt, wenn keine Hinderungsgründe vorliegen.

 

Der Erlaubnisnehmer hat die durch die Ausübung der Sondernutzung entstehenden Kosten zu tragen. Neben der Sondernutzungserlaubnis bedarf die Einrichtung der Außengastronomie der gaststättenrechtlichen Erlaubnis auf der Grundlage eines gesonderten Verwaltungsverfahrens.

 

Feuerwehrdurchfahrt und Fußgängerverkehr werden durch den Wirtschaftsgarten nicht behindert. Verwaltungsseitig bestehen daher keine Bedenken, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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04.12.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen