Beschlussvorlage - 0760/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der historische Sitzplatz im Funckepark soll der vorliegenden Ausbauplanung entsprechend durch die Auszubildenden des Fachbereichs Grünanlagen und Straßenbetrieb wiederhergestellt werden.

 

Die Maßnahme soll voraussichtlich im Frühjahr 2008 durchgeführt werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Lt. Beschluss der BV Mitte v. 24.04.2007 soll ein historischer Sitzplatz im Funckepark wieder hergestellt werden. Zur Durchführung der Arbeiten stellte die Bezirksvertretung Mitte 30. 000 € aus eigenen Mitteln bereit.

 

In dieser Vorlage werden die Einzelheiten zur Gestaltung des Platzes dargestellt um einen Beschluss zur Durchführung der Maßnahme herbeizuführen.

 

Der Platz wurde ursprünglich durch eine ca. 50 – 60 cm hohe Mauer aus bossierten Natursteinen eingefasst. 22 Natursteinpfeiler, ca. 2,50 m hoch, mit aufliegenden Kanthölzern rahmten den Platz ein. Stufen bildeten den Übergang zum etwas tiefer liegenden Weg, bzw. gliederten die Fläche. Es ist anzunehmen, dass sowohl die Stufen als auch der Bodenbelag aus Naturstein waren.

 

Eine Wiederherstellung des Platzes nach dem historischen Vorbild ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist insbesondere der Bau der Natursteinpfeiler sehr aufwändig und kann deshalb nicht im Kostenrahmen umgesetzt werden, nachdem das ursprünglich dafür vorgesehene Material nicht mehr verfügbar ist. Deshalb wird vorgeschlagen, die Pergola einschließlich der Pfosten aus Holz zu fertigen, während die übrigen Teile des Platzes nach dem historischen Vorbild aus Naturstein hergestellt werden.

 

Die Arbeiten zur Wiederherstellung des Platzes sollen durch die Auszubildenden des Fachbereichs Grünanlagen und Straßenbetrieb im Frühjahr 2008 ausgeführt werden.

 

Eine Realisierung im Rahmen der von der Bezirksvertretung Mitte  bereitgestellten 30.000 € ist möglich.

 


Begründung

 

Vorbemerkung

 

 
Der Funckepark als wichtige historische Grünanlage der Stadt Hagen entspricht in wesentlichen Teilen bis heute dem historischen Vorbild und  befindet sich weitgehend in gutem Zustand. Nachteilig ist allerdings, dass der ursprünglich mit einer Pergola überstandene Platz am östlichen Ende der Hauptwegeachse, die parallel zum Nordrand des Parks verläuft, nur noch in Fragmenten existiert. Es ist beabsichtigt, dieses wichtige Parkelement wieder herzustellen und dadurch den Park zu ergänzen.

 

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 24.04.2007 wurden durch die Verwaltung bereits erste Untersuchungen zur Wiederherstellung des Platzes durchgeführt und dazu die Kosten ermittelt. Die Bezirksvertretung beschloss die Bereitstellung der erforderlichen Mittel und beauftragte die Verwaltung mit der Vorstellung einer Ausbauplanung zur Herstellung des Sitzplatzes in seiner ursprünglichen Form.

 

Im Rahmen dieser Vorlage sollen nun die Einzelheiten zur Gestaltung textlich und im Plan dargestellt werden, um einen Beschluss über den Ausbau des Platzes im Funckepark herbeizuführen.

 

Historische Situation

 

Anhand alter  Abbildungen wurde der Platz so genau wie möglich rekonstruiert. Die Grundrissabmessungen lassen sich zudem gut aus den noch vorhandenen örtlichen Gegebenheiten ableiten, da der Platz mit seiner Mauereinfassung auf die axiale Gestaltung des noch vorhandenen Hauptweges ausgerichtet war.

 

Den Sitzplatz in seinem historischen Zustand umschloss eine ca. 50 – 60 cm hohe Mauer, die ihre Fortsetzung in einer gleich hohen Stützmauer zur Begrenzung der Pflanzfläche entlang der Wegeachse fand. Stufen gliederten den Sitzplatz in 3 Teilbereiche und bildeten den Übergang zur etwas tiefer angrenzenden Fläche der Hauptwegeachse.

 

Der Platz wurde ursprünglich eingerahmt durch eine ca. 2,50 m hohe Pergola aus 22 gemauerten Natursteinpfeilern mit einer Kantholzauflage. Als Material für die Mauern und Pfeiler wurden bossierte Natursteine verwendet. Auch bei den Stufen sowie den Platten, mit denen der Platz befestigt war, ist davon auszugehen, dass es sich um Naturstein handelte.

 

Wiederherstellung des Platzes

 

Aufgrund der vorliegenden Informationen besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, den Platz nach dem historischen Vorbild wieder herzustellen. Da allerdings ein im Frühjahr erhältliches besonders preisgünstiges Natursteinmaterial inzwischen nicht mehr verfügbar ist, ist die zunächst beabsichtigte Herstellung der gesamten Mauereinfassung einschließlich der Pergolapfeiler aus bossierten Natursteinen aus Finanzierungsgründen nicht mehr möglich.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen nur die Einfassungsmauer, die Stufen und den Bodenbelag aus Naturstein zu erstellen. Bezugnehmend auf die vorhandenen Mauern soll Ruhrsandstein verwendet werden. Als Bodenbelag sind gesägte Platten in Bahnen vorgesehen. Anstelle der Natursteinpfeiler für die Pergola sollten Holzpfosten zur Ausführung kommen, die zusammen mit der Kantholzauflage eine Einheit bilden.

 

Ein nach den alten Fotos ursprünglich vorhandener ca. 1,50 m hoher „Vogelbrunnen“, ist nicht mehr vorhanden. Eine Wiederherstellung wäre sehr aufwändig und ist deshalb nicht beabsichtigt. Der Standort soll aber im Platzbelag kenntlich gemacht werden.

 

Um den ehemals vorhandenen Ausblick zur Stadt wieder herzustellen, müssen einigen Sträucher unterhalb des Sitzplatzes entfernt werden. Die Fläche dort wird mit Rasen eingesät.

 

Auch wenn der Platz hier als Sitzplatz angesprochen wird, waren ursprünglich dort keine Bänke vorhanden. Aus diesem Grund sieht die Planung zur Wiederherstellung auch nicht das Aufstellen von Bänken vor.

 

Ausführung der Maßnahme

 

Die Maßnahme soll durch die Auszubildenden des Fachbereichs Grünanlagen und Straßenbetrieb ausgeführt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, das Vorhaben im Kostenrahmen zu realisieren. Im Zuge der Arbeiten werden auch die maroden Holzauflagen der Bänke entlang des Hauptweges durch neue Sitzelemente aus Recyclingkunststoff ersetzt.

 

Die Durchführung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2008.

 

Kosten / Finanzierung

 

Die zuvor beschriebene Maßnahme kann im Rahmen der von der BV Mitte mit Beschluss v. 24.04.2007 bereitgestellten Mittel in Höhe von 30.000 €, bei einer Ausführung der Arbeiten durch die Auszubildenden des Fachbereichs Grünanlagen und Straßenbetrieb, realisiert werden.

 

Folgekosten

 

Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, der öffentlichen Ordnung und zur Erhaltung der Anlage erforderlich werden. Nach dem erfolgten Ausbau der Fläche gemäß den vorangegangenen Erläuterungen sind keine zusätzlichen jährlich anfallenden Folgekosten zu erwarten, da es sich insgesamt um eine bestehende Parkanlage handelt und diese Kosten somit auch jetzt schon aufzuwenden sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

x

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

Beschluss der BV Mitte v. 24.04.2007

 

 

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2008

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

30.000

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

30.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

30.000

 

 

 

 

 


 

 

 

  4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kreditaufnahme

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

x

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

x

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 

   5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 


 

 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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04.12.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen