Beschlussvorlage - 1123/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderung gemäß § 13 BauGBhier:a) Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungenb) Beschluss gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.11.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.12.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.12.2007
|
Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderung gem. § 13 BauGB mit den in echtorangener Farbe sowie in dunkelgrüner Farbe eingetragenen Änderungen und die in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 08.11.2007 nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zur 2. Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderung gem. § 13 BauGB vom 08.11.2007 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich des 2. Änderungsverfahrens (Plangebietserweiterung)
umfasst die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 15, Flurstücke 538, 539 tlw., 540 tlw. sowie Gemarkung Boele, Flur 16, Flurstücke 198 und 373.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Januar 2008.
Sachverhalt
Kurzfassung
Um
die Verkehrsfläche des Lönsweges in der heute bestehenden Verbindungsfunktion
zwischen Birkenstraße und Kapellenstraße sowie die bereits entstandene Bebauung
im Bereich der im Zusammenhang mit der Verkehrsfläche der verlängerten
Alexanderstraße geplanten Wendeanlage eindeutig planungsrechtlich zu sichern,
soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul- und
Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag geringfügig erweitert werden.
Begründung
Vorlauf:
Der
Rat der Stadt Hagen hat den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und
Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, am 09.01.1975 als Satzung beschlossen.
Nach Genehmigung durch die Landesbaubehörde Ruhr wurde dieser Bebauungsplan am
31.03.1976 öffentlich bekanntgemacht und somit rechtsverbindlich.
Die
Verkehrsfläche des Lönsweges, der in seiner ganzen Länge zwischen Birkenstraße
und Kapellenstraße an den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände
Boelerheide-, 1. Nachtrag angrenzt, ist teilweise im Bebauungsplan Nr.: 1/62
(037) –Verkehrsfläche der verlängerten Alexanderstraße– erfasst.
Diese Verkehrsflächenfestsetzung erfolgte im Zusammenhang mit der Planung der
Verlängerung der Alexanderstraße bis zur Schwerter Straße mit einem Anschluss
an die seinerzeit geplante Nordumgehung und sah die Abbindung des Lönsweges bei
Erstellung einer Wendeanlage in Höhe der heutigen Hausnummern 24 und 26 von der
Kapellenstraße unter Beibehaltung einer fußläufigen Verbindung zwischen Lönsweg
und Kapellenstraße vor.
Die
Planungen zur Erstellung der verlängerten Alexanderstraße wurden aufgegeben,
die Verkehrsfläche der geplanten Wendeanlage im Lönsweg teilweise mit
Wohngebäuden überbaut.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist diese Fläche innerhalb einer
zusammengefassten Darstellung "Wohnbaufläche" dargestellt.
Planungserfordernis/Planungsziel:
Die
Plangebietserweiterung stellt nach Abschluss des
Bebauungsplanänderungsverfahrens die eindeutige planungsrechtliche Sicherung
der Verkehrsfläche des Lönsweges in der heute bestehenden Verbindungsfunktion
zwischen Birkenstraße und Kapellenstraße sowie der bereits entstandene Bebauung
im Bereich der im Zusammenhang mit der Verkehrsfläche der verlängerten
Alexanderstraße geplanten Wendeanlage (s.o.) dar.
Verfahren:
Der
Rat der Stadt Hagen hat die Einleitung der 2. Änderung gem. § 13 BauGB des
Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1.
Nachtrag, am 30.08.2007 beschlossen.
Durch die Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht
berührt. Das Planungsziel Wohngebiet,
Schul- und Sportgelände wird durch die Änderung nicht beeinträchtigt.
Das
Änderungsverfahren konnte daher nach § 13 BauGB durchgeführt werden, auf eine
Bürgeranhörung sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurde verzichtet.
Im
Verfahren wurden gemäß § 13 Abs. 2 der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie auch den Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen
Fassung innerhalb einer angemessenen Frist bzw. im Rahmen der Auslegung
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die
öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.09.2007 bis 17.10.2007
einschließlich statt.
Die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, fand parallel zur
öffentlichen Auslegung statt.
Von einer Umweltprüfung wurde aufgrund der Geringfügigkeit der
Planänderung gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Ergebnis
der öffentlichen Auslegung / der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange:
Von
Bürgern und den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung keine zu
berücksichtigenden Stellungnahmen bzgl. der Planung/Änderung eingegangen.
Der
von der Unteren Landschaftsbehörde gegebene Hinweis auf eine geänderte Flurstücksnummer
der Straßenfläche des Lönsweges wird durch Korrektur dieser Flurstücksnummer in
dieser Vorlage und in der Begründung zum Änderungsverfahren berücksichtigt.
Die
vorgebrachte Stellungnahme der Ordnungsbehörde, Kampfmittelbeseitigung, betr.
Bombenabwurfgebiet etc. wird durch die Beschreibung/Änderung in der Begründung
zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul-
und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag vom 08.11.2007 berücksichtigt.
Zusammenfassend
sind nachfolgende
geringfügige
Änderungen / redaktionelle Überarbeitungen erfolgt:
Die geänderte Flurstücksnummer der Straßenfläche des
Lönsweges im Punkt 1.1 der Begründung zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1.
Nachtrag: "Räumlicher Geltungsbereich" "Gemarkung Boele, Flur 16,
…Flurstück 573" wird wie folgt berichtigt: "Gemarkung Boele,
Flur 16, …Flurstück 373".
Der Punkt 2 der Begründung zur 2. Änderung gemäß § 13
BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände
Boelerheide–,1. Nachtrag: "Anlass, Ziel und Zweck der Planung"
wird geringfügig überarbeitet.
Die "Begründung zur 2. Änderung zum
Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul- und Sportgelände
Boelerheide–,1. Nachtrag" wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: der
Titel der Begründung lautet neu (Ergänzung unterstrichen): "BEGRÜNDUNG zur
2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61
(014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag"
Es
wird der Punkt:
9. Bombenabwurfgebiet
in
die Begründung eingefügt.
In
den Bebauungsplan wird der folgende Hinweis für den Änderungsbereich eingefügt:
Hinweis:
Bombenabwurfgebiet:
Das Gebiet des Änderungsbereichs liegt in einem
ehemaligen Bombenabwurfgebiet.
Bei Baumaßnahmen in diesem Gebiet ist im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens vor Beginn der Baumaßnahme das Gelände vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst absuchen und die Kampfmittelfreiheit schriftlich
bestätigen zu lassen.
Aus
dem Beteiligungsverfahren ergeben sich keine Änderungen in der Planung.
Die
Begründung zur Bürger-/ Behörden-/ TÖB - Beteiligung vom 21.06.2007 wird durch
die aktualisierte Begründung vom 08.11.2007 ersetzt.
Hinweis:
Weitergehende
Ausführungen/Erläuterungen und Hinweise zum Bebauungsplanverfahren sind der
Begründung zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61
(014),–Schul- und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag vom
08.11.2007, die als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist, zu entnehmen.
Anlage:
Begründung
zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014),–Schul-
und Sportgelände Boelerheide–,1. Nachtrag vom 08.11.2007
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
381,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
350 kB
|
