Beschlussvorlage - 1098/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/ einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH am 17.12.2007 zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt,
1. den Jahresabschluss 2006 festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
2. der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen,
3. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2007 zu bestellen,
4. den Wirtschaftsplan 2008 festzustellen sowie
5. den Entwurf der Beteiligungsrichtlinien der Stadt Hagen zur Kenntnis zu nehmen.
Der Beschluss ist bis zum
14.12.2007 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit der Beteiligung des
privaten Gesellschafters 51 % der Anteile besitzt, hält am 17.12.2007 ihre 2.
Gesellschafterversammlung in 2007 ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt
Hagen zu benennen.
Die
Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Jahresabschluss und Ergebnisverwendung
2006
2. Entlastung von Geschäftsführung und
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006
3. Bestellung des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss 2007
4. Wirtschaftsplan 2008
5. Beteiligungsrichtlinien der Stadt Hagen
6. Verschiedenes
Seitens der
Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der
Geschäftsführung zuzustimmen.
Details zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu
können der Begründung entnommen werden.
Begründung
Die
2. Gesellschafterversammlung 2007 der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 17.12.2007 um 15.30 Uhr in Raum A 203 im
Rathaus an der Volme, statt.
Für
die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu
entsenden.
Es
folgen Details und Stellungnahmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
1. Jahresabschluss
und Ergebnisverwendung 2006
Beschlussvorschlag der
Gesellschaft:
1.
Die
Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2006 fest.
2.
Der
Jahresüberschuss von 759,62 EUR wird entsprechend der Höhe der Stammeinlagen an
die Gesellschafter ausgeschüttet.
Begründung der
Gesellschaft:
Gemäß § 13 Abs. 2,
lit. b Gesellschaftsvertrag ist es Aufgabe der Gesellschafterversammlung, den
Jahresabschluss festzustellen. Nach § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag erfolgt
eine Vorberatung durch den Aufsichtsrat.
Zudem obliegt der
Gesellschafterversammlung nach § 13 Abs. 2, lit. c Gesellschaftsvertrag die
Entscheidung über die Ergebnisverwendung.
Die
Geschäftsführung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der
für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die Prüfung
erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS Audit Team
AG, Dortmund und führte zu keinen Beanstandungen.
Gemäß § 2 Abs. 1
lit. e Konsortialvertrag erfolgt eine Vollausschüttung der Jahresüberschüsse an
die Gesellschafter.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die
Details zum Jahresabschluss 2006 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 1099/2007
entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Aus
Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2006
keine Bedenken.
2. Entlastung
von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäfts- jahr 2006
Beschlussvorschlag der
Gesellschaft:
Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für
das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt.
Begründung der Gesellschaft:
Die Entscheidung
über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates unterliegt
gemäß § 13 Abs. 2, lit. g Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss entsprechend
den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches
des Handelsgesetzbuches aufgestellt und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Audit Team AG vorgelegt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, so
dass mit Datum vom 17.08.2007 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt
wurde.
Die
Geschäftsführung hat den Jahresabschluss mit Lagebericht und Prüfungsbericht
gem. § 16 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag
den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt.
Geschäftsführer bis 15.03.2006:
Thomas Grothe
Geschäftsführer ab 16.03.2006:
Dr. Herbert Bleicher
Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2006:
Jörg
Meier (Vorsitzender)
Katrin
Gerber
Marina
Hirsch
Tycho Oberste-Berghaus
Detlef
Reinke
Rolf-Rüdiger
Römer
Winfried
Schierau
Christian
Dr. Schmidt
Hans-Jochen
Vaupel
Zur weiteren Information ist der Bericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2006 beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus
Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Entlastung von Geschäftsführung und
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 keine Bedenken.
3. Bestellung
des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2007
Beschlussvorschlag der Gesellschaft:
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS AuditTeam AG, Dortmund wird mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 2007 beauftragt.
Begründung der
Gesellschaft:
Die Bestellung des Abschlussprüfers unterliegt gem. §
13 Abs. 2 lit. d Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung
einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS AuditTeam AG, hat bereits die
bisherigen Jahresabschlüsse geprüft. Dabei hat sie sich als zuverlässiger
Partner erwiesen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Gegen
die Bestellung des vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfers bestehen aus Sicht der
Verwaltung keine Bedenken.
4. Wirtschaftsplan
2008
Beschlussvorschlag der Gesellschaft:
Der
Wirtschaftsplan 2008 wird festgestellt.
Begründung der
Gesellschaft:
Die Feststellung des Wirtschaftsplans unterliegt gem.
§ 13 Abs. 2 lit. b Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 11 Abs. 3 lit. a Gesellschaftsvertrag bedarf
die Feststellung des Wirtschaftsplanes der vorherigen Zustimmung durch den
Aufsichtsrat.
Der Wirtschaftsplan 2008 ist dieser Vorlage beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die
Details zum Wirtschaftsplan 2008 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 1099/2007
entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Aus
Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2008
keine Bedenken.
5. Beteiligungsrichtlinien
der Stadt Hagen
Beschlussvorschlag der
Gesellschaft:
Die
Gesellschafterversammlung nimmt den Entwurf der Beteiligungsrichtlinien der
Stadt Hagen zur Kenntnis.
Begründung der
Gesellschaft:
Das Beteiligungscontrolling hat die
Beteiligungsrichtlinien entworfen, die als Anlage beigefügt sind. Die Inhalte
der Richtlinien werden derzeit noch geprüft.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die
Endfassung der Beteiligungsrichtlinien muss noch mit allen Beteiligten
endgültig abgestimmt werden.
6. Verschiedenes
An
der letzten Gesellschafterversammlung am 06.03.2007 hat Herr Martin Erlmann als
stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen teilgenommen.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
